Landgericht Beuthen

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Das Landgericht Beuthen (ab 1941: Landgericht Beuthen-Kattowitz) war ein preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Breslau mit Sitz in Beuthen O.S.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das königlich preußische Landgericht Beuthen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichts war Beuthen. Das Landgericht war danach für die Kreise Beuthen, Kattowitz und Tarnowitz und kleine Teile der Kreise Gleiwitz und Pleß zuständig.[1] Ihm waren folgende Amtsgerichte zugeordnet:

Amtsgericht Sitz Bezirk
Amtsgericht Beuthen Beuthen Kreis Beuthen ohne die Teile, die dem Amtsgericht Königshütte zugeordnet waren und der Amtsbezirk Michalkowitz aus dem Kreis Kattowitz
Amtsgericht Kattowitz Kattowitz Kreis Kattowitz ohne die Teile, die den Amtsgerichten Beuthen, Königshütte und Myslowitz zugeordnet waren
Amtsgericht Königshütte Königshütte Aus dem Landkreis Beuthen: Stadtbezirk Königshütte und die Amtsbezirke Ober-Heyduck und Schwientochlowitz. Aus dem Landkreis Kattowitz: Amtsbezirk Chorzow.
Amtsgericht Myslowitz Myslowitz Aus dem Landkreis Kattowitz: Stadtbezirk Myslowitz und die Amtsbezirke Brzenskowitz-Brzezinka, Klein-Dombrowka, Schloss Myslowitz und Rosdzin-Schoppinitz und aus dem Landkreis Pleß die Amtsbezirke Groß Chelm, Dzietzkowitz, Imielin, Kopcziowitz und Krassow
Amtsgericht Tarnowitz Tarnowitz Kreis Tarnowitz und aus dem Landkreis Gleiwitz der Amtsbezirk Tworog und aus dem Amtsbezirk Brynnek die Gemeindebezirke Brynnek, Hanussek, Pohlom und die Gutsbezirke Brynnek, Hanussek und Pohlom.

[2]

Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 246.391 Einwohner. Dem Landgericht waren zwei Kammern für Handelssachen mit 8 Handelsrichtern eingerichtet. Am Gericht waren ein Präsident, 3 Direktoren und 10 Richter tätig.[3]

Aufgrund des Versailler Vertrags und der Volksabstimmung in Oberschlesien am 20. März 1921 mussten große Teile des Landgerichtsbezirks an Polen abgetreten werden. Dies betraf die Amtsgerichte Tarnowitz, Myslowitz, Königshütte und Kattowitz. Der im Reich verbleibende Teil des Amtsgerichts Tarnowitz wurde dem Amtsgericht Beuthen zugeordnet.[4]

Während der deutschen Besetzung Polens 1939 kamen 1940 folgende Amtsgerichte zum Landgerichtsbezirk hinzu: Amtsgericht Bandyn in Będzin, Amtsgericht Ehrzanow, Amtsgericht Javorzno, Kattowitz, Königshütte, Myslowitz, Amtsgericht Olkusz, Amtsgericht Ruda, Amtsgericht Sosnowitz und Tarnowitz.[5]

Zum 1. Januar 1941 wurden das Landgericht Beuthen zum Landgericht Beuthen-Kattowitz umbenannt. Nun gehörten (neben den 5 bereits genannten Amtsgerichten) folgende Amtsgerichte zum Sprengel: Amtsgericht Bendsburg, Amtsgericht Ilkenau, Amtsgericht Javorzno, Amtsgericht Krenau, Amtsgericht Ruda und Amtsgericht Sosnowitz.[6] Zum 1. April 1941 wurden die Landgerichtsbezirke Beuthen-Kattowitz, Bielitz, Gleiwitz, Neisse, Oppeln, Ratibor und Teschen dem neugeschaffenen Oberlandesgericht Kattowitz zugeschlagen.[7]

1945 wurde der Landgerichtsbezirks unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Landgerichts Beuthen.

Richter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 459, Digitalisat
  3. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 400 online
  4. Verordnung, betreffend vorläufige Änderungen von Gerichtsbezirken anlässlich der Ausführung des Friedensvertrags vom 6. Juni 1922, GS 1922, S. 128, Digitalisat
  5. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat
  6. Michael Rademacher: Verwaltungsgeschichte. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 10. Mai 2023.
  7. Erlaß über die Errichtung eines Oberlandesgerichts in Kattowitz vom 20. März 1941 (RGBl. I S. 156)