Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie

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Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) ist ein Gutachtergremium, das die wissenschaftliche Anerkennung von Psychotherapieverfahren in Deutschland prüfen soll.

Gesetzliche Grundlage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seine Grundlage findet der WBP in § 11 Psychotherapeutengesetz (PsychThG). Das vom WBP erstellte Gutachten soll danach in Zweifelsfällen die Grundlage der zuständigen Landesbehörde für deren Entscheidung über die wissenschaftliche Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens bilden. Zu solchen Entscheidungen berufen sind die zuständigen Landesbehörden vor allem im Rahmen der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten nach § 11 PsychThG, an denen eine zur Approbation als 'Psychologischer Psychotherapeut' oder 'Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut' führende vertiefte Ausbildung absolviert werden kann.

Besetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Beirat wird gemeinsam von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPK) und der Vertretung der ärztlichen Psychotherapeuten in der Bundesärztekammer (BÄK) gebildet. Nach Übereinkommen der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer besteht der Beirat aus zwölf Mitgliedern, jeweils sechs jeder Kammer.:[1]

  • BÄK: Sechs ärztliche Vertreter aus den Bereichen
    • Psychiatrie und Psychotherapie
    • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
    • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • BPK: Sechs psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Die aktuelle Besetzung ist wie folgt:[2]

BÄK Stellvertreter BÄK BPK Stellvertreter BPK
Gereon Heuft (Stv. Vorsitzender) Anil Batra Siegfried Gauggel Cornelia Exner
Johannes Kruse Christian Fleischhaker Nina Heinrichs Klaus Fröhlich-Gildhoff
Michael Linden Hans-Christoph Friederich Falk Leichsenring Christina Hunger-Schoppe
Gerd Schulte-Körne Harald Gündel Bernhard Strauß (Vorsitzender) Tina In-Albon
Ulrich Schweiger Alexandra Philipsen Kirsten von Sydow Svenja Taubner
Kai von Klitzing Georg Romer Ulrike Willutzki Eberhard Windaus

Die aktuellen Vorstandsbeauftragten der BÄK sind Heidrun Gitter und Gerald Quitterer, der Vorstandsbeauftragte der BPK Ernst Dietrich Munz.

Ehemalige Mitglieder sind u. a.:[3]

Amtsperioden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Amtsperioden waren/sind:[1]

  • 1. Amtsperiode 7. Oktober 1998 bis 6. Oktober 2003
  • 2. Amtsperiode 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2008
  • 3. Amtsperiode 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013
  • 4. Amtsperiode 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018
  • 5. Amtsperiode 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023

Die Geschäftsstelle wird während gerader Amtsperioden von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), während ungerader Amtsperioden von der Bundesärztekammer (BÄK) gestellt.

Aufgabenbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Aufgabenbeschreibung umfasst folgende Einzelthemen:

  • Entwicklung und Fortschreibung wissenschaftlicher Kriterien zur Beurteilung psychotherapeutischer Verfahren bzw. Behandlungsmethoden und ihrer Anwendung.
  • Wissenschaftliche Beurteilung
    • von Methoden und Forschungsstrategien zur Evaluation psychotherapeutischer Verfahren bzw. Behandlungsmethoden
    • einzelner psychotherapeutischer Verfahren bzw. Behandlungsmethoden
    • der beruflichen Ausübung und fachlichen Anwendung von Psychotherapie
    • der Indikationen einschließlich Indikationsgrenzen für psychotherapeutische Verfahren bzw. Behandlungsmethoden
    • der Voraussetzungen von Psychotherapeuten zur qualifizierten Anwendung psychotherapeutischer Verfahren bzw. Behandlungsmethoden
    • der psychotherapeutischen Versorgung

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die bisherige Gutachtenpraxis des WBP ist umstritten.[6] Ihm wird vorgeworfen, dass er sich nicht auf seinen begrenzten gesetzlichen Auftrag beschränke. Er prüfe Nachweise der Wirksamkeit des jeweiligen Psychotherapieverfahrens anhand qualitativ und quantitativ gesetzlich nicht vorgesehener und fachlich umstrittener Maßstäbe. Dabei verlange er, dass sich die Wirksamkeitsnachweise auf mehrere Anwendungsbereiche der Psychotherapie erstrecken müsse. Von verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (etwa VG München, VG Düsseldorf), die dem WBP eine derartige Befugnis bereits abgesprochen hat, habe er sich bisher unbeeindruckt gezeigt. Explizit bestärkt wurde die Verfahrensweise des WBP durch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. April 2009 (BVerwG 3 C 4.08).[7]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Homepage des WBP
  2. Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie. 31. Januar 2019, abgerufen am 20. August 2020.
  3. Psychotherapieforschung: Dramatisch unterfinanziert, Deutsches Ärzteblatt PP3, Februar 2004, S. 56. (abgerufen am 28. Mai 2012)
  4. Vita J. Margraf
  5. Wissenschaft als Grundlage der Psychotherapie: Diotima-Preis 2012 für Prof. Dr. Dietmar Schulte, Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, 14. Mai 2012 (abgerufen am 28. Mai 2012)
  6. Zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Rolle des WBP insbesondere im Hinblick auf Probleme der Psychotherapiebewertung siehe WBP-Kritik / Probleme der Psychotherapiebewertung und den dort dokumentierten Diskurs.
  7. Zur Kritik siehe den Beitrag von Rüdiger Nübling, Das Methodenpapier des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie, in: Psychotherapeutenjournal 2/2008 und die dort angegebene Literatur

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]