Sozialgericht Frankfurt am Main

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Das Sozialgericht Frankfurt am Main in Frankfurt-Gutleutviertel

Das Sozialgericht Frankfurt am Main ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das Gericht ist eines von sieben Sozialgerichten in Hessen und hat seinen Sitz in Frankfurt.

Gerichtsgebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Gutleutstraße 136 befindet sich das Gerichtsgebäude des Sozialgerichts Frankfurt. Bis 2009 war das Gericht in der Adickesallee 36 untergebracht.

Gerichtsbezirk und übergeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Sozialgericht Frankfurt ist örtlich für die kreisfreie Stadt Frankfurt, den Hochtaunuskreis sowie den Main-Kinzig-Kreis zuständig.[1] Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.

Auf Landesebene ist das Hessische Landessozialgericht das übergeordnete Gericht. Diesem ist wiederum das Bundessozialgericht, in Kassel angesiedelt, übergeordnet.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die frühere örtliche Zuständigkeit für den Landkreis Offenbach wurde durch das Achte Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz vom 24. November 2009, GVBl. I S. 422, mit Wirkung vom 1. Januar 2010 an das Sozialgericht Darmstadt übertragen.

Koordinaten: 50° 6′ 10″ N, 8° 39′ 42,7″ O