Präsident (Verwaltung)

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Der Titel eines Präsidenten wird auch außerhalb des Staatsrechts (siehe auch Staatspräsident) gebraucht.

Präsident als Behördenleitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Leiter von folgenden Organisationen können Präsident – meist als Amtsbezeichnung – genannt werden:

In Deutschland werden verbeamtete Präsidenten in der Regel nach Besoldungsordnung B bezahlt; die Eingruppierung hängt von der Größe der Einrichtung ab.

Präsident als Leitungsperson in anderen Organisationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Darüber hinaus gibt es die Funktion des Präsidenten (Vorsitzenden, Vorstand, Geschäftsführer, CEO) u. a. auch in folgenden Einrichtungen:

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]