Parallelfahrt

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Unter einer Parallelfahrt versteht man im Eisenbahnrecht die wechselseitige fliegende Überholung mehrerer Züge auf einer speziell für dieses Fahrtmanöver bei der für diesen Streckenabschnitt zuständigen Fahrdienstleitung freigebenden mehrgleisigen Strecke. Dabei fährt ein Zug auf dem Regelgleis und gleichzeitig ein weiterer auf dem Gegengleis in gleicher Fahrtrichtung.

Dazu muss gemäß Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ein besetzter Streckenblock für eventuell entgegenkommenden Schienenfahrzeugen gegeben sein. Es findet Anwendung bei Einweihungsfeierlichkeiten aufgrund der Verkehrsübergaben von Neu- bzw. Ausbaustrecken[1] und bei Nostalgiefahrten beispielsweise bei Dampflok betriebenen Zügen.[2] Vorgestellt wurde es in einer Sendereihe Eisenbahnromantik, als es um ehemalige Dampfzug-Generationen ging.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. S-Bahn Berlin Foto-Community (Memento des Originals vom 31. Dezember 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/fotocommunity.s-bahn-berlin.de
  2. Fahrzeugparade der Rigi-Bahnen am 11. Juli 1998 zur Wiederinbetriebnahme von Wagen 32 (Memento des Originals vom 31. August 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.seak.ch
  3. Eisenbahn-Romantik Folge 509: Dampfwolken über dem Semmering@1@2Vorlage:Toter Link/www.swr.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2022. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.