Namensträger
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Namensträger sind natürliche oder juristische Personen sowie nicht registergerichtlich eingetragene Personenvereinigungen.
Definition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Namensträgerschaft hat Ordnungs- und Unterscheidungsfunktion und drückt die Identität und die Individualität der „Namensträger“ aus.