Namensträger

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Namensträger sind natürliche oder juristische Personen sowie nicht registergerichtlich eingetragene Personenvereinigungen.

Definition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Namensträgerschaft hat Ordnungs- und Unterscheidungsfunktion und drückt die Identität und die Individualität der „Namensträger“ aus.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]