Mordfall Walter Lübcke

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Walter Lübcke (2009)

Der Mord an Walter Lübcke geschah am 1. Juni 2019 in Istha. Der hessische Rechtsextremist Stephan Ernst tötete den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) vor dessen Wohnhaus mit einem Revolverschuss aus geringer Entfernung in den Kopf.

Ernst wurde am 15. Juni 2019 als dringend tatverdächtig festgenommen und durch DNA-Spuren am Hemd des Opfers und an der Tatwaffe überführt. Sein erstes Geständnis widerrief er später und stellte seinen Helfer Markus H. als ausführenden Täter dar. In seinem Strafprozess gestand er jedoch, er selbst habe geschossen; H. sei dabei gewesen.

Am 28. Januar 2021 verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Ernst zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte fest: Aus seiner „von Rassismus getragenen, völkisch-nationalen Grundhaltung“ heraus habe er seinen Ausländerhass zunehmend auf Lübcke projiziert und ihn schließlich erschossen, um ihn für seine Haltung in der Flüchtlingspolitik zu bestrafen und andere von einer „Politik der Weltoffenheit“ abzuhalten. H. erhielt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten.

Ernst und H. gehörten zur Kasseler Neonazi-Szene und hatten am 14. Oktober 2015 eine Bürgerversammlung in Lohfelden besucht. Dort hatte Lübcke die Aufnahme von Flüchtlingen mit Bezug auf Nächstenliebe und das Grundgesetz gegen Zwischenrufe verteidigt. H. hatte Lübckes Antwort im Internet verbreitet und so jahrelange Anfeindungen und Morddrohungen gegen ihn ausgelöst. Ernst und H. hatten gemeinsam ein Waffenlager angelegt und Schießen trainiert.

Der Mord löste eine anhaltende breite öffentliche Debatte in Deutschland aus, unter anderem über die Kenntnisse der deutschen Sicherheitsbehörden vom Täterumfeld, die mögliche Mitverantwortung der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD), das Verhältnis der CDU zur AfD, Angriffe auf Kommunalpolitiker und mangelnde Strafverfolgung von Hasskriminalität in sozialen Netzwerken.

Ermittlungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mordfall Lübcke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Um 00:30 Uhr am 2. Juni 2019 fand Lübckes jüngerer Sohn den Vater leblos auf der Veranda seines Hauses. Die Kreisklinik Wolfhagen stellte um 2:35 Uhr seinen Tod fest. Laut der Obduktion hatte ein aus großer Nähe auf seinen Kopf abgefeuertes Geschoss ihn getötet. Weil keine Waffe bei ihm lag, nahm die Polizei ein Tötungsdelikt an.[1] Das Hessische Landeskriminalamt (LKA) und das Polizeipräsidium Nordhessen bildeten eine gemeinsame Sonderkommission, die in alle Richtungen ermittelte.[2]

Wegen jahrelanger Morddrohungen aus rechten Kreisen gegen Lübcke wurde rasch ein rechtsextremes Tatmotiv vermutet. Im Oktober 2015 hatte er eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Lohfelden öffentlich verteidigt und auf Zwischenrufer geantwortet: Wer die Werte der Verfassung ablehne, dem stehe es jederzeit frei, Deutschland zu verlassen. Besucher hatten seine Antwort als Videoausschnitt im Internet verbreitet. LKA-Präsidentin Sabine Thurau sah anfangs keine Hinweise auf einen Zusammenhang der Tat mit diesen Mordaufrufen und bat um Verzicht auf Spekulationen dazu. Die Ermittler erklärten, Lübcke sei vor dem Mord nicht gefährdet gewesen.[2] Sie wollten die Botschaften gegen Lübcke jedoch auf strafrechtlich relevante Inhalte und mögliche Zusammenhänge mit der Tat hin prüfen.[3]

Die Ermittler erhielten durch Zeugenaufrufe und eine Sendung Aktenzeichen XY … ungelöst bis zum 8. Juni rund 160 Hinweise,[4] darunter Videos von der Kirmes, die zur Tatzeit neben Lübckes Anwesen stattgefunden hatte.[5]

Am 8. Juni 2019 nahm die Polizei einen Sanitäter fest, der in der Tatnacht Erste Hilfe geleistet und Blutspuren weggewischt hatte, um der Familie den Anblick zu ersparen. Nach einem langen Verhör kam er wegen fehlender Anhaltspunkte für seine Tatbeteiligung am Folgetag wieder frei. Weil Angehörige und Ärzte anfangs von einem Herzversagen oder Schlaganfall ausgingen, hatte man Lübckes Hemd im Krankenhaus weggeworfen. Es wurde später geborgen und kriminaltechnisch untersucht. Darauf fand sich eine einzelne Hautschuppe, die mit der in einer DNA-Analysedatei gespeicherten DNA eines vorbestraften Rechtsextremen übereinstimmte. Nur dadurch kamen die Ermittler auf die Spur des Täters.[6] Am 15. Juni 2019 nahm ein Spezialeinsatzkommando Ernst in seinem Wohnhaus in Kassel fest und brachte ihn in die Justizvollzugsanstalt Kassel I. Er machte zunächst keine Aussagen.[7]

Laut einem Zeugen hatten sich in der Tatnacht nach einem Schussgeräusch ein VW Caddy und ein weiterer Pkw schnell vom Tatort entfernt. Ernst fuhr einen VW Caddy, der auf den Namen seiner Ehefrau zugelassen war. Zudem fand man in seiner Wohnung den Schlüssel für einen weiteren Pkw, den er am Mordtag verkauft haben wollte. Daher wurden Mittäter vermutet.[8] Der zweite Pkw, ein Škoda, wurde Ende Juni 2019 in Forstfeld (Kassel) rund 1000 Meter von Ernsts Wohnung entfernt sichergestellt. Er gehörte Ernsts Schwiegervater in Thüringen. Ernst soll ihn kurz vor der Tatnacht übernommen haben.[9]

Ernst wohnte in Kassel rund einen Kilometer von der Erstaufnahmeeinrichtung und zwei Kilometer vom Bürgerhaus in Lohfelden entfernt. Er hatte sich in einem Chat über Lübckes dortigen Auftritt empört und ihn „Volksverräter“ genannt.[10] Laut seinen Handydaten hatte er unter dem Nutzernamen „Game Over“ viele Hasskommentare gepostet und etwa gedroht: „Entweder diese Regierung dankt in kürze ab oder es wird Tote geben“; „Schluss mit Reden es gibt tausend Gründe zu handeln und nur noch einen ‚nichts‘ zu tun, Feigheit“.[11]

Ernst war Mitglied des Schützenclubs Sandershausen in Niestetal bei Kassel, aber nach Angaben des Vorsitzenden ohne Zugang zu Schusswaffen. In seiner Wohnung lagen eine Schreckschusspistole und Anträge für eine Erlaubnis zum legalen Waffenbesitz. Wegen eines möglichen rechtsterroristischen Tathintergrunds übernahm Generalbundesanwalt Peter Frank ab 17. Juni 2019 die Ermittlungen.[12]

Ab 25. Juni 2019 untersuchten fünf Bundesanwälte und 80 Sonderermittler gefundene Spuren, Tathergang, Tatauslöser, eine Verbindung zwischen Täter und Opfer sowie Ernsts mögliche Kontakte zu anderen Rechtsextremen, vor allem zu „Autonomen Nationalisten“ und rechtsterroristischen Gruppen in seiner Region. Weil Hessens Innenministerium nach 2009 keine solchen Kontakte Ernsts registriert hatte, wurde vermutet, dass er dem rechtsterroristischen Konzept Führerloser Widerstand folgte oder sich seit 2015 erneut radikalisiert hatte.[13]

Bis zur Anklage wurde als wahrscheinlicher Tatverlauf ermittelt: Am 1. Juni 2019 gegen 19:30 Uhr holte Ernst seinen Revolver aus seinem häuslichen Büro, fuhr mit dem Pkw seines Schwiegervaters und ohne Mobiltelefon nach Istha und wartete auf einem Parkplatz auf die Nacht. Dann fuhr er in Lübckes Wohnstraße, stellte den Pkw ab, hängte sich einen Rucksack mit der geladenen Tatwaffe um, ging zu einer Pferdeweide am Ortsrand und beobachtete rund 20 Minuten lang Lübckes Haus. Eine Zeugin sah einen Mann mit Kappe und Rucksack, der kurz vor Mitternacht die Pferdeweide betreten und das Haus mit einem 15 Zentimeter langen Rohr betrachtet habe. In einem schwarzen Rucksack im Kofferraum des benutzten Pkw fand sich später ein Wärmebildmonokular aus der Tatnacht mit einer Fotografie von Lübckes Terrasse. Als Ernst am Haus ein Licht aufleuchten sah (Lübckes iPad), soll er sich endgültig zum Ausführen des Mordes entschlossen haben. Er stieg durch den Zaun der Pferdeweide und lief mit dem gespannten Revolver in der Hand auf das Haus zu. Lübcke saß, eine Zigarette rauchend, auf seiner Terrasse. Zwischen 23:20 und 23:30 Uhr trat Ernst an ihn heran und schoss auf ihn. Das Geschoss traf Lübcke oberhalb des rechten Ohres und tötete ihn sofort.[14]

Aussagen des Täters[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 25. Juni 2019 legte Ernst im Polizeipräsidium Kassel ein Geständnis ab: Er habe die Lohfeldener Bürgerversammlung im Oktober 2015 besucht. Lübckes Aussage dort habe ihn ständig beschäftigt und sei ein wesentlicher Tatgrund gewesen. Er sah darin laut Chatnotizen einen Beleg, das deutsche Volk solle durch Ausländer ersetzt werden (Großer Austausch). Er sei mit einem VW Caddy zum Tatort gefahren, habe die Tat jedoch allein verübt. Generalbundesanwalt Peter Frank informierte den Innenausschuss des Bundestages über Ernsts Aussage. Frank kündigte an, ihn wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen anzuklagen, weil er Lübcke zuhause sitzend überrascht und aus rechtsextremem Hass getötet habe. Ernsts erster Anwalt Dirk Waldschmidt bestätigte das Geständnis.[15]

Ernst gestand auch seine Hasskommentare im Netz. Als „Game Over“ habe er sinngemäß gefragt, „wann wir zurückschlagen“, und „viele Tote“ angekündigt. Laut Ermittlern schaltete er sein Mobiltelefon vor der Tat aus und danach wieder an.[16] Am Tag nach der Tat habe er die Tatwaffe in einem Seesack mit zur Arbeit genommen und auf dem Gelände seines Arbeitgebers vergraben. Am Ende der Schicht habe er einen Kollegen um ein Alibi bei Polizeinachfragen gebeten.[17] Dies werteten die Ermittler als Hinweise auf eine konspirativ geplante Tat. Unklar blieb zunächst, wann Ernst beschloss, Lübcke zu töten, und warum er gestand.[16]

Laut dem Geständnis verübte Ernst den Mord bewusst während der Kirmes, um unerkannt zu bleiben und Kirmesbesucher zu verstören: Sie feierten, als ob die Welt in Ordnung sei, aber „um uns herum sterben doch die Leute, ich möchte, dass der Terror zu ihnen kommt.“[18]

Laut Medienrecherchen hatte Ernst selbst nach Lübckes Aussagen auf der Lohfeldener Bürgerversammlung „Ich glaub's nicht“ und „verschwinde“ gerufen. Im ersten Geständnis erläuterte er ausführlich das Reifen seines Tötungsplans: Nach 2009 habe er sich aus der rechten Szene gelöst, um ein normales Leben mit Familie und Beruf zu führen. Er habe sein früheres Weltbild als falsch erkannt. 2013 oder 2014 habe er Markus H. als Leiharbeiter bei der Bahntechnikfirma seines Arbeitgebers wiedergetroffen. H. habe ihn bei einem lokalen Schützenverein eingeführt. Zum Schutz für seine Familie vor Ausländerkriminalität habe er H. 2014 erstmals gebeten, ihm Feuerwaffen zu besorgen. 2015 habe ihn H. zu Lübckes Auftritt in Lohfelden mitgenommen. Dann habe er jahrelang überlegt, Lübcke zu töten, und dessen Wohnanschrift gegoogelt. 2017 und 2018 sei er mit einer Pistole nach Istha gefahren, aber jedes Mal froh gewesen, die Tat nicht ausgeführt zu haben. Sein Tötungsplan sei durch die Kölner Silvesternacht 2015/16, den islamistischen Anschlag in Nizza 2016, Videos von weiteren islamistischen Anschlägen sowie die Ermordung zweier nordeuropäischer Frauen in Marokko gewachsen. Für all das habe er Lübcke Mitschuld gegeben, aber mit niemandem darüber geredet. Schließlich habe er ihn wortlos erschossen.[19]

Am 2. Juli 2019 widerrief Ernst vor dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sein Geständnis. Sein neuer Anwalt Frank Hannig begleitete ihn. Die Ermittlungen wurden unverändert fortgesetzt.[20] Nachdem Details aus dem ersten Geständnis berichtet wurden, stellte Hannig am 8. Juli 2019 Strafanzeige wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat: Diese Details könnten nur aus der Ermittlungsakte stammen und seien offenbar gezielt veröffentlicht worden.[21]

Im November 2019 bestätigte Ernst gegenüber Journalisten seinen Besuch der Lohfeldener Bürgerversammlung und seine Wut über Lübckes Aussagen. Markus H. habe „die Waffen ins Spiel“ gebracht, sie „ständig mit politischen Themen“ verknüpft und „sein Umfeld immer aufgestachelt“. Sein Kontakt zu ihm sei „ein entscheidendes Verhängnis“ gewesen. Er kündigte ein neues Geständnis an. Sein Anwalt behauptete nun, mit Ernst sei ein zweiter Mann bei der Tat anwesend gewesen und diese sei anders als ermittelt verlaufen.[22]

Am 8. Januar 2020 gab Ernst in seinem zweiten Geständnis an, in der Tatnacht sei H. mit ihm zu Lübckes Haus gefahren, um diesen mit der Waffe einzuschüchtern. Auf der Terrasse habe es eine verbale Auseinandersetzung mit Lübcke gegeben. Dann habe sich aus der Tatwaffe, die H. gehalten habe, ein Schuss gelöst. Ernsts früherer Anwalt Dirk Waldschmidt habe ihm geraten, die Tat auf sich zu nehmen, und ihm dafür „finanzielle Vorteile“ und Schutz für seine Familie versprochen. Waldschmidt bestritt dies. H.s Anwalt Björn Clemens stellte Ernsts Glaubwürdigkeit wegen ständig neuer Tatverlaufsversionen in Frage. Spuren zu einem zweiten Täter wurden nicht gefunden.[23]

Beim Haftprüfungstermin am 3. März 2020 beschloss der BGH, Ernst und H. weiter in Untersuchungshaft zu halten. Ernst sei weiter Hauptverdächtiger. Sein erstes Geständnis passe zur Spurenlage, weil an der Tatwaffe und Munition nur seine DNA gefunden wurde. Auch der Verlauf des Schusskanals und die Zigarette, die Lübcke laut Zeugen nach der Tat noch in der Hand hielt, sprächen eher dafür, dass der Schütze sich dem Opfer unbemerkt genähert habe. Ernsts zweites Geständnis sei daher wenig glaubhaft. H. bleibe der Mordbeihilfe dringend verdächtig, weil er eng mit Ernst befreundet gewesen sei, sein rechtsradikales Gedankengut geteilt, Schießübungen und politische Demonstrationen mit ihm unternommen habe. Dies habe Ernst „Zuspruch und Sicherheit vermittelt“.[24]

Auf einem verschlüsselten USB-Stick aus der Zeit vor 2010 hatte Ernst „Vorsichtsregeln“ eingescannt: Textil- und DNA-Spuren am Tatort seien zu vermeiden; gute Ortskenntnisse seien wichtig. Ferner hatte er ausgesagt, er habe für die Autofahrt nach Istha „Tarnkennzeichen“ über den echten Kennzeichen befestigt und später wieder entfernt. Darum sah der BGH eine „planvolle Vorgehensweise“ bei dem Mord und bezweifelte Ernsts spätere Angabe, er und H. seien Lübcke unmaskiert gegenübergetreten: Damit hätten sie sich der Gefahr ausgesetzt, dass Lübcke sie identifizieren könne.[25]

Herkunft der Tatwaffe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2016 hatte Ernst eine Waffensachkundeprüfung abgelegt, um eine Waffenbesitzkarte zu beantragen.[26] Am 27. Juni 2019 zeigte er der Polizei ein Erddepot auf dem Firmengelände seines Arbeitgebers, in dem mehrere Revolver, eine Pumpgun und eine Maschinenpistole vom Typ Uzi mit Munition versteckt waren. Die Polizei nahm dann zwei von Ernst genannte Personen als mögliche Mordbeihelfer fest: Elmar J. aus dem Kreis Höxter, der Ernst 2016 die spätere Tatwaffe verkauft haben soll, und Markus H. aus Kassel, der diesen Kauf vermittelt haben soll. Bis dahin war den Behörden nur H. als Rechtsextremist bekannt.[27] Elmar J. hatte Ernst mehrere Waffen beschafft, darunter die Maschinenpistole. Ihre Herkunft und weitere Waffenkäufer wurden ermittelt.[19]

Laut dem Generalbundesanwalt kannten H. und J. Ernsts Tötungspläne nicht, aber seine rechtsextreme Haltung. Sie hätten ein mögliches politisches Verbrechen mit den verkauften Waffen billigend in Kauf genommen. Zudem verkaufte Ernst selbst Waffen an zwei Männer im Raum Kassel, die jedoch nicht an seiner Tat beteiligt gewesen sein sollen.[28]

Nach einem ballistischen Gutachten stammte die für Lübcke tödliche Kugel aus einem kurzläufigen Revolver der brasilianischen Marke Rossi vom Kaliber .38 Special. Dieser lag in dem Erddepot, zu dem Ernst die Ermittler geführt hatte.[29] In der Revolvertrommel steckten vier scharfe Patronen und eine leere Hülse. Die Waffe war nach dem Mord gereinigt, eingefettet und wie die übrigen Waffen in blaue Müllsäcke verpackt worden.[18]

Im Oktober 2019 prüften die Ermittler, ob die Tatwaffe von der von Peter Borchert geführten rechtsextremen Terrorgruppe „Combat 18 Pinneberg“ stammte. Ernst war 2003 zu deren Treffen gegen die Wehrmachtsausstellung in Neumünster gefahren. Bei der Gruppe hatte die Polizei damals vier Rossi-Revolver sichergestellt. Ein Mitglied, Bernd T., lebte zuletzt in Nordhessen.[30]

Ermittelt wurde dann, dass ein früherer Schweizer Waffenhändler die Tatwaffe 1987 aus Brasilien importiert und einem Schweizer verkauft hatte. Der Käufer behauptete, er besitze den Revolver noch. Familienangehörige fanden aber nur die leere Verpackung und erklärten, der Käufer leide heute an Demenz. Der weitere Weg der Waffe blieb unklar. In Ernsts Wohnhaus fanden sich zudem fünf Schalldämpfer, ein Zielfernrohr, 1394 Schuss Munition und eine Dashcam. Deren Videoaufnahmen vom Haus und Auto Lübckes waren um 2015 aus dem VW Caddy von Ernsts Frau heraus gefilmt worden.[31]

Zwei der Schalldämpfer passten zu Kleinkaliberpistolen im Erddepot Ernsts. Insgesamt besaß er acht scharfe Waffen und erhebliche Mengen Munition dafür. Zudem hatte H. ihm einen Karabiner vom Typ Mauser 98K illegal überlassen. Gegenüber BGH-Haftrichtern erklärten Ernst und H., sie hätten „aufgrund der Zuwanderung von Ausländern und einer damit zusammenhängenden zunehmenden Kriminalität bürgerkriegsähnliche Zustände“ befürchtet und dazu auch zielgenaue Distanzwaffen gebraucht. Der BGH bestritt dies: Langwaffen sprächen nicht für Selbstverteidigung, sondern dafür, dass die beiden die in ihrer „Vorstellungswelt stattfindende Invasion von Zuwanderern“ aktiv und gewaltsam bekämpfen wollten. Dass Ernst die Tatwaffe mitsamt der leeren Hülse nicht beseitigte, sondern professionell schussbereit herrichtete und vergrub, deutete darauf hin, dass er oder Mitwisser sie später wieder benutzen wollten. Er hatte die Preisgabe des Depots damit begründet, er wolle die Waffen sicherstellen lassen. Ein Arbeitskollege habe ihm beim Vergraben geholfen. Dieser bestritt das, besaß aber mehrere eigene Waffen und zugehörige Munition, die er von Ernst gekauft haben soll.[18]

Laut Bundesanwaltschaft verkaufte Elmar J. die Tatwaffe 2016 an Ernst, was J. jedoch bestritt. Insgesamt stellten die Ermittler bei Ernst, Markus H. und Elmar J. 46 Schusswaffen sicher.[32]

Messerangriff auf Iraker 2016[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 6. Januar 2016 hatte ein Unbekannter den irakischen Asylbewerber Ahmed I. in Lohfelden mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt.[13] Eine Überwachungskamera zeigte grobkörnige Videoaufnahmen des Täters, der auf einem Fahrrad floh.[33] Die Polizei vermutete damals zunächst einen Raubüberfall, Drogen- und Schleuserkriminalität im Opferumfeld. Später befragte sie als Messerstecher aufgefallene Straftäter der Region, darunter Ernst. Er gab an, er kenne die Unterkunft in Lohfelden, habe von dem Angriff gehört und an jenem Abend frei gehabt. Alibizeugen nannte er nicht. Dennoch wurde sein Haus damals nicht durchsucht.[34] Er wohnte 2,5 Kilometer vom Tatort entfernt. Sein Fahrrad als mögliches Fluchtfahrzeug wurde untersucht, jedoch ergebnislos.[35]

Laut seinem ersten Geständnis 2019 war Ernst am 6. Januar 2016 aufgebracht über die Silvesterereignisse in Köln durch Kassel-Forstfeld (nahe Lohfelden) gelaufen und hatte Wahlplakate von Grünen und SPD abgetreten. Dabei habe er einen „Ausländer“ getroffen und ihn angebrüllt, man müsse Leuten wie ihm den Hals abschneiden. Einen gewaltsamen Angriff bestritt er.[36] Am 25. Juli 2019 durchsuchte die Polizei Ernsts Haus nach Spuren zu dem Messerangriff von 2016.[37] Im Keller fanden sie ein Messer mit DNA-Spuren, das sie für die Tatwaffe hielten. Laut der späteren Anklageschrift hatte sich Ernst am 5. Januar 2016 gegenüber seiner Mutter über die Silvesternacht in Köln empört, fuhr am Folgetag mit dem Fahrrad zur Unterkunft in Lohfelden und rammte dem Iraker das Messer von hinten in den Rücken,[34] um „Angst unter den in der Bundesrepublik Deutschland Schutz suchenden Menschen fremder Herkunft“ zu verbreiten.[14]

Im September 2019 übernahm der Generalbundesanwalt auch dazu die Ermittlungen.[38] Ab März 2020 sah er einen hinreichenden Verdacht, dass Ernst jenen Messerangriff begangen habe, und kündigte an, ihn auch dieses Mordversuchs anzuklagen.[36]

Schuss auf Geschichtslehrer 2003[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In einem verschlüsselten Laptop-Ordner von 2002 hatte Ernst persönliche Daten eines Kasseler Geschichtslehrers und aktiven Antifaschisten gesammelt. Am 20. Februar 2003 frühmorgens schossen Unbekannte gezielt auf den Lehrer, als er in seiner Küche stand. Das Projektil durchschlug ein Fenster und einen Rollladen und verfehlte seinen Kopf nur knapp. Er hatte zuvor Drohungen aus der Kasseler Neonaziszene erhalten und vermutete den oder die Täter dort.[31]

Weil die Jalousie des Küchenfensters heruntergelassen gewesen war, hatten die Ermittler den Anschlag 2003 nur als versuchte schwere Körperverletzung eingestuft. Deshalb wurden wichtige Asservate wie das Geschoss und die staatsanwaltschaftliche Akte zu dem Vorgang nach zehn Jahren vernichtet. Bei einer als Mordversuch eingestuften Tat wären sie erhalten geblieben.[39] Da auch Ernst damals zur Kasseler Neonaziszene gehört hatte, nahm der Generalbundesanwalt im November 2019 auch zu diesem ungeklärten Fall neue Ermittlungen auf. Bis dahin fanden sich keine Spuren, dass Ernst damit zu tun hatte.[31]

Feindesliste und ausgespähte Objekte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im November 2019 fand das hessische LKA in Ernsts Datenträgern eine Feindesliste mit Daten von 60 öffentlich bekannten Personen, Rathäusern im Großraum Kassel und weiteren Objekten. Die Daten hatte er großenteils von 2001 bis 2007 gesammelt.[40] Unter den rund 60 Namen waren der im Jahr 2003 angegriffene Geschichtslehrer, Journalisten, die etwa über Demonstrationen der NPD berichtet hatten,[41] Lokalpolitiker von SPD, Grünen und PDS sowie Mitglieder der Jüdischen Gemeinde in Kassel. Dateiordner trugen Titel wie „Juden Kassel“ oder „Daten Synagoge“. Darin speicherte Ernst Namen, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummern, Adressen und archivierte Zeitungsartikel über jene Personen. Ferner hatte er Notizen zu Synagogenbesuchern gemacht, diese also ausgespäht. Zudem hatte er Anleitungen zum Bau von Bomben und Texte zum Untergrundkampf nach dem Vorbild der „Werwolf“-Einheiten gespeichert. Er notierte, als Terrorziele kämen Beamte, Stadtratsmitglieder oder „manchmal ein Bürgermeister“ in Frage, und schrieb: „Alles was der Vernichtung der Feinde dient, ist gut.“ Nach dem Fund informierte die hessische Polizei alle Betroffenen und erhöhte die Kontrollen an der Kasseler Synagoge. Deren Vorsitzende Ilana Katz und manche Gemeindemitglieder befürchteten, die Daten könnten trotz des Alters noch bei anderen Rechtsextremen kursieren.[17]

In älteren Notizen hatte Ernst alle „anti-deutschen“ Kräfte und Menschen zu seinen Feinden gezählt, „die Rassenschande begehen“; gegen sie brauche er Waffen. Später hatte er Adressen und Autokennzeichen von Einzelpersonen gesammelt. Demnach hatte er schon Jahre vor dem Mord an Lübcke Mordanschläge erwogen.[18]

Täter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Herkunft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Stephan Ernst wurde 1973 in Wiesbaden geboren und wuchs ab 1984 in Holzhausen über Aar auf, einem Ortsteil von Hohenstein (Untertaunus).[42] Er ging dort zur Schule und wohnte bis 1999 im Ort. Er soll keinen Kontakt zu Gleichaltrigen und Vereinen gehabt haben. Bereits in den 1980er Jahren fiel er durch rassistische Angriffe auf.[43] Er ist verheiratet, hat zwei Kinder und lebte bis zu seiner Festnahme im Osten von Kassel.[44]

Straftaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ernst hatte laut dem Bundeszentralregister mehrere Vorstrafen. Einige seiner Straftaten waren ausländerfeindlich und rassistisch motiviert.[45] Im April 1989, als 15-Jähriger, legte er ein Feuer im Wohnhaus eines türkischen Mitschülers in Michelbach (Aarbergen). Nach späterer Eigenaussage interessierte er sich damals für die Partei „Die Republikaner“, die 1989 im Rheingau-Taunus-Kreis 10,5 Prozent der Wählerstimmen errang. Seine Freunde hätten immer Messer dabei gehabt. Mit einem Messer erstach ein Rechtsextremer der Gruppe „Taunusfront“ 1990 den Kurden Nihat Yusufoğlu.[46]

Im November 1992 griff Ernst in einer öffentlichen Toilette im Wiesbadener Hauptbahnhof einen türkischen Imam mit einem Messer an und verletzte ihn lebensgefährlich.[47] Der Angriff erfolgte erst von hinten und dann von vorn. Vor Gericht gab Ernst an, er habe sich sexuell belästigt gefühlt und es „als besonders belastend empfunden, dass es sich bei dem Zeugen […] erkennbar um einen Ausländer handelte“. Er wurde wegen versuchten Totschlags auf Bewährung verurteilt.[48] 1993 verurteilte ihn das Amtsgericht Wiesbaden wegen Diebstahls zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten auf Bewährung.[49]

Im selben Jahr griff er eine Asylbewerberunterkunft in Steckenroth mit einer selbstgebauten Rohrbombe an, die er auf den Rücksitz eines Pkw legte, den er dann zwischen den Wohncontainern anzündete. Die Bewohner löschten den Brand rechtzeitig, bevor die Bombe detonierte. In der Untersuchungshaft schlug Ernst mit einem Stuhlbein auf einen ausländischen Mitgefangenen ein.[48] Das Landgericht Wiesbaden wertete die Ausgangstat als das „versuchte Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“.[49] 1995 verurteilte es Ernst dafür sowie wegen des Angriffs von 1992 und der Verletzung des Mithäftlings 1994 zu insgesamt sechs Jahren Jugendstrafe.[45]

2003 beging Ernst laut Ermittlungsakte einen gemeinschaftlichen Totschlag in Kassel und mehrere Verstöße gegen das Waffen- und Versammlungsgesetz.[50] 2003 und 2005 wurde er für zwei Körperverletzungen, 2004 für eine Beleidigung, 2006 für den Besitz eines „verbotenen Gegenstands“ zu Geldstrafen verurteilt. Am 1. Mai 2009 griff er mit rund 400 Neonazis die Erster-Mai-Demonstration des DGB in Dortmund mit Steinen, Holzstangen und Fäusten an. Dafür erhielt er eine siebenmonatige Haftstrafe auf Bewährung. Weitere Strafverfahren wegen Brandstiftung, Totschlag, gefährlicher Körperverletzung und Raub wurden mangels Indizien eingestellt, das letzte 2004.[49]

Bezüge zu Neonazis in Hessen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bis zu seiner Festnahme im Dezember 1993 hatte Ernst seine ausländerfeindlichen Straftaten allein verübt. Ab 1995 in seiner ersten Haft las er die rechtsextreme Zeitschrift Nation und Europa[48] und schrieb deren Redaktion einmal einen Leserbrief. Damals arbeitete Tino Brandt, V-Mann und Leiter des Thüringer Heimatschutzes (THS), im Verlag der Zeitschrift, die als wichtigstes rechtsextremes Theorieorgan galt.[46]

Ende 1999 nach seiner Haftentlassung fand Ernst sofort Anschluss an die rechtsextreme Szene im Raum Kassel, wohl mit Hilfe seines Schwiegervaters. Dessen Pkw wurde von 2000 bis 2004 öfter bei rechtsextremen Veranstaltungen registriert, darunter Treffen der Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige (HNG).[51]

Von 2000 bis 2004 war Ernst Mitglied im NPD-Kreisverband Kassel. Nach dessen Angaben von 2019 soll er diesem nur „für wenige Monate“ angehört haben.[52] Im Februar 2002 trat der bisherige Vorsitzende der NPD Kassel zurück. Ernst, der intern den Spitznamen „NPD-Stephan“ trug, war als Nachfolger vorgesehen, übernahm das Amt aber nach einem Gespräch mit dem bisherigen Chef nicht.[53] 2004 wurde er wegen nicht gezahlter Mitgliedsbeiträge aus der NPD-Kartei gelöscht. Weitere Kontakte mit ihm bestritt die NPD.[52]

Laut „EXIF – Recherche & Analyse“ hatte Ernst 2002 in Kassel Kontakt mit Stanley Röske, der heute führendes Mitglied der deutschen Sektion von „Combat 18“ ist. Für einen Szeneaussteiger war Ernst damals ein „sehr gefährlicher Typ“.[54] Er hatte laut Exif damals auch mit Michel Friedrich von der „Oidoxie Streetfighting Crew“ Kontakt, die sich als deutscher Arm von „Combat 18“ zu etablieren versuchte.[55] Friedrich gehörte zur „Hardcore Crew Kassel“ und räumte im NSU-Prozess (2013–2018) einen Kontakt zum NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt ein. 2019 behauptete er jedoch, er sei aus der Szene ausgestiegen und habe Ernst seit 2010 nicht mehr gesehen.[56]

Im August 2002 nahm Ernst mit Mike Sawallich, dem damaligen Chef der hessischen Jungen Nationalisten (JN), an politischen Aktionen teil, aber ohne Führungsrolle.[57] 2004 demonstrierte er mit dem neonazistischen „Volkstreuen Komitee für gute Ratschläge“ in Gladenbach.[48] Dabei wurde er zusammen mit mehreren Anhängern der gewaltbereiten Neonazigruppe „Blood and Honour“ polizeilich überprüft.[13] Am 6. Februar 2007 demonstrierte Ernst mit Mike Sawallich und anderen Neonazis in Kassel gegen eine DGB-Veranstaltung zum Thema „Alte und neue Strategien der extremen Rechten“. Ernst trug dabei ein Schild mit der Aufschrift „Schluß mit der Verteufelung deutscher Patrioten“, provozierte Muslime unter den Gegendemonstranten und löste so die folgende Schlägerei mit aus.[58] Mike Sawallich postete am 21. Juni 2019 auf Facebook ein Jugendfoto, das ihn Arm in Arm mit Ernst zeigte, und nannte ihn „der beste Kamerad“. Darum hielten Ermittler aktuelle Kontakte Ernsts zu hessischen Neonazis für möglich.[57]

Ab 2010 baute sich Ernst eine bürgerliche Existenz mit Familie, Eigenheim und Schichtarbeit in einer Fabrik auf, ohne seine fortbestehende rechtsextreme Einstellung nach außen zu zeigen.[13] Er arbeitete zuletzt bei einem Kasseler Bahntechnikhersteller und war Bogenschütze im Schützenverein. Zugleich verfasste er unter dem Alias „Game Over“ im Internet Hasskommentare.[59]

Vermutet wurde, dass Ernst sich ab 2010 an die strategischen Leitlinien von „Blood and Honour“ hielt. Nach deren Field Manual sollten besonders deutsche Kader und Einzelne den „führerlosen Widerstand“ durch voneinander unabhängige „direkte Aktionen von Gewalt und/oder Sabotage“ ausüben, dabei „jeden Kontakt mit dem legalen Teil des politischen Kampfes zur eigenen Sicherheit vermeiden“ und sich mit einer bürgerlichen Fassade tarnen. „Combat 18“ verlangte zeitweise Mitgliedsbeiträge, streng geregelte „Bruderpflichten“ und „absolute Verschwiegenheit“ gegenüber Außenstehenden. Dass sich die deutsche Sektion laut BMI auf „interne Treffen und den Besuch von Musikveranstaltungen“ beschränkte, hielten Experten für naiv. Aber auch eine erneute Radikalisierung Ernsts seit der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 wurde vermutet.[26]

Laut dem NDR-Magazin Panorama gehörte Ernst bis mindestens 2011 zur Neonazigruppe „Freier Widerstand Kassel“.[60] Eventuell hatte er auch Kontakte zu führenden Mitgliedern der rechtsterroristischen „Oldschool Society[61] und zum gewalttätigen „Sturm 18 Cassel“, bei dem Ermittler 2015 mehrere Waffen sichergestellt hatten.[62]

Ob Ernst im März 2019 an einem Neonazitreffen mit Mitgliedern von „Combat 18“ in Mücka teilnahm und auf einer Fotografie davon zu sehen ist, ist ungewiss. Ein forensischer Gutachter für das Fernsehmagazin „Monitor“ sah die Identität als erwiesen an, ein weiterer Gutachter bestritt dies.[63]

Ernst war ein enger Weggefährte des nordhessischen Neonazis Christian Wenzel. Dieser war bis 2000 Mitglied von „Blood and Honour“ und hatte Kontakte zum NSU-Umfeld. Im Januar 2021 war Wenzel Kandidat der AfD Kassel für die Kommunalwahlen in Hessen. Nachdem seine Kontakte zu Ernst und anderen Neonazis bekannt geworden waren, wollte die AfD ihn ausschließen.[64] Die Kandidatur ließ sich jedoch terminlich nicht mehr zurückziehen, so dass Wenzel auf dem Wahlzettel der AfD blieb.[65]

Bezüge zum NSU-Umfeld[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) entstand 1998 aus dem THS, der auch in Ohrdruf aktiv war. Dort hatte Lübcke bis 1999 die Jugendbildungsstätte Haus Mühlberg geleitet und sich gegen rechtsextreme Gewalt in der Region eingesetzt.[66] Damals legte das zum THS gehörige „Nationale und soziale Aktionsbündnis Westthüringen“ (NSAW) Feindeslisten an, bedrohte politische Gegner und griff öfter zwei Jugendclubs an. Daher schützte Sicherheitspersonal die Veranstaltungen der Jugendbildungsstätte.

Um 2001 wurde Ernst Mitglied der rechtsextremen „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ und las deren „Nordische Zeitung“. An deren Veranstaltungen nahmen auch Neonazis aus dem NSU-Umfeld teil. 2002 besuchte Ernst im bayrischen Wunsiedel einen „Gedenkmarsch“ für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß. Der NSAW-Leiter Patrick W. organisierte solche Märsche 2004 und 2005 in Gotha, zu denen auch der NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben kam.[46] 2011 schloss die Artgemeinschaft Ernst wegen nicht gezahlter Mitgliedsbeiträge aus.[67]

Laut Akteneinträgen, die das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LfV) im Oktober 2020 freigab, hatte Ernst öfter Kontakt zum führenden Thüringer NPD-Funktionär Thorsten Heise. Im Juni 2001 nahmen Ernst, H.s Kamerad Mike S. und Patrick W. an der NPD-Demonstration „Freiheit für Thorsten Heise“ in Göttingen teil. Im November 2001, kurz nach Heises Haftentlassung, traf Ernst ihn bei einem NPD-Stammtisch in Kassel. Heise hatte damals Briefkontakt mit dem NSU-Unterstützer Holger Gerlach und sprach mit diesem über die Flucht des NSU-Trios.[46] Am 1. Mai 2003 fuhr Ernst mit einem von Heise organisierten Bus zu einer NPD-Demonstration nach Berlin und besuchte weitere Kundgebungen mit ihm.[68] 2004 war Ernst zu einer Wintersonnenwendfeier mit Heise und anderen führenden Neonazis eingeladen. 2011 war Ernst auf einer von Heise organisierten Feier zur Sommersonnenwende in Thüringen. Heise erinnerte sich 2020 zwar an Ernst, bestritt aber persönliche Gespräche mit ihm. Wie stark er Ernst beeinflusste, ist unbekannt.[53] Ernst räumte vor Gericht ein, dass er am 18. Juni 2011 an Heises „Hausverteidigung“ gegen angekündigte politische Gegner teilgenommen hatte.[69]

Am 6. April 2006 ermordete der NSU in Kassel den 21-jährigen Deutschtürken Halit Yozgat in dessen Internetcafe in Kassel. Obwohl der NSU für die Auswahl des Opfers und Tatorts Helfer in Kassel gehabt haben muss, wurden einige Spuren nicht verfolgt. Dies fand die Recherchegruppe Exif nach dem Mord an Lübcke heraus. So kannte Ernst den Kasseler Neonazi M.K., der in der Holländischen Str. 86 fast neben dem Internetcafe von Yozgat (Nr. 82) wohnte. Ernst, M.K. und Stanley Röske waren am 25. August 2002 mit dem Pkw von Ernsts Schwiegervater nach Dransfeld gefahren, um Antifaschisten anzugreifen. Bei einer Fahrzeugkontrolle notierte die Polizei M.K.s Adresse. Sein Name stand in einer Liste von Kontaktpersonen, die der V-Mann Benjamin Gärtner 2006 für den damaligen Verfassungsschützer Andreas Temme erstellt hatte. Temme saß beim Mord an Yozgat in dessen Internetcafe, wo er andere V-Leute traf, und telefonierte an jenem Tag mehrmals mit Gärtner. M.K.s Mobiltelefon wurde in den Tagen des Mordes an Yozgat nahe beim Tatort benutzt. Bei der Überprüfung der Anrufer und polizeibekannten Neonazis im Tatortumfeld notierte die Polizei weder M.K.s Adresse noch Gründe, warum er nichts mit dem Mord zu tun habe. M.K. wurde weder in Ermittlungsakten noch in einem der NSU-Untersuchungsausschüsse noch im NSU-Prozess erwähnt. Er selbst erklärte im Januar 2020 gegenüber Exif, er sei kein V-Mann gewesen, habe Yozgat nicht gekannt und sei nicht am Tatort gewesen. Er habe Ernst nur flüchtig gekannt; dieser habe ihn bzw. „uns“ „ab und an mal“ besucht.

Auch die Neonazistin Corryna Görtz wurde nicht überprüft. Sie kannte das NSU-Trio und hatte Yozgats Internetcafé einige Monate vor dessen Ermordung mehrmals besucht. 2017 sagte sie dem NSU-Untersuchungsausschuss Hessen, sie sei am Mordtag nicht dort gewesen und kenne Andreas Temme nicht. Sie hatte jedoch Briefkontakt zum hessischen Verfassungsschutz und zu Ernsts Freund Mike Sawallich.[70]

Nach dem Mord an Yozgat begann der NSU eine Feindesliste mit zuletzt rund 10.000 Namen zu erstellen. Lübcke stand unter den letzten 2000 Namen darauf. Dies wurde erst nach seinem Tod bekannt.[71] Auf der NSU-Feindesliste standen auch die Adressen der Kasseler Jüdischen Gemeinde und des Geschichtslehrers, auf den 2003 gezielt geschossen worden war. Zur gleichen Zeit führte auch Ernst den Lehrer und die Gemeinde als mögliche Anschlagsziele auf seiner Feindesliste und beobachtete sie.[46]

Am 2. Juni 2019 um 0:56 Uhr, also Stunden bevor Lübckes Tod bekannt wurde, hatten Unbekannte im Internet verdächtige Suchanfragen gestellt, etwa nach dem Begriffspaar ‚Lübcke und Kopfschuss‘. Darum nahmen die Ermittler Mitwisser des Mordes an. Sie vermuteten, dass Ernst und H. zu einer bisher unentdeckten NSU-Zelle in der Kasseler Neonaziszene gehört hatten, die am Mord an Yozgat mitgewirkt haben könnte. Dies vermutet auch die stellvertretende Bundesvorsitzende der Linkspartei Martina Renner.[72]

Zum Abschluss der Ermittlungen zählte der hessische Verfassungsschutz mehr als 60 Rechtsradikale zu Ernsts und H.s Umfeld, sah jedoch „keine NSU-Bezüge der Angeklagten“. Eine intensive Recherche des Vereins Correctiv ergab dagegen, dass Ernst mit mindestens sechs Personen aus dem NSU-Umfeld Kontakt hatte: Thorsten Heise, André Kapke, Ralf Wohlleben, dem V-Mann Benjamin Gärtner und zwei Kasseler Neonazis, die Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bei einem Rechtsrock-Konzert 2006 in Kassel oder Thüringen gesehen zu haben glaubten.[46]

Bezüge zu AfD und Identitären[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Dezember 2016 überwies Ernst 150 Euro mit dem Verwendungszweck „Wahlkampfspende 2016 Gott segne euch“ an die AfD. Die Bundespartei verbuchte den Betrag mit Name und Anschrift des Spenders, gab aber keine Auskunft dazu. Die AfD Thüringen, für die der Betrag bestimmt gewesen sein soll, bestritt den Erhalt.[48][73] Ernst und H. nahmen am 1. September 2018 in Chemnitz am „Trauermarsch“ der rechtsextremen Gruppe „Pro Chemnitz“ teil. Aus diesem Aufmarsch heraus wurden Flüchtlinge, Journalisten und Polizisten angegriffen, bis die Polizei die Versammlung auflöste.[74] Viele Teilnehmer schlossen sich dann dem von der AfD organisierten Trauermarsch an. Ernst und H. sind auf Fotografien davon erkennbar.[75]

Vor der Landtagswahl in Hessen 2018 unterstützte Ernst die AfD Kassel, hängte Wahlplakate für deren damaligen Kandidaten auf, besuchte ihre Stammtische und Veranstaltungen. Dies bezeugten mehrere AfD-Abgeordnete und AfD-Anhänger.[76] Die AfD Hessen bestätigte seine Besuche, bestritt aber frühere Kontakte zu Ernst.[77] Er überwies dreimal 100 Euro an die Identitäre Bewegung.[17] Auf Überweisungsträgern an die Gebühreneinzugszentrale zeigte er offen seine rechtsextreme Haltung, indem er als Empfänger „BRD-Hurensöhne“ oder „Volkverräter-Behörde“, als Verwendungszweck „BRD-Zwangsabgabe“ oder „An die Wand mit Euch“ eintrug.[6]

Mögliche Helfer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Markus H.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Waffenbeschaffer Markus H. stammt aus derselben Thüringer Gegend wie der NSU und war ebenfalls seit 1990 aktiver Rechtsextremist,[78] unter anderem bei der Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP; 1995 verboten) und der HNG (2011 verboten).[79]

Auch H. fiel schon als Jugendlicher mit rechtsextremen Gewalttaten auf.[47] 1994 betrieb H. mit den FAP-Mitgliedern Mario S. und Tobias N. Anti-Antifa-Arbeit. Mario S. administrierte damals die Mailbox „Steiner BBS“ im rechtsextremen Thule-Netz zum Sammeln von Adressen politischer Gegner. In H.s Haus in Fuldatal stellte die Polizei nach einer Ruhestörung 16 Schallplatten mit rechtsextremer Musik sicher.[46]

Das LfV traf sich 1997 und im März 1998 mit H., um ihn als V-Mann anzuwerben. Beim zweiten, dreistündigen Treffen lehnte H. die Zusammenarbeit mit dem LfV offenbar ab. Dies zeigen LfV-Dokumente, die der NDR einsah.[80]

Nach dem FAP-Verbot wurde H. Mitglied der „Kameradschaft Gau Kurhessen“. Diese hatte der ehemalige stellvertretende hessische FAP-Vorsitzende Dirk W. 1995 in Kassel gegründet. 1999 meldeten zwei V-Leute dem LfV Hessen, ein „nationaler Untergrund“ mit Dirk W. und anderen ehemaligen FAP-Mitgliedern versuche in Kassel eine „Untergrundorganisation“ aufzubauen. Diese sei zuvor in Nordhessen ansässig gewesen und werde nun aus dem Osten gelenkt. Dirk W.s Lebensgefährtin Corryna Görtz stammte aus Thüringen und war Mitglied im THS. Sie nahm am 12. Juni 1999 mit prominenten Neonazis aus dem ganzen Bundesgebiet, darunter Tino Brandt und einem weiteren V-Mann der früheren FAP, an der Hochzeitsfeier von Thorsten Heise teil. H.s Freund Tobias N. spielte dort als Bassist der Band „Hauptkampflinie“. Er und andere Mitglieder von „Blood and Honour“ bildeten das Unterstützernetzwerk des NSU-Kerntrios.[46]

Seit 2004 verkaufte H. auf dem Internetmarktplatz „eGun“ Waffen und Zubehör und gab dazu seinen Klarnamen, seine Adresse und Telefonnummer an. Er tätigte dort 480 Geschäfte, zuletzt im Mai 2019. Zeitweise meldete er diesen Handel als Gewerbe an. 2005 versuchte er unter seinem Pseudonym „Stadtreiniger“, sich Langwaffen, Sprengstoff und Munition zu beschaffen. Gleichgesinnten schrieb er, er befasse sich seit Jahren mit „Kampfsport, Militär, Waffen…“ und den besten Anleitungen für den bewaffneten Kampf. Nach dem NSU-Mord an Halit Yozgat besuchte H. oft eine Internetseite, auf der das Bundeskriminalamt (BKA) um Hinweise zur damals noch ungeklärten NSU-Mordserie bat. Deshalb befragte die Polizei H. am 12. Juni 2006 als Zeugen. Dabei erklärte er, er habe Yozgat persönlich gekannt und sich deshalb für die Aufklärung des Mordes interessiert.[81] Für den Tatzeitpunkt nannte er ein Alibi. Daraufhin vermerkten die Ermittler die Spur als erledigt, ohne auf H.s rechtsextreme Haltung hinzuweisen.[82]

Am 14. Februar 2009 nahm H. mit Ernsts engem Freund Mike Sawallich in Dresden an einem „Trauermarsch“ von rund 6.000 Neonazis zum Jahrestag der Luftangriffe auf Dresden teil.[79] Am 1. Mai 2009 beteiligte er sich am Angriff auf eine DGB-Kundgebung und wurde deshalb mit Ernst festgenommen, aber nicht verurteilt.[27] 2009 verbreitete H. unter dem Pseudonym „Stadtreiniger“ Hasskommentare auf den Internetseiten einer Lokalzeitung.[83]

2011 stellte die Stadt Kassel H. eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ nach dem Sprengstoffgesetz aus, mit der H. den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in Lehrgängen erlernen durfte. Er ließ sich in Kasseler Schützenvereinen zum Sportschützen ausbilden und legte 2012 eine Sachkundeprüfung ab. Laut einer Zeugenaussage übte er in verschiedenen Schützenvereinen das Schießen mit eigenen, scharfen Waffen und lieh diese auch Ernst zum Üben. Dieser sei ein „guter Schütze“ gewesen.[84]

Nach jahrelangem Rechtsstreit genehmigte das Verwaltungsgericht Kassel H. im März 2015 eine Waffenbesitzkarte mit Munitionsberechtigung. 2007 hatte Kassels Stadtverwaltung ihm die Karte verweigert, weil das Amtsgericht Kassel ihn 2006 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. 2012 hatte die Stadtverwaltung H.s erneuten Antrag auf eine Waffenbesitzkarte abgelehnt, weil er 2008 an einer NPD-Demonstration teilgenommen hatte, 2009 wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch festgenommen worden war und sich unter dem Pseudonym „Stadtreiniger“ in rechtsextremen Foren geäußert hatte. Das LfV lieferte der Stadtverwaltung jedoch keine Informationen über H.s rechtsextreme Aktivitäten seit 2009, etwa über seine aktive Mitgliedschaft in der Neonazigruppe „Freier Widerstand Kassel“. Weil die vom LfV vorgelegten Informationen älter als fünf Jahre waren, begründeten sie nach dem Waffengesetz kein Waffenverbot mehr. Darum hatte H.s Klage gegen die Stadtverwaltung Erfolg. Seitdem besaß er legal drei Kurzwaffen und zwei Langwaffen.[85]

Das LfV Hessen meldete dem Gericht neuere Einträge über rechtsextreme Aktivitäten von H. nicht weiter. So hatte ein V-Mann 2010 erwähnt, dass H. an einem Neonazi-Aufmarsch teilnehmen wollte. 2011 hatte das LfV notiert, dass H. in einem rechtsextremen YouTube-Kanal antisemitische Videos verbreitete. Im Juni 2020 erklärte der Präsident des LfV Hessen Robert Schäfer, das LfV habe den Eintrag von 2010 nicht als „offene und gerichtsverwertbare“ Information eingestuft und darum nicht weitergegeben. Warum der Eintrag von 2011 nicht weitergegeben wurde, konnte er nicht erklären. Er räumte ein, dass diese Weitergabe H.s Waffenkäufe eventuell verhindert hätte.[86]

Im Oktober 2015 besuchte H. mit Ernst Lübckes Auftritt in Lohfelden, filmte diesen mit seinem Handy und verbreitete jenen aus dem Zusammenhang gerissenen Satz auf YouTube, der Lübcke zum Feindbild im rechten Milieu machte.[14] Das LfV führte H. und Ernst damals als gewaltbereite Rechtsextreme. H. war zudem als Anhänger der rechtsextremen Gruppe „Freier Widerstand Kassel“ eingetragen.[87]

H. gehörte wie Ernst zum Schützenclub Sandershausen und trainierte dort nach Aussage des Vereinsvorsitzenden ebenfalls Bogenschießen, aber auch mit Feuerwaffen.[88] Wegen seiner Vorgeschichte und weil er Ernst ab 2014 beim Anlegen eines Waffenlagers half, vermutete der Landtagsabgeordnete Hermann Schaus im Juni 2019, dass beide zu einer Unterstützerzelle des NSU in Kassel gehört hatten, die im NSU-Prozess nicht aufgedeckt worden war.[78] Vom Herbst 2016 bis 23. Oktober 2018 trainierte Ernst bei der Schützengesellschaft zu Grebenstein mindestens fünfmal das Schießen mit H.s scharfen Waffen. H. schoss dort mehr als 30 Mal. Die behördlich nicht registrierte Reservistenkameradschaft „SSG Germania Cassel“, der H. angehörte, hatte den Schießstand einmal im Monat gemietet. So konnte Ernst trotz der ihm fehlenden Waffenbesitzkarte legal den Umgang mit schweren Schusswaffen üben. Im selben Zeitraum radikalisierte er sich laut den Ermittlungen erneut politisch nach rechts.[89]

In H.s Wohnung fanden die Ermittler ein Buch des rechtsextremen Autors Akif Pirinçci, der Lübcke als Redner bei Pegida verleumdet hatte. H. hatte Lübckes Namen in dem Buch mit einem Textmarker gelb markiert.[74] Laut dem Bundesinnenministerium (BMI) stellte die Polizei bis 19. Juli 2019 bei 21 Durchsuchungen der Räume der drei Tatverdächtigen 46 Schusswaffen sicher.[90] Nach Recherchen des Spiegel gehörten mehr als 37 der gefundenen Waffen H., die übrigen Ernst. Elmar J. besaß keine davon.[91]

Am 22. August 2019 lehnte der BGH H.s Haftbeschwerde ab, weil er Ernst bestärkt habe, ein Attentat „tatsächlich auszuführen“. Beide hätten sich stark über Lübckes Aussage in Lohfelden 2015 erregt und gemeinsame Schießübungen vollzogen. Auch H. selbst habe nach Aussage seiner früheren Lebensgefährtin ein Selbstmordattentat gegen Ausländer erwogen.[38] Obwohl Ernst seine Mordabsicht gegenüber H. nie erwähnt habe, habe H. „psychische Beihilfe“ zur Tat geleistet, mit ihm an rechten Demonstrationen teilgenommen und Fremdenfeindlichkeit ausgetauscht. Der BGH verwehrte H.s Anwälten Akteneinsicht zur Aussage der Belastungszeugin. Dagegen erwog sein Anwalt eine Verfassungsbeschwerde.[92]

H.s frühere Lebensgefährtin hatte in einem Sorgerechtsstreit schon Ende 2018 ein Familiengericht vor ihm gewarnt: Er besitze illegale Waffen, Chemikalien, eine Drehbank und stelle in seiner Wohnung damit Munition her. Er sei „rechtsextrem“ und stehe den „Reichsbürgern“ nahe. Das Familiengericht leitete diese Vorwürfe offenbar nicht an die Polizei weiter, da die Staatsanwaltschaft Kassel weder 2018 noch 2019 wegen Waffen- oder Sprengstoffdelikten gegen H. ermittelte. Nach H.s Festnahme sagte seine frühere Lebensgefährtin aus, er sei ein gefährlicher Rechtsextremist, habe Ernsts Radikalisierung vorangetrieben und ihn zum Schießtraining ermuntert. Beide hätten gemeinsam AfD-Veranstaltungen besucht.[93] H. habe ihr gegenüber einmal gesagt, falls er unheilbar erkranke, werde er ein Selbstmordattentat begehen und dabei möglichst viele „Kanaken“ mit in den Tod nehmen.[18] Die Anklage gegen H. auf Beihilfe zum Mord stützt sich auch auf ihre Aussage. Zudem sollen Ermittler im September 2019 einen Briefumschlag in H.s Zelle beschlagnahmt haben, auf dem er sich Termine von früheren AfD-Veranstaltungen und mehrfach den Namen Björn Höcke notiert haben soll. Vermutet wurde, dass er mit Ernst Veranstaltungen Höckes besuchte.

In H.s Garage fanden die Ermittler zahlreiche NS-Devotionalien, darunter eine Büste mit dem Konterfei Adolf Hitlers, eine Plastik von Hermann Görings Kopf und ein handtellergroßes metallisches Hakenkreuz. Auf seinem Mobiltelefon fand sich die Fotografie eines als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Dokuments der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung. Darin ging es um Fahndungen in Fällen „terroristischer Gewaltkriminalität von bundesweiter Bedeutung“. Wie H. an dieses Dokument gelangt war, ist unklar. Ferner besaß er einen Szeneleitfaden mit Tipps, wie Rechtsextreme einer Überwachung durch die Sicherheitsbehörden entgehen könnten. Etwa 250 Chatnachrichten, die Ernst von April bis Juni 2019 über einen verschlüsselten Messenger mit H. ausgetauscht hatte, waren auf ihren Mobiltelefonen gelöscht worden und ließen sich kriminaltechnisch nicht wiederherstellen. Die Bundesanwaltschaft nahm an, dass es „tatbezogene Kommunikation“ war.[94]

Laut Bundesanwaltschaft hat H. für Ernst ein Gewehr auf seine Waffenbesitzkarte eingetragen, ihn an Waffen ausgebildet, mit ihm das Schießen trainiert und so den Mord an Lübcke ermöglicht.[86]

Elmar J.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Trödelhändler Elmar J. war den Behörden bis Juni 2019 unbekannt. Er soll auf seiner Facebookseite Sympathie für die NPD bekundet haben.[95] Die Ermittler fanden Hinweise auf seine rechte Gesinnung, nicht aber politisch motivierte Straftaten. Auch dem Verfassungsschutz war Elmar J. wohl nicht bekannt.[96]

Elmar J. bestritt, dass er Ernst dessen Tatwaffe verkauft habe. Die Generalstaatsanwaltschaft NRW stufte ihn jedoch als rechtsextremen Gefährder ein und setzte eine Ermittlungskommission „Telum“ zu ihm ein. Diese suchte in seinem Umfeld nach möglichen Waffenlagern und Handelswegen illegaler Schusswaffen und befragte insgesamt 150 Personen. So hatte J. regelmäßig mit dem 66-jährigen Waffensammler Dieter R. aus Steinhagen (Westfalen) telefoniert und ihn auf Flohmärkten getroffen. 2005 war in R.s Haus ein großes Waffenlager mit gefährlichen Sprengstoffen und 17 „Schießkugelschreibern“ entdeckt worden. Dafür hatte er eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten Haft erhalten. 2017 soll R. über den Internethandel von Markus H. ein Werkzeug und einen Kugelschreiber mit einem besonderen Mechanismus gekauft haben. Die Ermittler zum Fall Lübcke vermuteten, dass diese Stifte zu einer Waffe oder einem verbotenen Gegenstand umgebaut werden sollten. Markus H. hatte einen anderen seiner Kunden darauf verwiesen, dass ein solcher Umbau illegal wäre. Laut LKA hatte R. möglicherweise gegen das Waffengesetz verstoßen, nicht aber die Tatwaffe an Elmar J. verkauft und keinen erkennbaren Bezug zum Rechtsextremismus. Ende 2019 fand die lokale Polizei jedoch in R.s Wohnhaus erneut ein großes Waffen- und Sprengstofflager. Wenige Stunden später fanden sie R. tot in seiner Wohnung; er hatte offenbar Suizid begangen. Daraufhin stellte die zuständige Staatsanwaltschaft Bielefeld die Ermittlungen gegen R. ein.[97]

Am 15. Januar 2020 hob der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl gegen Elmar J. auf, weil die bis dahin vorliegenden Ermittlungsergebnisse keinen dringenden Tatverdacht einer Beihilfe zum Mord an Lübcke belegten:[98] Ernst habe von J. zwischen 2014 und 2018 mehrere Waffen gekauft und zum Teil mit Gewinn weiterverkauft. Er habe sich aber nie gezielt nach einer für ein Verbrechen geeigneten Waffe erkundigt. Der BGH verwies das Verfahren zurück an das Landgericht Paderborn.[99]

Gegen J. wurde weiter ermittelt. Ende 2020 bestätigte er dem NDR, dass er Dieter R. seit rund 20 Jahren gekannt, sich regelmäßig auf Flohmärkten mit ihm getroffen und ihn einige Male zuhause besucht habe. Er gab an, nichts zur Herkunft von R.s vielen Waffen zu wissen.[97]

Alexander S.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ermittler fanden in den verschlüsselten Chats von Ernst und H. über den Messengerdienst Threema den vorbestraften Neonazi Alexander S. aus Alsfeld als dritten Chatpartner. Er gehörte um 2010 zu den führenden Aktivisten der Kameradschaft „Freie Kräfte Schwalm-Eder“ (FKSE), die bis dahin rund 60 zum Teil schwere rechtsextreme Straftaten verübt haben soll. Nach Abbüßen seiner Strafe blieb Alexander S. in der NPD Hessen aktiv und wandte sich später der AfD zu. Ernst erklärte in seinen Verhören, er habe 2017 mit Markus H. und Alexander S. mindestens einmal gemeinsam eine AfD-Demonstration besucht. S. sei ein „Kumpel“ von H. gewesen; beide seien auch einmal zusammen in den Urlaub gefahren. Er selbst habe sich öfter mit S. geschrieben. Inhalte des Briefwechsels gab er nicht an, meinte aber, S. müsse den Hass seiner Kumpel auf Lübcke in ihren Gesprächen mitbekommen haben. Am Nachmittag des 1. Juni 2019, nur Stunden vor Lübckes Ermordung, telefonierten H. und Alexander S. viereinhalb Minuten lang miteinander. S. wird deshalb in Medienberichten zum aktiven rechtsextremen Umfeld des oder der Täter gezählt. Jedoch stuft der Generalbundesanwalt ihn nicht als möglichen Mitwisser oder Beteiligten des Mordes ein.[100]

Nach Recherchen des Hessischen Rundfunks trafen sich S. und H. Mitte November 2015 im Schützenclub Sandershausen und übten dort gemeinsam Schießen mit scharfen Waffen. Am Nachmittag des 1. Juni 2019 waren sie zusammen in der Innenstadt von Kassel unterwegs. Gegenüber Ermittlern sagte S., er sei abends wieder nach Alsfeld gefahren. H. soll Ernst geraten haben, eine verschlüsselte Threema-App für die Kommunikation mit S. zu installieren. Weil Ernst und H. kurz nach dem Mord an Lübcke ihre Chatverläufe aus der App löschten, sind deren Inhalte nicht mehr ersichtlich. Im Strafprozess erklärte Ernst später, er habe mit S. gechattet, wisse aber nicht mehr, worüber.[101]

Ernsts erster Strafverteidiger Dirk Waldschmidt hatte neben NPD-Funktionären auch den Neonazi Kevin S. von den „Freien Kräften Schwalm-Eder“ juristisch verteidigt.[102]

Arbeitskollegen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der 47-jährige Timo A., ein Arbeitskollege von Ernst, hatte laut Ermittlern 2016 einen schwarzen Revolver Smith & Wesson und dazugehörige Munition illegal von Ernst gekauft. Dafür erhielt er einen Strafbefehl über 3000 Euro. Ernst hatte ihn in seinem ersten Geständnis als Waffenkäufer mit ähnlichen politischen Ansichten genannt: Der Kollege habe sich verächtlich über Lübcke geäußert und ihn, Ernst, in seiner Ablehnung Lübckes bestärkt. A.s Anwalt wies dies als „üble Diffamierung“" zurück.

Im Juni 2019 fanden die Ermittler in der Wohnung von Ernsts Arbeitskollegen Jens L. acht Lang- und Kurzwaffen sowie Devotionalien aus der NS-Zeit. Im Februar 2020 sagte Ernst aus, L. habe ihm mehrere Waffen verkauft und nach dem Mord an Lübcke beim Vergraben der Tatwaffe auf dem Firmengelände Schmiere gestanden. Ersteres bestritt L.; die Ermittler hielten seine Aussage für glaubhaft. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt fand keine Hinweise, dass L. mit seinen Waffen Anschläge geplant haben könnte.[103]

Im späteren Strafprozess gegen Ernst sagten die beiden Waffenkäufer und zwei weitere Arbeitskollegen als Zeugen aus. Beide hatten Ernst zu einer Kundgebung der „Kagida“ begleitet. Einer teilte Ernsts Ansicht, man dürfe nicht zu viele Flüchtlinge aufnehmen. Der andere war AfD-Anhänger und legte im Pausenraum rechtsextreme Medien aus. Ihm zufolge äußerte Ernst bei der Arbeit unwidersprochen, „Volksverräter“ solle man an die Wand stellen, Migranten in ein Flugzeug setzen und über dem Mittelmeer hinauswerfen. Ernsts Arbeitsstelle erschien somit als unerkanntes Umfeld für rechtsextreme Hetze.[104]

Kenntnisse der Sicherheitsbehörden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aktenvermerke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit Dezember 1999 war Stephan Ernst dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Rechtsextremist bekannt, der bei der NPD Mitglied werden wollte. Das LfV Hessen erfuhr durch V-Leute, dass Ernst Stammtische der Kasseler NPD besuchte. Im März 2000 gab das LfV seinem Mitarbeiter Andreas Temme einen „Ermittlungsauftrag“ zu Ernst. Temme notierte Ernsts Meldeadresse, ein Foto von 1994, seine Vorstrafen und gespeicherten Polizeieinträge: Ernst sei als „gewalttätig und als fremdenfeindlich registriert“. Im Mai 2000 wies das LfV Hessen Temme an, Ernsts Aktivitäten in der Kasseler NPD „sorgfältig zu beobachten“ und durch Quellenbefragung herauszufinden, ob er NPD-Mitglied werden wolle. Demnach hatte das BfV Ernsts Interesse an der NPD dem LfV nicht übermittelt. Nach seinem Parteieintritt am 5. Oktober 2000 erhielt das LfV Ernsts Mitgliedsstammblatt mit Eintrittsdatum und Mitgliedsnummer. Von da an führte es eine Personenakte zu ihm. Diese enthielt bis 2005 Spitzelberichte zu den NPD-Stammtischen in Kassel und zu rund zwölf Besuchen Ernsts bei rechtsextremen Aufmärschen und Szenetreffen, unter anderen in Neumünster, Leipzig, Berlin und Passau beim zweiten „Tag des nationalen Widerstands“. Bei den Stammtischen wurden anstehende Aufmärsche, Kranzniederlegungen zum „Heldengedenken“, Konflikte in der NPD und eine Tarn-Bürgerinitiative gegen den geplanten Bau einer Moschee diskutiert. Laut einem Bericht glorifizierte der alkoholisierte Ernst im April 2000 mit einem Kameraden Adolf Hitler und sang Wehrmachtslieder. Als neues NPD-Mitglied habe er mit dem Kreisvorsitzenden Flugblätter in der Innenstadt verteilt. Bei einem NPD-Stammtisch 2001 habe ein langjähriger Aktivist Poster angeboten, die Osama bin Laden und die Terroranschläge am 11. September 2001 glorifizierten. Auch das Angebot von 2002 an Ernst, den NPD-Kreisvorsitz zu übernehmen, wurde notiert. Seine Bewährungshelfer erfuhren laut ihren Notizen nichts von Ernsts politischen Aktivitäten. 2001 notierte eine Helferin, er wirke „zufrieden und ausgeglichen“. Weil sein Leben „in klaren Bahnen“ verlaufe, habe sie „die Kontaktfrequenz auf ca. 10 Wochen heraufgesetzt“. 2002 erließ man ihm die Bewährungsauflagen endgültig.[105]

Bis 2009 hatte das LfV Hessen Ernst in einem internen Vermerk als gefährlich eingestuft. Er stand damals auch in der Rechtsextremismusdatei des BKA, auf die Polizei und Nachrichtendienste gemeinsam Zugriff haben.[13] Laut Innenminister Peter Beuth hatte Ernst bis 2009 insgesamt 37 Einträge im polizeilichen Informationssystem POLAS.[106]

Nach 2009 soll Ernst keine weiteren Straftaten mehr begangen haben, wurde nicht mehr als rechtsextremer Gefährder eingestuft und laut Angaben aus Sicherheitsbehörden weder durch Polizei noch Verfassungsschutz beobachtet.[10] Das BfV führte laut seinem Chef Thomas Haldenwang keine Personalakte mehr über ihn.[59] Jedoch vermerkte das BfV Ernsts Ausschluss aus der „Artgemeinschaft“ in einem Eintrag.[51]

Nach dem Angriff von Neonazis auf eine DGB-Kundgebung am 1. Mai 2009 berichtete die Dortmunder Polizei dem LKA Nordrhein-Westfalen für jeden der 400 Festgenommenen, ob und wieweit sie polizeibekannt waren. Trotz mehrerer Vorstrafen von Markus H. und Ernst behauptete der Bericht, für sie seien keine politisch motivierten Straftaten bekannt. Weder die Polizei in Dortmund noch in Kassel noch das LfV Hessen erklärten auf Mediennachfragen diese Falschangabe.[81]

Ernsts Akte im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) wurde aus rechtlichen Gründen („Löschmoratorium“) für Ermittlungsbehörden gesperrt, aber nicht gelöscht.[107] Nach Kritik wurde die 120-Jahre-Sperrfrist für die Akte über NSU-Kontakte von hessischen Rechtsextremisten auf 30 Jahre verkürzt.[81]

Bei den Ermittlungen zum Fall Lübcke befragten die Verfassungsschutzämter bundesweit eine dreistellige Zahl von aktiven V-Leuten im Bereich Rechtsextremismus zu Ernsts Aktivitäten seit 2009. Auch ehemalige V-Leute sollten eventuell nochmals dazu befragt werden.[71] Thomas Haldenwang betonte: Obwohl Ernst von 2009 an den Behörden nicht mehr aufgefallen sei, sei der Mord an Lübcke nicht überraschend, weil jeder zweite Rechtsextremist als gewaltorientiert eingestuft werde. Ernst sei kein V-Mann gewesen; V-Leute in seinem Umfeld würden weiter befragt.[108]

Die Linke in Hessen befragte Beuth im Innenausschuss am 22. August 2019 zu den Kenntnissen der Sicherheitsbehörden: warum das LfV Hessen Ernst seit 2009 nicht mehr als gewaltbereiten Neonazi und Gefährder eingestuft hatte, obwohl er bis mindestens 2011 im „Freien Widerstand Kassel“ aktiv war und danach im Neonazimilieu mit Waffen gehandelt hatte; ob das LfV Markus H. als gewaltbereiten Neonazi eingestuft und eine Akte über ihn geführt habe; ob die Polizei ihn nach dem NSU-Mord an Halit Yozgat 2006 als möglichen Tatbeteiligten verhört habe; ob er dabei eine Bekanntschaft mit dem Opfer andeutete; ob eine rechtsradikale Gesinnung oder politische Straftaten des Waffenhändlers Elmar J. bekannt seien.[109]

Die Experten Malte Lantzsch vom „Mobilen Beratungsteam gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ in Kassel und Adrian Gabriel (Die Linke Hessen) sahen schwere Versäumnisse der hessischen Polizei: Schon beim NSU-Mord an Halit Yozgat habe sie viele ihr bekannte Hinweise auf Waffen, Sprengstoff und rechtsterroristische Strukturen nicht weiterverfolgt. Das habe der hessische NSU-Untersuchungsausschuss festgestellt. Aktive Neonazis aus dem Umfeld der früheren FAP, von „Blood and Honour“, „Combat 18“, „Freier Widerstand Kassel“, „Kameradschaft Kassel“ und „Sturm 18“ hätten ihre Kontakte gehalten und seien im derzeitigen Gesellschaftsklima wieder zu Gewalt motiviert. Diese Szene habe den Mord an Lübcke unterstützt. Im Raum Kassel aktive Combat-18-Mitglieder wie Stanley Röske seien extrem gefährlich, weil sie „führerlosen Widerstand“ propagierten. Thorsten Heise, der sich vom Mord an Lübcke distanziert hatte, kenne die aktiven Kasseler Neonazis und habe Kontakt zur Kasseler Hooligan-Szene.[110]

Nach Eigenangaben vom August 2019 besaß das LfV Hessen auch nach 2009 Kenntnisse über Markus H., die jedoch nicht „gerichtsverwertbar“ gewesen seien und nicht „als Beweismittel offengelegt werden“ konnten. Unklar ist, ob das LfV damit seine Quellen schützen wollte oder Markus H. nach 2009 nicht mehr beobachtete. Ein übliches Behördenzeugnis ohne Quellenangaben stellte das LfV bei Markus H. auf Nachfragen der städtischen Waffenbehörde und des Verwaltungsgerichts Kassel nicht aus.[111]

Nachdem das Verwaltungsgericht Wiesbaden einer Klage der Zeitung Die Welt Recht gab, gab das LfV Hessen im September 2019 bekannt, dass Ernst in einem Geheimbericht zum NSU-Umfeld elfmal vorkam, im Bericht von 2014 keinmal.[112] Kassels Neonaziszene stand im Zentrum des Berichts. Dies widersprach Thomas Haldenwangs Angabe, der Verfassungsschutz habe Ernst ab 2009 nicht mehr beobachtet. Unklar blieb, ob der Bericht nur länger zurückliegende Straftaten Ernsts oder auch neuere Vorgänge erwähnte, etwa seinen erneuten engen Kontakt zu Markus H., seine Radikalisierung und Versuche, sich mit Hilfe von Kasseler Neonazis illegale Waffen für rassistische Anschläge zu besorgen.[33]

Wegen der aufgedeckten gemeinsamen Aktivitäten von Ernst und Markus H. nach 2009 widersprach die Rechercheplattform Exif der Einstufung von Ernst als „Schläfer“ durch Bundesinnenminister Horst Seehofer und Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang: „Ernst war kein Schläfer, sondern ein durch und durch gewalttätiger Neonazi, der jederzeit für die Behörden greifbar war. Nun muss geklärt werden, ob der Verfassungsschutz […] die Öffentlichkeit und Politik erneut bewusst desinformiert haben oder wie es sein kann, dass sie bei dem immensen Personal- und Geldaufkommen die Aktivitäten von Ernst und Hartmann nicht beobachteten.“[74]

Im Oktober 2019 gab das LfV Hessen das Protokoll einer Befragung im hessischen NSU-Untersuchungsausschuss frei. Dieser hatte die LfV-Mitarbeiterin Karin Emich am 21. Dezember 2015 zu ihrem 15-seitigen Bericht über Neonazis in Nordhessen von 2009 befragt. Nach ihren Angaben diente der Bericht als Überblick für die weitere Beobachtung der Neonazis, zu denen Ernst und Markus H. gehörten. Alexander Eisvogel, der damalige Leiter des LfV, hatte Ernst in dem Bericht handschriftlich in roter Farbe als „brandgefährlich“ markiert, nachdem er die LfV-Mitarbeiter zu ihm befragt hatte. Emich sagte dazu, Ernst sei 2009 nicht als Rechtsterrorist, aber als gewaltbereit und daher besonders zu beachten eingestuft worden. Welche Folgen das hatte, blieb unklar, weil Emich Ernsts Akte 2015 nicht mehr einsehen konnte. Diese hatte das LfV 2014 gesperrt, weil es nach Eigenangaben keine neuen Erkenntnisse über Ernst hatte. Die Akte blieb nur erhalten, weil zur Aufarbeitung des NSU-Komplexes ab 2012 ein bundesweites Löschmoratorium galt.[113]

Am 10. Juli 2019 übergab das LfV Hessen dem Generalbundesanwalt Ernsts Personenakte. Am 2. Oktober 2019 übersandte der Verfassungsschutz dem Generalbundesanwalt die Geheimberichte von 2013 und 2014 zur Aufklärung der NSU-Morde. Peter Beuth behauptete dazu, die Personenakte habe schon alle Informationen über Ernst enthalten, und bestritt, dass Markus H. in den Geheimberichten vorkomme. Dem widersprach der Generalbundesanwalt im Januar 2020: Die Berichte hätten ihm vorher nicht bekannte Erkenntnisse zu Ernst und zu Markus H. enthalten. Nach seinen Angaben waren die Geheimberichte zum Teil geschwärzt, „soweit ersichtlich“ bei Angaben über Quellen, Mitarbeiter und die Arbeitsweise der Nachrichtendienste. Der Verfassungsschutz habe die gelieferten Dokumente als „nicht gerichtsverwertbar“ eingestuft, ihm aber zugesagt, weitere gerichtsverwertbare Dokumente vor Anklageerhebung zu liefern. Der Vorgang bestärkte die Kritik am LfV Hessen: Es habe den Ermittlern zum Mordfall Lübcke monatelang relevante Informationen vorenthalten und setze dies fort. Während eine Grünenabgeordnete dem Generalbundesanwalt vorwarf, er habe die hessischen Geheimberichte zu spät angefordert, kritisierte die Abgeordnete der Linken Martina Renner, dem LfV Hessen sei „der Schutz seiner V-Leute wieder einmal wichtiger als die Aufklärung eines Mordes“.[114]

Auf Presseanfragen behauptete das LfV Hessen bis Dezember 2019 tatsachenwidrig, der Name Markus H. komme in den beiden Geheimberichten von 2013 und 2014 nicht vor. Nachdem der Generalbundesanwalt dies entkräftete, erklärte das LfV, eine vollständige Erfassung aller Neonazis Hessens habe man damals nicht beabsichtigt, sondern nur jener mit „direkten oder indirekten Bezügen zum NSU und seinem Umfeld“ und Waffenbesitz. Die Frankfurter Rundschau kritisierte, das LfV habe die Gefährlichkeit von Markus H. wie die von Ernst fahrlässig unterschätzt. Die angegebene Begründung treffe bei H. nicht zu, da er in jenen Jahren Waffen besessen, an andere militante Neonazis verkauft, sich auffällig für den NSU-Mord an Halit Yozgat interessiert hatte und deswegen verhört worden war. Dass Ernst im NSU-Bericht von 2013 elfmal, 2014 keinmal genannt wurde, Andreas Temme hingegen 2013 zweimal, 2014 sechsmal, sein Mitarbeiter Benjamin Gärtner erst 19-mal, dann sechsmal, müsse erklärt werden. Die Geheimhaltung der NSU-Berichte für weitere 30 Jahre sei daher nicht zu rechtfertigen.[81]

Wegen all dieser Unklarheiten beschlossen die Oppositionsparteien im Landtag Hessen Ende Oktober 2019, einen Untersuchungsausschuss zum Behördenwissen über Ernst, sein Umfeld und möglichen Bezügen zum NSU einzusetzen. Der Ausschuss sollte einen möglichst umfassenden Auftrag erhalten, um neue Erkenntnisse einzubeziehen. Dass Hessen kein Untersuchungsausschussgesetz hat, verzögerte die Einsetzung.[115]

Die nach Ernst Festnahme eingesetzte Sondereinheit Biarex („Bearbeitung integrierter bzw. abgekühlter Rechtsextremisten“) fand bis Ende März 2020 heraus, dass das LfV Hessen mindestens 20 aktive hessische Rechtsextreme, darunter Ernst (2015) und Markus H. (2016), jahrelang falsch als „abgekühlt“ eingestuft, darum nicht mehr beobachtet und ihre Akten aus den Polizeidatensystemen ausgesondert hatte. Begründet wurde dies jeweils mit ihrer angeblich seit fünf Jahren „unauffälligen Vita“. 150 weitere „abgekühlte“ Personenfälle überprüfte die Sondereinheit noch, 200 rechtsextreme „Sachverhalte“ empfahl sie bis März 2020 zur „erneuten fachlichen Befassung“. 678 Akten von hessischen Rechtsextremen blieben nur wegen des Löschmoratoriums von 2012 erhalten und wurden gesperrt. Die Akten zu falsch eingestuften Fällen wurden wieder entsperrt. Dies erklärte Innenminister Beuth als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei. Der angestrebte Untersuchungsausschuss sollte die Akten vollständig prüfen und erwarteten weiteren Fehleinschätzungen des LfV nachgehen.[116]

Nach Recherchen von NDR und Zeit Online unterzogen das BfV und Hessens Polizei Markus H. 2019 einer Sicherheitsüberprüfung, weil er für einen Hersteller von Rüstungsgütern arbeitete. Nach Aussage eines Firmensprechers arbeitete er in der Produktion von Fahrzeugen und hatte keinen Zugang zu sensiblen Dokumenten oder Waffen. Von seiner rechtsextremen Haltung habe die Firma nichts gewusst. Am 7. Juni 2019, fünf Tage nach Lübckes Ermordung, teilte das Polizeipräsidium Nordhessen in Kassel dem Verfassungsschutz mit, zu Markus H. gebe es „keine aktuellen staatsschutzpolizeilichen Erkenntnisse“. Damals waren weder Ernst noch seine mutmaßlichen Helfer als Tatverdächtige bekannt. Bei H.s Festnahme am 15. Juni war seine Sicherheitsprüfung noch nicht abgeschlossen. H. selbst hatte den Haftrichter laut den Recherchen auf die Sicherheitsüberprüfungen seines Arbeitgebers hingewiesen und argumentiert, wenn er in so einer Firma arbeiten dürfe, könne er wohl kaum so gefährlich sein. Das BfV, das LKA Hessen und H.s Anwalt lehnten es ab, sich zu dem Vorgang zu äußern.[93]

Im Mai 2020 betonte das LfV Hessen, weder H. noch Ernst seien jemals als V-Personen für das Amt tätig gewesen. Nach Akten aus dem Jahr 2010 hatte das LfV damals keine ausreichenden Einblicke in die rechtsextreme Szene der Region Kassel und besaß nur „Randerkenntnisse“ zu einzelnen Personen, aber kaum Meldungen zu Gruppen wie dem „Freien Widerstand Kassel“. Dort waren H. und Ernst damals aktiv. Die Verfassungsschützer vermerkten ihren Wunsch für eine bessere „Zugangslage“ zur Neonaziszene um H., wollten dazu einen V-Mann an sie heranführen und weitere V-Personen im Umfeld von H. anwerben.[80]

Der hessische Untersuchungsausschuss begann seine Arbeit im Juni 2020 und wollte auch überprüfen, warum der hessische Verfassungsschutz seine Erkenntnisse über H.s andauernde neonazistische Aktivitäten nicht an die Waffenbehörde weitergab, so dass H. legal Waffen besitzen und an Ernst weitergeben konnte. Laut Ausschussmitgliedern gebe dieser „schwere Fehler“ Anlass, Abläufe und Strukturen beim Verfassungsschutz und den Ermittlungsbehörden zu überprüfen.[117]

Das LfV Hessen besaß eine Fotografie der Teilnehmer an der von Heise organisierten Sonnenwendfeier vom Juni 2011, hatte diese aber nicht Ernst zugeordnet und ihn auch darum 2015 als „abgekühlt“ eingestuft. Erst nach dem Mord an Lübcke entdeckte das LfV, dass Ernst auf dem Foto abgebildet war.[46] Im Oktober 2020 gab es den Fund der Fotografie bekannt und bestätigte Ernsts Kontakte zu Thorsten Heise. Man habe den Fund im Juli 2019 der Bundesanwaltschaft, im November 2019 auch dem Innenausschuss des hessischen Landtags mitgeteilt. Gleichwohl blieb das LfV dabei, dass Ernst nach 2009 nicht mehr als Neonazi aufgefallen sei. Der Lübcke-Untersuchungsausschuss kritisierte die späte Bekanntgabe des Fotos, das Ernsts „Abkühlung“ nach 2009 widerlege. Er forderte, ihm entsprechende Geheimdienstunterlagen unverzüglich vorzulegen. Das Oberlandesgericht Frankfurt verweigerte dem Ausschuss wegen des noch laufenden Verfahrens bis dahin Einblick in Prozessakten.[118] Dagegen wollte der Ausschuss klagen, da Ernsts Neonazi-Umfeld im laufenden Strafprozess bis dahin kaum behandelt worden war.[53]

V-Leute im Täterumfeld[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 2006 beobachtete der V-Mann Benjamin Gärtner die nordhessische Neonaziszene und hatte auch mit Ernst Kontakt. Beide telefonierten öfter miteinander; dabei nannte Gärtner trotz seiner Verschwiegenheitspflicht Ernst einmal auch den Namen seines Vorgesetzten Andreas Temme. Dieser hatte jedoch nach späteren Angaben von Ernsts Anwalt Frank Hannig keinen direkten Kontakt zu Ernst.[119]

Temme war am 6. April 2006 beim Mord an Halit Yozgat in Kassel am Tatort gewesen, hatte sich als einziger Anwesender nicht als Zeuge gemeldet und dann falsche Angaben gemacht. Daher stand er zeitweise selbst unter Mordverdacht. Am Tag des Mordes hatte er mehrmals mit seinem V-Mann Gärtner telefoniert, einmal mehr als elf Minuten lang.[46] Die Ermittler fanden damals in seiner Wohnung Kleidung mit Emblemen der Hells Angels, Drogen, illegale Munition und große Mengen rechtsextremen Propagandamaterials,[120] darunter eine Ausgabe von Adolf HitlersMein Kampf“ und seitenlange handschriftliche Abschriften daraus. Nach seiner Aussage im NSU-Ausschuss stammten die Abschriften noch aus seiner Jugendzeit, als er in seinem Heimatdorf den Spitznamen „Klein Adolf“ trug.[119]

Im Februar 2016 befragte der NSU-Untersuchungsausschuss Hessen den V-Mann Benjamin Gärtner auch zu Ernst und dessen Kontakten zu anderen Rechtsextremen. Gärtner gab an, er kenne Ernst nur unter dem Spitznamen „NPD-Stephan“, und machte keine näheren Angaben zu ihm. Darum wurde Ernst nicht zum Umfeld des NSU gezählt. Der hessische Verfassungsschutz gab das Protokoll der V-Mann-Befragung von 2016 und seine Kenntnisse von möglichen Kontakten Ernsts bisher nicht frei.[121] Die Bundesanwaltschaft führte Gärtner (Tarnname „Gemüse“) ab 2011 auf einer Liste von 35 Kontaktpersonen des NSU, denen sie eine „besondere Bedeutung“ beimaß, auf Platz 11. Nach dem Lübcke-Mord wurde vermutet, dass Gärtner Informationen des hessischen Verfassungsschutzes an Rechtsextreme weitergab und mehr über Ernst wusste, als er dem NSU-Ausschuss gesagt hatte.[119]

Nach Angaben Peter Beuths vom Oktober 2019 war Temme als Beobachter der rechtsradikalen Szene in Nordhessen mit Ernst „dienstlich befasst“ und hatte möglicherweise auch zu Markus H. Kontakt. Ernst selbst habe nicht mit dem LfV Hessen zusammengearbeitet.[122] Temme hatte im Jahr 2000 mindestens zwei Verfassungsschutzberichte über Ernst unterzeichnet. Beuth betonte, das sei nicht verwunderlich, da Temme Informationen über die Neonaziszene in Hessen sammeln sollte, zu der Ernst gehörte.[119]

Reaktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hasskommentare und Drohungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In sozialen Medien äußerten Rechtsextreme und Rechtspopulisten vielfach offen Freude über Lübckes Erschießung, beleidigten und verhöhnten den Getöteten und kündigten weitere Morde an. Das Video mit Lübckes Zitat von 2015 wurde erneut verbreitet und kommentiert.[123] Ein Post lautete: „Der Volksschädling wurde jetzt hingerichtet.“ Journalisten dokumentierten nun auch frühere derartige Kommentare.[124] Bis zum 24. Juni 2019 löschte Facebook laut Nick Clegg jede Verherrlichung des Mordes an Lübcke von seinen Seiten.[125] Die Internetplattform YouTube hatte bis August 2019 noch nicht alle Hasskommentare unter dem Lohfelden-Video gelöscht, einige Beschwerden dazu abgelehnt, andere nicht fristgerecht beantwortet und neue Hasskommentare zugelassen.[126]

Max Otte, damaliges Mitglied der CDU und des CDU-nahen Vereins Werteunion, schrieb im Juni 2019 auf Twitter, der „#Mainstream“ habe endlich eine „neue NSU-Affäre“, um gegen die „rechte Szene, was immer das ist“, zu hetzen. Nach heftigen Protesten löschte er seinen Tweet und distanzierte sich davon.[127] Später sprach er der Familie sein Beileid aus. Wegen des Tweets bat die Vereinsführung der Werteunion die CDU-Führung, Ottes Parteiausschluss zu prüfen.[128] Der AfD-Kreisvorsitzende im Kreis Dithmarschen Mario Reschke bezweifelte einen Mord an Lübcke, verglich dessen Tod zuerst mit dem mutmaßlichen Suizid des FDP-Politikers Jürgen Möllemann (2003) und sprach dann von „gezieltem Rufmord“, nach dem „der Betreffende“ „einfach mal tot“ aufwache. Aufrufe, den Kommentar zu löschen und sein Mandat niederzulegen, wies er zurück.[129] Am 26. Juni blieb Ralph Müller (AfD) beim Gedenken für Lübcke im Bayerischen Landtag sitzen. Am 27. Juni nannte Wolfgang Gedeon (AfD) den rechtsextremen Terror einen „Vogelschiss“ im Vergleich zu islamistischem und linksextremem Terror in Deutschland. Andere AfD-Vertreter verteidigten die Vorfälle.[130]

Teilnehmer einer Pegida-Kundgebung in Dresden äußerten sich gegenüber Journalisten des ARD-Magazins Kontraste gleichgültig bis zustimmend zum Mord an Lübcke. Einzelkommentare waren: Im Vergleich zur linksextremen Gefahr sei ein Mord, „alle zwei, drei Jahre, aus irgendwelchen Hass-Gründen, relativ normal“; „Das ist ja bald eine menschliche Reaktion“; „Ja, wie es in den Wald hinein gerufen wird, so schallt’s wieder raus“; „Da müssen Sie sich bei Frau Merkel bedanken wegen Lübcke hier.“[131]

Am 5. Juni 2019, als der Hauptverdächtige noch unbekannt war, erhielt die Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz einen Drohbrief per Fax mit der sinngemäßen Aussage: „Wir haben Walter Lübcke getötet. Bald bist Du dran!“ Der Brief war wie fünf frühere derartige Drohungen unter anderem mit NSU 2.0 unterzeichnet.[132]

Am 18. Juni 2019 erhielten die Kommunalpolitiker Henriette Reker und Andreas Hollstein, die rechtsextreme Attentate auf sich überlebt hatten, gleichlautende E-Mails eines anonymen Erpressers. Er forderte 100 Millionen Euro in Bitcoins und drohte, andernfalls werde man sie und weitere Politiker „hinrichten“ lassen. Mit Lübcke sei eine „Phase bevorstehender Säuberungen“ eingeleitet worden. Er schloss mit dem Hitlergruß.[133]

Am 28. Juni 2019 schrieben Unbekannte in Berlin-Mitte den Hetzspruch „Lübcke hat bezahlt, Merkel noch nicht“ auf eine Baustellenplane. Der Staatsschutz ermittelt dazu.[130] Am 29. Juni sandten Unbekannte dem SPD-Politiker Martin Dulig den täuschend echten Nachbau eines Sturmgewehrs per Post. Dies wurde weithin als symbolische Morddrohung verstanden, weil Duligs Engagement für Flüchtlinge bekannt ist. Zudem griffen Neonazis Duligs Sohn an. Die rechtsextreme Gruppe Nordkreuz aus Mecklenburg-Vorpommern wollte Leichensäcke und Ätzkalk für Angriffe auf politische Gegner bestellen. Auf einer Internetseite wurden prominente Flüchtlingshelfer angeprangert und bedroht, bis das Landeskriminalamt Berlin die Seite sperrte.[134]

Am 28. Juni 2019 erschien im Internet ein als echt eingestuftes Video von „Combat 18“. Darin bestreitet eine mit Sturmhaube, Handschuhen und dunkler Kleidung verhüllte Person Kontakte von Ernst zur Gruppe. Medienberichte dazu seien falsch.[130] Die Rechercheplattform Exif identifizierte den vermummten Sprecher als Dortmunder Rechtsextremen, der 2007 wegen eines Raubüberfalls auf einen Tunesier verurteilt worden und Brieffreund der NSU-Terroristin Beate Zschäpe war. Ab Juli 2019 erhielten mehrere Journalisten, die zum Mord an Lübcke und zur rechtsextremen Szene recherchierten, anonyme Drohbriefe mit weißem Backpulver. Vermutet wurde, dass Combat 18 diese Briefe versandte.[135]

Siemens-Chef Joe Kaeser hatte sich öffentlich für die Seenotrettung Geflüchteter[136] und gegen rassistische Äußerungen der AfD-Politikerin Alice Weidel positioniert. Im Juli 2019 erhielt er eine Morddrohung per E-Mail: Er werde „der nächste Lübcke“ werden. Die Absenderadresse „adolf.hitler@nsdap.de“ war den Behörden schon aus einem anderen Fall bekannt.[137]

Am 22. Juli 2019, dem achten Jahrestag der rechtsextremen Anschläge in Norwegen 2011, verletzte Roland K. in Wächtersbach mit gezielten Schüssen einen dunkelhäutigen Geflüchteten aus Eritrea schwer. Hasskommentare verknüpften diese Tat mit dem Mord an Lübcke und drohten weitere solche Taten an, etwa Posts wie „nach all den Übergriffen durch Migranten greifen die Menschen zur Selbstjustiz“. Darum warnten Experten der Sicherheitsbehörden: Rechte griffen in der wahnhaften Annahme, Deutschland erleide einen „Volkstod“ durch Migranten, immer öfter zu mörderischer Gewalt. Jede derartige Tat ermutige Nachahmer, ebenso zu handeln.[138]

Absender, die sich „Staatsstreichorchester“ nannten, verschickten bundesweit Drohmails, die sich öfter auf den Mord an Lübcke bezogen. An die damals in der Seenotrettung aktive Kapitänin Carola Rackete schrieben sie: Sie stehe jetzt „auf der Todesliste“, solange sie nicht endlich die Geflüchteten „im Meer ersaufen“ lasse. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier drohten sie, auch er stehe auf der „Abschussliste“: „Walter Lübcke war nicht der letzte Politiker, sondern der erste.“[139]

Im September 2019 erhielt Mike Mohring, der Fraktions- und Parteichef der CDU Thüringen und Spitzenkandidat für die bevorstehende Landtagswahl, eine Postkarte mit der Morddrohung: Er sei [nach Lübcke] „Nummer zwei, die demnächst einen Kopfschuss“ erhalte. Der anonyme Absender beschimpfte ihn zudem wegen seiner christlichen Haltung und bezeichnete die Bundesrepublik als Unrechtsstaat. Daher vermutete das ermittelnde Landeskriminalamt Thüringen einen „Reichsbürger“ als Autor. Mohring erhielt verstärkten Polizeischutz. CDU-Vertreter verwiesen im Landtag auf eine Hotline für bedrohte Kommunalpolitiker. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) forderte erneut ein erhöhtes Strafmaß bei übler Nachrede gegen Kommunalpolitiker. Der Politikwissenschaftler Hans-Gerd Jaschke hielt es für praktisch unmöglich, allen von rechts bedrohten Kommunalpolitikern Personenschutz zu gewähren.[140]

Am 16. November 2019 erhielt Oldenburgs Polizeipräsident Johann Kühme eine Mail mit der Drohung, man werde ihn erschießen: „Nicht heute, nicht morgen, denk einfach an Lübcke“. Kühme hatte zuvor AfD-Bundestagsabgeordnete kritisiert, die „muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger als Kopftuchmädchen und Messermänner bezeichnen oder die Nazi-Gräueltaten als Vogelschiss in der deutschen Geschichte verharmlosen“. Die AfD hatte Kühme vorgeworfen, seine Kritik verletze seine Neutralitätspflicht als Beamter. Staatsschützer erstellten eine Gefährdungsanalyse und verschärften ihren Schutz für Kühme. Dieser bekräftigte, die Morddrohung werde ihn nicht abhalten, „die Entgleisungen auch von einzelnen AfD-Politikern anzuprangern“.[141]

Seit dem Mord an Lübcke wurde bekannt, dass viele Lokalpolitiker in Deutschland seit 2015 ebenso von Rechtsextremen bedroht werden. Laut einer Umfrage des Magazins „Kommunal“ unter rund 1000 deutschen Bürgermeistern hatten rund 40 % der Kommunalverwaltungen bereits mit Stalking, Beschimpfungen und Drohungen zu tun, davon rund 20 % durch Hassmails. 7,8 % der Befragten (2017: ~6 %) gaben an, sie selbst oder andere Gemeinderatsmitglieder seien körperlich angegriffen worden.[142] Zwei % der 1055 Befragten waren selbst körperlich angegriffen worden, 20 % hatten Hassmails oder andere Einschüchterungsversuche erhalten, gut 25 % wurden direkt, 50 % über soziale Netzwerke beschimpft, bedroht oder beleidigt, in 41 % aller Fälle wegen der Flüchtlingspolitik. 2017 waren 650, 2019 bereits 900 Kommunen von solchen Drohungen betroffen. 2018 registrierte das BKA 1.256 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger, davon 43 Gewalttaten (2016: 41; 2017: 65). Auch Bundespolitiker wie Claudia Roth und Cem Özdemir erhielten 2019 Morddrohungen. 95 % aller angezeigten Fälle von Hasskriminalität beruhten nach einer repräsentativen Opferbefragung in Schleswig-Holstein und Niedersachsen auf Fremdenfeindlichkeit bzw. Rassismus.[143] 40 % der Gemeinderäte und 20 % der Bürgermeister zeigten 2018 Beleidigungen, Drohungen und Gewalt an; mehr als 1200 Straftaten gegen Amtsträger wurden aktenkundig. Bei einem Empfang im Juli 2019 berichteten 13 Bürgermeister dem Bundespräsidenten von solchen Erfahrungen. Leipzigs Bürgermeister Burkhard Jung betonte, die erstarkende Rechte verbreite „planvoll“ Angst und plane strategisch den Umbau des Staats. Diese Gefahr werde immer noch zu wenig beachtet.[144] Die Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlichte am 28. Januar 2021 eine Studie zu Gewalterfahrungen von 50 interviewten Kommunalpolitikern. Ein Drittel davon berichteten von tätlichen Übergriffen, die Hälfte von Bedrohungen, fast alle von Beleidigungen wegen ihres politischen Engagements.[145]

Im Sommer 2020 wurde eine Schule in Wolfhagen zum Gedenken an Lübckes Engagement für Demokratie und Geflüchtete nach ihm benannt. Am 29. Januar 2021, einen Tag nach dem Gerichtsurteil gegen Lübckes Mörder, erhielt die Walter-Lübcke-Schule eine Bombendrohung. Der Absender bezog sich auf die Drohserie „NSU 2.0“ und hatte Datum und Adressaten seiner Drohmail offenbar wegen des Urteils am Vortag gewählt.[146]

Politik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem Mord an Lübcke verurteilten viele hochrangige Politiker die Hasskommentare gegen ihn. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nannte sie am 5. Juni „zynisch, geschmacklos, abscheulich, in jeder Hinsicht widerwärtig“.[147] Nach Ernsts Festnahme ergänzte er: „Wo die Sprache verroht, ist die Straftat nicht weit.“[148]

Bundesjustizministerin Katarina Barley begrüßte, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen hatte. Als „Lehre aus der Mordserie des NSU“ würden heute auch rechtsextreme Motive von Straftaten viel früher und intensiver geprüft. Der Staat müsse zivilgesellschaftlich engagierte Personen stärker gegen Einschüchterungen und Bedrohungen schützen.[149]

Horst Seehofer wertete den Mord als „Alarmsignal“: „Der Rechtsextremismus ist eine erhebliche und ernstzunehmende Gefahr für unsere freie Gesellschaft.“[150]

Der frühere CDU-Generalsekretär Peter Tauber meinte, die AfD habe „mit der Entgrenzung der Sprache den Weg bereitet für die Entgrenzung der Gewalt“. Er nannte namentlich: „Erika Steinbach, einst eine Dame mit Bildung und Stil, demonstriert diese Selbstradikalisierung jeden Tag auf Twitter. Sie ist ebenso wie die Höckes, Ottes und Weidels durch eine Sprache, die enthemmt und zur Gewalt führt, mitschuldig am Tod Walter Lübckes.“[151] Im Februar 2019 hatte die aus der CDU ausgetretene, AfD-nahe Erika Steinbach Lübckes Aussagen von 2015 in sozialen Medien erneut skandalisiert, aber Todesdrohungen darunter bis nach dem Mord stehen lassen.[152] Wegen der rechtsextremen Mordanschläge auf Staatsvertreter forderte Tauber, die Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 GG erstmals anzuwenden und verfassungsfeindliche Beamte zu entlassen, um den Staat und seine Organe im Sinne der „wehrhaften Demokratie“ zu schützen. Die CDU müsse gegen Befürworter einer CDU-AfD-Koalition eine klare Grenze nach rechts ziehen. Er zitierte den Weimarer Reichskanzler Joseph Wirth, der 1922 nach der Ermordung von Walther Rathenau im Reichstag an die Adresse der Mordhetzer gesagt hatte: „Da steht der Feind, der sein Gift in die Wunden eines Volkes träufelt. – Da steht der Feind – und darüber ist kein Zweifel: Dieser Feind steht rechts!“[153]

Auch die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer machte die AfD für das geistige Klima mitverantwortlich, in dem Lübcke ermordet wurde. Sie schloss eine Zusammenarbeit mit der AfD auch gegen AfD-nahe CDU-Mitglieder dauerhaft aus: Wer sich das Mordopfer vorstelle, werde „nie mehr auf die Idee kommen, dass man mit einer Partei wie der AfD als Christdemokrat zusammenarbeiten kann“.[154]

Mit Hinweis auf 226 rechtsextreme Morde in der Bundesrepublik seit 1970 forderte Ex-CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz seine Partei auf, sich wie Lübcke klar für Humanität einzusetzen und ihren Konservatismus gegen völkischen Nationalismus abzugrenzen, etwa mit der Parole „Freiheit statt Faschismus“.[155]

Michael Brand, Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschenrechte und ein Freund Lübckes, mahnte die Unionsparteien, „mit wehrhafter Haltung und kämpferischem Einsatz“ gegen die AfD und das Sympathisantenumfeld rechtsextremen Terrors für die Stabilität der Demokratie einzutreten. Das „Abdriften von Teilen der gesellschaftlichen Mitte an die Ränder“ lasse sich nicht dadurch stoppen, „dass wir den Parolen der Ränder folgen. Damit verstärken wir sie nur.“ Die Demokraten hätten sich zu wenig gegen das „immer aggressivere Hetzen gegen die offene Gesellschaft und den demokratischen Rechtsstaat“ gewehrt. Das „Aufrütteln der bislang schweigenden Mehrheit“ sei zwingend geboten: „Die Zeiten für nicht mehr erkennbare Haltung sind, zumal nach diesem Mord, endgültig vorbei.“[156]

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble sagte im Bundestag, dass Lübcke „öffentlich für das eintrat, worauf unsere offene Gesellschaft aufbaut: für Anstand, Toleranz und Menschlichkeit.“ Er kritisierte „die Abgründe an Häme und Hass inmitten unserer Gesellschaft gegenüber denen, die in unserem Land Verantwortung übernehmen“, und bezeichnete die Hetze als Nährboden für die Gewalt: „Wer diesen Nährboden düngt, macht sich mitschuldig. Das sollte jetzt auch der letzte verstanden haben.“ Er erhielt anhaltenden Applaus aus allen Fraktionen außer der der AfD.[157]

Am 27. Juni warf Martin Hess (AfD) im Bundestag den übrigen Parteien vor, das Gedenken an Lübcke zum Hetzen gegen die AfD zu „missbrauchen“. Er rief zu „verbaler Abrüstung“ auf und sprach von einem „Vernichtungsfeldzug“ gegen die AfD.[158]

Medien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach Ernsts Festnahme verglichen Journalisten den Mord an Lübcke mit der Mordserie des NSU (2000–2007), dem Attentat auf Henriette Reker (2015) und dem Anschlag auf Andreas Hollstein (2017). Annette Ramelsberger (SZ) sprach von einer „braunen RAF“, die nicht straff organisiert sei, aber zuschlage, wo immer möglich. Eine laute, menschenverachtende Sympathisantenszene unterstütze solche Taten. Ihr Hass sickere „vom Rand in die Mitte der Gesellschaft“, auch in die Polizei. Wegen ihrer langen Duldung der Ausschreitungen in Chemnitz 2018 und der mit „NSU 2.0“ unterzeichneten Drohbriefe von Polizisten sähen rechtsextreme Gewalttäter sie kaum als Gegner, sondern als mögliche Verbündete gegen Linke.[159]

Toralf Staud (Deutschlandfunk) forderte ein genaueres Bild des Rechtsterrorismus von den Sicherheitsbehörden. Ein oder zwei Täter hätten Lübcke wohl nach dem Konzept „führerloser Widerstand“ ermordet, wie beim NSU ohne Bekennerschreiben, um politische Gegner zu verunsichern.[160]

Heike Kleffner kritisierte: Die deutschen Sicherheitsbehörden würden „wider besseres Wissen die Kontinuitäten des neonazistischen Terrorismus schlichtweg verleugnen“. Seehofer habe erst nach dem Fund der DNA von Stephan Ernst am Tatort eingeräumt, dass der Rechtsextremismus „zu einer echten Gefahr“ geworden sei. Kleffner verwies auf rund 24 Todesopfer von rassistischen und rechtsextremen Gewalttaten seit der Selbstenttarnung des NSU im November 2011, auf die Urteile gegen die Gruppe Freital, die Brandanschlagsserie in Neukölln und hunderte von mit Internetkampagnen mit Mord bedrohten Kommunalpolitikern, etwa Erich Pipa (SPD) im Main-Kinzig-Kreis, Henriette Reker und Andreas Hollstein: „Doch Forderungen, die Sicherheitsbehörden müssten dringend die fatale Wechselwirkung von rechtsextremen Onlinekampagnen und organisierten rechten Netzwerken in den Blick nehmen, verhallten nahezu ungehört. […] Die Angreifer erhielten stets das Label des ‚radikalisierten Einzeltäters‘.“ Statt Warnungen des BKA im Februar 2018 vor „entschlossenen, irrational handelnden oder fanatisierten Einzeltätern“ gegen Geflüchtete und Politiker habe Seehofer eher dem langjährigen BfV-Präsidenten Hans-Georg Maaßen vertraut. Dieser habe die rassistischen Gewalttaten und Hetzjagden vom August 2018 in Chemnitz „schlichtweg geleugnet und Videobeweise diskreditiert“. Unter ihm habe das BfV die Bekämpfung des Rechtsextremismus allenfalls als „lästige Nebensache“ behandelt, unbeirrt am V-Leute-System und dem Prinzip „Quellenschutz vor Strafverfolgung“ festgehalten und damit alle Aufklärungsbemühungen „systematisch blockiert“: „Dies war politisch gewollt.“[161]

Nils Markwardt (Republik.ch) widersprach Seehofer: Lübckes hinrichtungsartige, offenbar geplante Ermordung bedeute keine „neue Qualität“ im bundesdeutschen Rechtsextremismus. Dessen „blutige Spur“ (laut Daniel Köhler 229 Morde, 12 Entführungen, 174 bewaffnete Überfälle, 123 Sprengstoffanschläge sowie 2173 Brandanschläge seit 1971) werde nur allzu oft verdrängt. Ob und wie genau Lübckes Mörder dem von Rechtsextremen kultivierten „führerlosen Widerstand“ folgte, sei noch zu ermitteln. In jedem Fall diene seine Tat der schleichenden Chaotisierung der Verhältnisse mit dem Ziel eines (Bürger-)Krieges. Dieser sei der Kern neonazistischer Ideologie, die fast nur über die ständige Produktion von Feindbildern funktioniere und den Mangel an Theorie mit dem „Zwang zur paramilitärischen Dauermobilisierung“ ausgleiche. Schon Theodor W. Adorno habe 1967 einen Drang zum Weltuntergang in der rechtsextremen Ideologie festgestellt, die den Bürgerkrieg als Mittel zum Herbeiführen eines apokalyptischen Rassenkrieges ersehne. Diese Wahnidee habe die AfD mit Codewörtern an ihr Publikum wie „Umvolkung“ und „Widerstand“ längst in den Gesellschaftsdiskurs eingeschleust. Darum habe der Tatverdächtige nicht zufällig mit dem Gruß „Gott segne euch“ an sie gespendet. Adorno habe auch erkannt, dass rechte Propaganda mit relativ wenigen, intellektuell armen, aber ständig wiederholten „Tricks“ arbeite. Die hetzerischen Tricks der „Social-Media-Dauerbeschallung“ der AfD seien selektives ressentimentgeladenes Aufgreifen von Nachrichten zur Stigmatisierung von Muslimen und Flüchtlingen, kalkulierte rhetorische Tabubrüche, das Gleichsetzen aller „Altparteien“, die Rede vom „Merkel-System“, die Verrohung der Sprache und das permanente Beklagen der vermeintlichen Opferrolle.[162]

Christian Bangel (Die Zeit) befürchtete, der Mord werde Engagierte einschüchtern. Vorboten seien eine weit verbreitete „verbale Ehrabschneidung“ und ein geschlossenes Hass-System bei Facebook sowie der Traum vom „Tag der Abrechnung“ mit Demokraten. Statt weiter Rassismus zu verniedlichen und angebliche linke diskursive Vormacht zu betonen, müsse „ein Gefühl der Dringlichkeit im Kampf gegen die Rechtsextremen und ihrem rechtspopulistischen Vorfeld eintreten“, das nicht wieder beim nächsten Skandal um Geflüchtete enden dürfe.[163]

Sascha Lobo (Spiegel) sah den Mord als Werk „brauner Schläfer“: Längst gewaltbereite Rechtsextreme erhielten einen Handlungsimpuls aus der rechten Gegenöffentlichkeit im Internet. Oft kündigten sie die Tat dort wie Ernst einige Monate vorher an. Erika Steinbachs Tweet mit dem undatierten Lübckevideo könne als „Markierung“ des Opfers gewirkt haben. Björn Höckes Aussagen von 2018, die Zeit des Redens sei vorbei, nötig sei nun „Kampfesmut“ gegen die „Vaterlandsverräter“, könne den AfD-Spender Ernst zum Mord ermutigt haben. Das Schweigen von Politik, Behörden und Zivilgesellschaft deuteten solche Täter als Zustimmung dazu, den wahren „Willen des Volkes“ umzusetzen. Daran trügen „verharmlosende Ignoranz bürgerlicher Politiker“ und „verbale Gewalttätigkeit gesellschaftlicher Debatten“ eine Mitschuld, etwa Horst Seehofers Aussage von 2011: „Wir werden uns gegen Zuwanderung in deutsche Sozialsysteme wehren – bis zur letzten Patrone.“ Eine dieser Patronen könne Lübcke getroffen haben.[164]

Ähnlich nannte auch Benjamin Konietzny (n-tv) die AfD-Strategie, „die Grenzen des Sagbaren immer weiter auszudehnen“ und Feindbilder wie Lübcke zu pflegen, als Mitursache des Mordes. Die AfD habe ein Gewaltproblem, das sich immer wieder in der Sprache ihrer Vertreter und Anhänger zeige. AfD-Politiker rechtfertigten diese entweder mit der Wut des „Volkes“ oder stellten sie als Ausnahmen dar. Beides sei angesichts des Mordes an Lübcke unwahr. Weil die AfD-Führung sich dem Problem nicht stelle, treffe sie der Vorwurf der Heuchelei.[165]

Am 25. Juni sagte Martin Hohmann (AfD) im Bundestag, ohne den von der Bundeskanzlerin Angela Merkel zu verantwortenden „Massenzustrom an Migranten würde Walter Lübcke noch leben“. Christian Stöcker (Spiegel) kommentierte, nach dieser verqueren Logik wären nicht Mörder und ihre Unterstützer, sondern entfernte politische Entscheider für solche Morde verantwortlich – so etwa Konrad Adenauer (als Anwerber türkischer „Gastarbeiter“) für die des NSU. Damit mache sich die AfD „ständig genau der verbalen und nonverbalen Aggression und Hetze schuldig, mit der Leute wie der geständige Mörder Walter Lübckes voll und ganz einverstanden sind.“[166]

Martin Krauß (Jüdische Allgemeine) fragte zur Forderung von Altbundespräsident Joachim Gauck nach einer „erweiterten Toleranz nach rechts“ (15. Juni 2019): „Ist nicht die fehlende Strafverfolgung derer, die einen Mord bejubeln, bereits ‚Toleranz nach rechts‘?“[167]

Für Birgit Baumann (Der Standard) ist der Mord „ein Angriff auf die Demokratie“, daher müsse der Staat Härte zeigen. Die Hetze der AfD habe „eine Schärfe in die Debatte gebracht, die diesen Hass gedeihen lässt“, und im Internet werde „völlig enthemmt [...] Schranke um Schranke niedergerissen, auch die niederträchtigsten Gedanken haben freien Lauf“.[168]

Bettina Gaus (taz) kritisierte die Reaktionen der Regierung, den Mord als unvorhersehbares Ereignis zu behandeln und mehr Geld für Polizei und Verfassungsschutz zu fordern. Schon früh seien rechtsextreme Täter wahrscheinlich gewesen. Belastbare Informationen zu deren Umfeld hätten aber vor allem NGOs wie die Amadeu Antonio Stiftung gesammelt, die viel weniger Mittel dazu hätten als Staatsbehörden.[169]

Andrea Röpke befürchtete in der ARD, der Mord könne „ein Dammbruch für die Szene“ sein. „Wir haben wirklich 50 Straftaten von rechts statistisch gesehen am Tag in Deutschland und so wenig Auseinandersetzungen damit, so wenig Aufklärung, so wenig Sensibilität gegenüber diesem Thema.“[170]

Georg Mascolo (SZ) verlangte Antworten der Ermittler auf Fragen zum Täterumfeld: „wieso ihn niemand stoppte, warum niemandem auffiel, dass ein vielfach vorbestrafter Rechtsextremist mit ausgeprägter Neigung zur Gewalt im Internet drohen und bedrohen konnte, ohne dass jemand einschritt.“ Er verwies auf die sogar nach dem Mord fortgesetzten Hasskommentare unter dem Lohfelden-Video. Die Justiz habe solche Straftaten im Netz nie mit Haft bestraft, so dass virtuelle Hetzer auf Davonkommen setzen konnten. Zudem hätten die Internetkonzerne viel zu lange keine Verantwortung für die Inhalte ihrer Plattformen übernommen. Auch Gegner rechter Parolen hätten das Netzwerkdurchsetzungsgesetz als Zensurgesetz abgelehnt. Die deutsche Justiz sehe nicht einmal in gezeigten Galgen und direkten Mordaufrufen eine konkrete Bedrohung von Politikern, solange Angaben zu Tatort und Tatzeitpunkt fehlten. Das Gefahrenpotential von Hassposts müsse neu eingestuft werden, da sie räumlich und zeitlich weit entfernte Folgen haben könnten. Dagegen seien die bestehenden Gesetze ab sofort konsequent und rasch anzuwenden.[171]

Claudius Seidl (FAZ) erinnerte daran, dass politische Morde oder Mordversuche erst im historischen Rückblick als Heldentat oder Terrorakt beurteilt werden. Im Moment der Tat könne der Täter sich nur auf eine „höhere Moral“ und „paranoide Vernunft“ berufen und diese über geltende Gesetze stellen. Im Fall Lübckes habe der „Bürgerlichkeitsdarsteller“ Alexander Gauland (AfD) diese paranoide Tatlegitimation geliefert: Er habe Angela Merkel als „Kanzler-Diktatorin“ bezeichnet und ihre Politik als „Versuch, das deutsche Volk allmählich zu ersetzen“ durch Migranten aus aller Welt. Das habe der Täter nur als Aufforderung zum „Widerstand“ verstehen können.[172]

Margarete Stokowski (Spiegel) kritisiert die Sprache von Politikern und Medien zum Mord. Die Aussage, Lübcke habe wegen seines Einsatzes für die Rechte von Geflüchteten sterben müssen, zeige ein typisches falsches Denkmuster: Denn Lübcke sei nicht an seinen politischen Ansichten, sondern durch die Waffe eines Rechtsextremen gestorben. Diese Formulierungen stünden in einer deutschen Tradition, Hass auszublenden und Trauer über die vielen Opfer rechtsextremer Gewalt in Deutschland nicht zuzulassen. So lüden Fernsehsender lieber AfD-Politiker in Talkrunden ein, statt die wertvolle Sendezeit jenen zu geben, die hierzulande täglich unter Rassismus und Rechtsextremismus litten. Die Medien sollten mehr darüber berichten, wie die Betroffenen die „NSU-2.0“-Drohbriefe von Polizisten an eine türkischstämmige Anwältin, die Nichtfreigabe der NSU-Akten, die Bestellung von Leichensäcken durch Nordkreuz-Mitglieder und Aussagen von Hans-Georg Maaßen erleben und wie sie angesichts dieser Fälle den Sicherheitsbehörden vertrauen könnten. Menschenfeindliche Äußerungen von Rechtspopulisten und Rechtsextremen in Deutschland seien schon lange „sagbar“, aber nicht beachtet worden. Den Betroffenen zuzuhören, könne das sichtbar machen.[173]

Zivilgesellschaftliche Organisationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Demokratiezentrum der Philipps-Universität Marburg verwies auf die Zunahme der Gewaltandrohungen seit der Flüchtlingskrise ab 2015, etwa gegen Bürgermeister und gegen die NSU-Opferanwältin Seda Başay-Yıldız. Darin liege genug Gewaltpotenzial für einen politischen Mord. Bei Lübcke habe „möglicherweise jemand solche Drohungen leider wahrgemacht“.[150]

Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland Josef Schuster meinte, dieser Mordfall müsse „alle Demokraten alarmieren“ und zeige „in erschreckender Weise, dass die Gefahren durch rechte Netzwerke, Rechtspopulismus bis hin zum rechten Terror nicht unterschätzt werden dürfen“.[174]

Das Internationale Auschwitz Komitee forderte nach dem Mord von allen deutschen staatlichen Institutionen, konsequent gegen die rechte Szene durchzugreifen und Erkenntnisse über rechtsextreme Gruppen und Personen öffentlich zu machen. Holocaustüberlebende fragten, ob das massiv gewachsene rechte Hass- und Gewaltpotenzial in Deutschland nicht viel zu lange verharmlost und unterschätzt worden sei. Die demokratischen Kräfte dürften die AfD nicht aus ihrer Verantwortung für den Aggressionsprozess entlassen. Man erwarte von allen Deutschen den von Bundesinnenminister Seehofer angekündigten „Biss der Demokratie“.[175]

Nachdem die Neonazipartei Die Rechte eine Versammlung am Regierungspräsidium in Kassel zum 20. Juli 2019 (Jahrestag des Attentats von 1944) ankündigte, meldeten zahlreiche Kasseler Initiativen Gegendemonstrationen am selben Ort an. Die Stadtverwaltung erwog ein Verbot der Neonazikundgebung.[176] Der Szenekenner Olaf Sundermeyer stellte die Kontakte dieser „Pseudopartei“ zu Ernst und C18 heraus. Größtmögliche Provokation für mediale Aufmerksamkeit sei das Erfolgsrezept der Partei.[177]

Am 20. Juli 2019 demonstrierten in Kassel mehr als 10.000 Menschen gegen 120 Anhänger der Partei Die Rechte. Deren Aufzug war nach Auflagen des Kasseler Ordnungsamts aus der Innenstadt verlegt worden.[178]

Wissenschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Politikwissenschaftler Gideon Botsch sieht ein „enorm hohes“ Potenzial für rechten Terror in Deutschland, begünstigt durch das Abflauen der Aufmerksamkeit für rechte Straßenproteste. Die Feindbilder seien auch durch AfD und Pegida „markiert“ worden.[179]

Der Rechtsextremismusforscher Matthias Quent sieht die erste rechtsextrem motivierte Ermordung eines amtierenden Politikers seit 1945 als „Zäsur“. Die Grenzen zwischen Rechtspopulisten und gewaltbereiten Gruppen verwischten immer mehr. Auch durch die AfD-Erfolge fühlten sich Täter zu Gewalt legitimiert, da sie aus ihrer Sicht nur die Stimmung in der Bevölkerung umsetzten. Die eher milden Urteile im NSU-Prozess hätten nicht abschreckend gewirkt, sondern der Szene Aufwind verschafft.[180]

Für den Politikwissenschaftler Hajo Funke tragen Teile der AfD wie Björn Höcke oder Andreas Kalbitz für den Mord eine „klare Mitverantwortung durch die Hetze“. Diese dürfe nicht länger verharmlost und geleugnet werden. Wegen der Gefahr weiterer rechtsterroristischer Anschläge herrsche jetzt „Alarmstufe Rot“.[181] Der hessische Staat habe „leider kläglich versagt“, weil ihm seit 2016 Hinweise auf Ernst als Gefährder vorlagen. Erika Steinbach sei mitverantwortlich dafür, dass Lübcke „Opfer einer Hetzkampagne“ geworden sei, weil ihre Postings vom Februar 2019 ihn zur Zielscheibe rechten Terrors gemacht hätten und sie Mordaufrufe nicht von ihrer Facebookseite gelöscht habe. Dagegen fand Steinbach ihre Posts „in keiner Hinsicht problematisch“.[182]

Der Politikwissenschaftler Armin Pfahl-Traughber verwies darauf, dass Terroristen ihre Opfer sonst eher aus größerer Entfernung erschießen. Der Schuss aus kurzer Distanz zeige ein „hohes Maß an Gewaltorientierung und Kaltblütigkeit“ des Mörders, verwandt etwa mit der NSU-Mordserie und Uwe Behrendts Ermordung des Rabbiners Shlomo Lewin und dessen Freundin Frida Poeschke 1980.[183]

Der Politikwissenschaftler Reiner Becker, Leiter des Marburger Demokratiezentrums, widersprach der Annahme, die Behörden hätten die hessische Neonaziszene unterschätzt. Kameradschaften wie „Sturm 18“ oder „Freier Widerstand“ seien in Nordhessen nicht mehr einflussreich. Dort gebe es außer mancherorts der Identitären Bewegung und der NPD kaum noch sichtbar auftretende, lokalisierbare rechtsextreme Gruppen. Neonazis bräuchten heute keine hierarchischen Organisationen mehr, weil sie sich in unübersichtlichen Mischszenen und losen Netzwerken wie den Preppern, Reichsbürgern und Gelbwesten verbergen könnten. Soziale Medien, rechtsextreme Konzerte und Kampfsport erlaubten ihnen den Austausch mit Gleichgesinnten auch ohne Kameradschaft. Daraus erklärten sich die erhebliche Zunahme von Drohungen gegen Lokalpolitiker, die Fälle Franco A., „NSU 2.0“ und die Probleme der Behörden, die Täter zu erfassen. Ursache sei die inzwischen maßlose, von der AfD geförderte Enthemmung des öffentlichen Diskurses seit 2015, die gewaltbereite Täter an Häme und Hetze gewöhnt habe und glauben lasse, für eine Mehrheit zu handeln. Diese Lage habe auch früher straffällige, später unauffällige Täter zu erneuter Gewalt ermutigt. Sie handelten weder völlig isoliert noch strategisch, sondern nach Gelegenheit und Gewöhnung an die immer stärkere Verrohung. Sie seien nur schwer rechtzeitig zu finden, etwa durch sogenannte Netzwerkanalysen.[184]

Maßnahmen der Länder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Juni 2019 forderte der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) zentrale Meldestellen für von (meist rechtsmotivierten) Angriffen und Drohungen betroffene Kommunalpolitiker und eine zentralisierte Strafverfolgung solcher Hasskriminalität.[185]

Das LKA Hessen richtete eine eigene Arbeitsgruppe für Ermittlungen zur Hasskriminalität ein, die auf Lübckes Mord gefolgt war. Deren Ausmaß war größer als zunächst angenommen, sodass die Ermittler mit tausenden Strafverfahren rechneten. Bis dahin war Hasskriminalität im Netz sehr selten verfolgt worden.[186]

Im Juli 2019 leitete die Staatsanwaltschaft Dresden Verfahren wegen Billigung von Straftaten, eventuell auch Volksverhetzung, gegen unbekannte Pegida-Demonstranten ein, die Lübckes Ermordung gegenüber Reportern des ARD-Magazins Kontraste relativierten, rechtfertigten und ihn als „Volksverräter“ diffamierten.[187]

Bernhard Witthaut, Leiter des Verfassungsschutzes Niedersachsen, kündigte „zielgerichtete Personalverstärkungen“ für die Recherchen seiner Behörde gegen Hass im Internet an.[188]

Das LKA Hessen richtete im Juli 2019 eine „Besondere Aufbauorganisation“ (BAO) mit 140 Ermittlern gegen rechtsextreme Strukturen im Bundesland ein. In den Folgemonaten nahm die BAO bei mehr als 700 Kontrollen rund 30 rechtsextreme Straftäter fest. Bei einer länger geplanten Razzia im Dezember 2019 in zwölf Wohnungen von Rechtsextremisten an sieben Orten Hessens fand die Polizei Waffen, Schießpulver, Schwefelsäure, Pyrotechnik, Drogen und rechtsextreme Devotionalien. Sie nahm einen Mann fest. Die Razzia war explizit als direkte Reaktion auf den Mord an Lübcke gedacht und sollte den Verfolgungsdruck auf die rechtsextreme Szene in Hessen aufrechterhalten.[189]

Bis 12. August 2019 leitete das hessische LKA mehr als 100 Verfahren zu Hasskommentaren im Internet ein, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Mordfall Lübcke standen.[190]

Im September 2019 richtete die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eine Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) ein. Diese sicherte Hasskommentare über Lübcke, prüfte deren mögliche Strafbarkeit und ermittelte die Urheber. Bis Juni 2020 ermittelten die ZIT und LKA-Experten 64 Personen, davon neun aus Hessen, die Internethetze zu Lübcke verbreitet haben sollen. Am 4. Juni 2020 führten Staatsanwaltschaften in zwölf Bundesländern bei 39 dieser Verdächtigen Razzien und Vernehmungen durchgeführt. Sie stehen im Verdacht der öffentlichen Aufforderung zu bzw. Belohnung und Billigung von Straftaten, der Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.[191]

Der hessische Landtag setzte mit den Stimmen aller Fraktionen am 25. Juni 2020 einen Untersuchungsausschuss ein, der mögliche Fehler der Sicherheitsbehörden vor dem Mord an Lübcke aufklären soll.[192] Der Ausschuss will auch klären, welche Mitwisser des Mordes an Lübcke es gab. Im August 2020 stellte die Linke dazu Beweisanträge zu Alexander S. und 24 weiteren Rechtsextremen aus der Region.[101]

Bis Ende Juni 2020 identifizierte die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Frankfurt am Main 60 Verfasser von hunderten strafbaren Äußerungen zum Lübckemord. Die Weigerung von Plattformbetreibern wie Twitter und Facebook, Nutzerdaten herauszugeben, erschwerte die Auffindung der Verfasser. Ab Juni begannen Strafprozesse gegen einige davon. Der 71-jährige Rentner Hermann R. hatte in einer Facebookgruppe geschrieben: „Hoffentlich ist er [Lübcke] langsam gestorben. Für Völkermörder ist nichts anderes vorgesehen.“ Mehr als 15.000 Gruppenmitglieder konnten den Hasspost lesen. R. sah diesen vor Gericht als seine legitime freie Meinung und bedrohte einen Reporter. Er hatte lokale AfD- und NPD-Gruppen auf Facebook abonniert und das Handyvideo von Lübckes Auftritt in Lohfelden gesehen. Er bekräftigte, seine Meinung zu Lübcke sei „normal. Der kann nicht sagen, dass wir ausreisen sollen, wenn es uns nicht passen tut.“ Statt gegen ihn solle die Justiz gegen Politiker wie Lübcke vorgehen, „die illegale Einwanderer hier reinlassen und uns als Nazis beschimpfen“. Er wurde zu 300 Euro Geldbuße verurteilt und musste seinen Computer abgeben. Der 71-jährige Rentner Peter D. hatte in der AfD-nahen Facebook-Gruppe „Mut zu Deutschland“ geschrieben: „Den Fettsack müsste man mit Knüppeln aus dem Land jagen“; Lübcke gehöre „auf der Stelle abgeknallt“. Dies wurde als Aufruf zu einer Straftat angeklagt. Zu den Angeklagten gehörten laut Oberstaatsanwalt Benjamin Krause alle Alters- und Berufsgruppen, auch einige Frauen. Sie alle fühlten sich demnach in der vermeintlichen Anonymität des Internets sicher. Den meisten war nicht klar, dass sie Straftaten begingen, die reale Gewalt befeuern können. Hauptziel der Anklage war, die Urheber aus der Anonymität zu holen und ihnen die Folgen ihrer Hasskommentare klarzumachen.[193]

Nach dem Ende des Strafprozesses zum Mordfall Lübcke ermittelte das hessische LKA noch in zehn Fällen wegen Hasspostings. 244 Verfahren wurden an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main übergeben. Die Polizei in Kassel ermittelte zu einer rechtsextrem motivierten Bombendrohung gegen die Walter-Lübcke-Schule in Wolfhagen, die dort am 29. Januar 2021 (nach dem Urteil gegen Stephan Ernst) eingegangen war und deren Absender sich auf „NSU 2.0“ bezogen hatten.[194]

Maßnahmen des Bundes[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Infolge des Mordes wollte Bundesinnenminister Seehofer den Verfassungsschutz mit mehr Personal, besserer Technik und neuen Überwachungsbefugnissen ausstatten, etwa zum Einschleusen von Spionagesoftware in Server, Computer und Smartphones verdächtigter Zielpersonen. Einen Gesetzentwurf des Innenministeriums dazu wies das SPD-geführte Justizministerium jedoch zurück, weil darin die im Koalitionsvertrag festgelegte stärkere parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes fehlte.[195]

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Brand forderte im August 2019, Internetkonzerne wie Google und YouTube schärfer zu kontrollieren und ihre Zerschlagung zu diskutieren. Auch der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz forderte ein Vorgehen der Bundesregierung gegen Hasskommentare bei YouTube.[126]

Wegen der Waffenerlaubnis für Markus H. forderte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) Ende August 2019, das Waffenrecht zu verschärfen: Die Mitgliedschaft in einer extremen Gruppe oder Partei solle automatisch ausreichen, um eine Waffenerlaubnis zu verweigern. Sie folgte damit einem Vorschlag von Hessens Innenminister von 2018, der im Bundesrat keine ausreichende Zustimmung gefunden hatte.[111]

Wie vielfach gefordert und vom Bundesinnenminister Ende Juni 2019 angekündigt,[196] wurde die rechtsextreme Organisation „Combat 18“ einschließlich ihrer deutschen Teilgruppe am 23. Januar 2020 verboten. Gleichzeitige Razzien in mehreren Bundesländern sollten Beweismaterial bei ihren Mitgliedern sicherstellen. Die Ankündigung und lange Frist bis zum Verbot wurden kritisiert, weil sie den Neonazis das Beseitigen von Beweismitteln und Reorganisieren erlaubte. Ausschlaggebend für das Verbot war Material zur Organisationsstruktur und aktiv-kämpferischen Verfassungsfeindlichkeit der Gruppe, das Verfassungsschützer und antifaschistische Rechercheure wie Exif schon im Sommer 2018 bereitgestellt hatten.[197]

Strafprozess gegen Stephan Ernst und Markus H.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auftakt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 29. April 2020 erhob der Generalbundesanwalt Anklage gegen Ernst wegen Mordes an Walter Lübcke sowie versuchten Mordes und Körperverletzung an dem Iraker Ahmad E. im Januar 2016.[198]

Der Prozessbeginn am 16. Juni 2020 stieß auf enormes öffentliches Interesse. Die nordhessische Initiative „Offen für Vielfalt“ und die Interventionistische Linke Frankfurt wollten für demokratische Werte und eine umfangreiche Aufklärung über rechte Netzwerke, Verbindungen zum Verfassungsschutz und NSU demonstrieren,[199] weitere Veranstalter gegen Rassismus und zum Gedenken an Lübcke. Mehr als 200 Journalisten hatten sich akkreditiert.[200]

Im Gerichtssaal waren jedoch nur 19, in einem Saal mit Audioübertragung nur 41 Journalisten zugelassen. Keiner durfte Notebooks und Smartphones mitnehmen. Die Deutsche Journalisten-Union (DJU) kritisierte dies, forderte eine Videoübertragung und entsprechende Gesetzesreform.[201]

Lübckes Angehörige nahmen trotz schwerer emotionaler Belastung als Nebenkläger am Prozess teil, um zur Aufklärung und Verurteilung des Verbrechens beizutragen, für Lübckes lebenslange Überzeugungen und für die Verteidigung der Demokratie gegen Hass und Gewalt einzustehen: „Die Familie will zeigen, dass man nicht verstummen darf. Dass man seine Stimme erheben muss.“[202] Ernst wollte im Prozess zunächst schweigen.[203]

Die bundesweite Aufklärungsinitiative NSU-Watch wollte den Prozess dokumentieren. Die Sprecherin Sonja Brasch verlangte, zu klären, warum die Polizei Ernsts Alibi nach dem Angriff auf Ahmed E. 2016 nicht genauer untersucht und die Hinweise des Opfers auf ein rassistisches Tatmotiv nicht ernstgenommen hatte. Das Gericht werde die Angeklagten wie im NSU-Prozess als isolierte Einzeltäter behandeln und das mögliche Netzwerk in ihrem Umfeld ausblenden. Die Kasseler Naziszene sei eng vernetzt und habe bei Lübcke wie bei Halit Yozgat rechtsterroristische Gewalt ermöglicht. Der hessische Untersuchungsausschuss müsse auch ihre Verstrickung mit Geheimdiensten, die Herkunft und Mitwisser der Schusswaffen in Ernsts Erddepot und seine Listen und Dossiers mit Daten über mögliche weitere Anschlagsziele aufklären. Man müsse den Betroffenen zuhören, ihnen Solidarität zeigen und das rassistische Tatmotiv angemessen beachten.[204]

Die Anwälte der Angeklagten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ernsts erster Pflichtverteidiger Dirk Waldschmidt war seit 2006 stellvertretender Landesvorsitzender der hessischen NPD und Zeugenbegleiter im NSU-Prozess gewesen. Er vertrat viele Rechtsextreme vor Gericht, darunter Bernd T., den Anführer des Kasseler „Sturm 18“. Ernsts zweiter Anwalt Frank Hannig war früher inoffizieller Mitarbeiter beim DDR-Ministerium für Staatssicherheit gewesen und wurde 2015 als „Pegida-Anwalt“ bekannt. Er erreichte im April 2017 die Einstellung des „Arnsdorf-Prozesses“ gegen vier Männer, die einen psychisch kranken Flüchtling mit Kabelbindern an einen Baum vor einem Supermarkt festgebunden hatten. Hannig nannte den Prozess bei einem Pegida-Auftritt eine „Hexenjagd“ und die Medien „neue Henker“. Er war nicht auf rechtsextreme Mandanten spezialisiert, vertrat aber unter anderen den Dresdner Justizbeamten, der den Haftbefehl zur tödlichen Messerattacke im Netz veröffentlicht haben soll, die die Ausschreitungen in Chemnitz 2018 auslöste.[205] Ernsts Hauptverteidiger war Mustafa Kaplan aus Köln, der früher den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan gegen den Satiriker Jan Böhmermann oder Opferangehörige im NSU-Prozess vertreten hatte. Er wurde damals von Rechtsextremen bedroht.[200]

Markus H.s Verteidigerin Nicole Schneiders hatte im NSU-Prozess Ralf Wohlleben vertreten, den sie aus Jena kannte. Dort war sie stellvertretende NPD-Vorsitzende, als Wohlleben NPD-Kreisvorsitzender war. Wie H. bei Lübcke hatte Wohlleben beim NSU mit der Beschaffung der Tatwaffe zu tun. H.s zweiter Verteidiger Björn Clemens hatte 2018 im NSU-Prozess zeitweise André E. verteidigt. Ernsts erster Anwalt Dirk Waldschmidt hatte im NSU-Prozess André Kapke verteidigt. Dieser hatte dem NSU-Trio im Untergrund geholfen. Wohlleben bezeugte im Prozess gegen Ernst, dieser habe sich vor Waldschmidt mit ihm verglichen.[46] Björn Clemens berichtete zum Prozessauftakt von einem Farbanschlag auf seine Anwaltskanzlei und versuchte erfolglos, eine Aussetzung der Verhandlung zu erreichen.[206]

Beweisaufnahme zum Mord an Lübcke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Hauptverhandlung begann am 16. Juni 2020 am Frankfurter Oberlandesgericht unter hohen Sicherheitsvorkehrungen.[207] Oberstaatsanwalt Dieter Killmer verlas die Anklageschrift: Ernst und H. seien schon 2015 bei der Bürgerversammlung in Lohfelden einig in ihrer Angst vor „Überfremdung“ gewesen und hätten ihre Wut auf Lübcke offen gezeigt.[208] Seitdem habe Ernst seinen Fremdenhass auf Lübcke projiziert. 2016 habe er beschlossen, Lübcke für seine Haltung in der Flüchtlingspolitik zu bestrafen, und begonnen, dessen Lebensumstände auszuspähen. Schon 2017 und 2018 sei er mit der Tatwaffe zu Lübckes Wohnhaus gefahren. Mit dem Mord habe er ein „öffentlich beachtetes Fanal“ gegen die von ihm abgelehnte staatliche Ordnung setzen wollen.[209] Ernsts Tatmotiv sei eine „von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragene völkisch-nationalistische Grundhaltung“ gewesen. Er habe letztlich die „Ausrottung der Deutschen“ befürchtet. Er habe Lübcke am 1. Juni 2019 spätestens um 23:30 Uhr aus kurzer Distanz erschossen.[208]

Am 17. Juni 2020 ließ der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel Ernsts erstes Geständnis auf Video vorführen. Er hatte damals ausdrücklich auf einen Anwalt verzichtet, der Aufzeichnung nach einem informellen Gespräch mit den Ermittlern zugestimmt und dann etwa vier Stunden lang eine Art Lebensbeichte abgelegt: Er habe nach seiner Haftstrafe von 2009 aus der rechtsextremen Szene aussteigen wollen, um „ein normales Leben“ zu führen und für seine Kinder da zu sein. Das Thema „Überfremdung und Ausländerkriminalität“ sei ihm ständig präsent gewesen, besonders seit H. sein enger Freund und Schießtrainer geworden sei. Seit Lübckes Aussage in Lohfelden habe er diesen gehasst, zu ihm recherchiert und einen Tötungsplan entwickelt. Er habe gedacht, als Waffenbesitzer könne er etwas tun. Anders als bei seinen früheren Besuchen in Istha sei er in der Tatnacht zum Mord entschlossen gewesen. Er habe auf den Kopf gehalten und einmal abgedrückt, ohne Lübcke anzufassen. Er habe niemand davon erzählt und seiner Frau nur gesagt: „Ich war weg.“[210]

Am 3. Juli 2020 bekräftigte Ernst, er habe sich 2010 von der Kasseler Neonaziszene losgesagt, weil ihm der Rassismus seiner Kameraden „einfach zu extrem“ geworden sei; gleichwohl sei er „patriotisch eingestellt“ gewesen. Er habe viele Kader der nordhessischen Naziszene gekannt und einmal an den Rechtsterroristen Karl-Heinz Hoffmann geschrieben. Damals habe die rechtsextreme Szene, auch er selbst, Markus H. als V-Mann des Verfassungsschutzes oder sonstiger Staatsschützer verdächtigt, da H. die Szene oft aufgestachelt habe. Oberstaatsanwalt Dieter Killmer konfrontierte Ernst mit dem Ermittlungsergebnis: Danach hatte er schon als aktiver Neonazi politische Gegner ausgespäht, sich vor der Tat konspirativ verhalten und war am Tag vor dem Mord mit einer Wärmebildkamera allein vor Lübckes Haus. Daher wirke der Mord wie „all das, was Sie sich Jahre zuvor als Blaupause überlegt haben“. Eine bloße „Abreibung“ an Lübcke sei nach diesem Aufwand unglaubhaft, ebenso Ernsts Aussage vom Februar 2020, dass H. der eigentliche Antreiber gewesen sei, sie Lübcke nur hätten schlagen wollen und H. den tödlichen Schuss nur versehentlich abgegeben habe. Vielmehr habe Ernst ein politisches Attentat allein und als „das nahezu perfekte Verbrechen“ verübt. Ernst antwortete, er habe erstmals in Jugendhaft Daten über seine Gegner gesammelt und dort „negative Erfahrungen“ mit Ausländern gesammelt. Um sich rächen zu können und das Erlebte zu verarbeiten, habe er Notizen angelegt und später mit anderen Neonazis wie H. Informationen über Menschen gesammelt, die sie zur Antifa gezählt hätten. „Fantasien“ über den Umgang mit diesen Daten hätten sie letztlich nie umgesetzt. Vielleicht sei er bei Lübcke in „gewisse Gewohnheiten“ aus jener „Anti-Antifa-Zeit“ zurückgefallen. Doch ein „perfektes Verbrechen“ habe er nie geplant, Lübckes Tod habe er nicht angestrebt.[211]

Am 27. Juli 2020 beantragte Frank Hannig, die Ermittler müssten einem Einbruch ins Regierungspräsidium Kassel vom 20. Juli 2020 nachgehen. Dort seien eventuell Akten zu den Windkraftfirmen der Söhne Lübckes gestohlen worden. Diese hätten, so unterstellte Hannig ohne jedes Indiz, etwas zu verbergen und Lübcke könne aus ganz anderen Motiven ermordet worden sein. Richter Sagebiel wies Hannigs Anträge als „gequirlten Unsinn“ ohne Bezug zum Fall zurück. Er befürchte, dass Hannig Ernst nicht mehr ordnungsgemäß verteidige. Mustafa Kaplan distanzierte sich von Hannigs Versuch, „krumme Geschäfte“ nahezulegen: „Mein Mandant hat kein Interesse, dass Herr Lübcke und seine Söhne mit Dreck beworfen werden.“ Hannig räumte ein, er habe die Anträge nicht mit Ernst abgesprochen, und nahm sie zurück. Ernst erklärte, sein Vertrauen zu Hannig sei dauerhaft zerstört, und forderte, ihn zu entpflichten.[212]

Am 28. Juli 2020 wurde Hannig als Verteidiger Ernsts entlassen. Jan-Hendrik Lübcke schilderte, dass er seinen Vater sitzend, mit dem Kopf angelehnt und offenem Mund auf der Hausterrasse gefunden hatte. Stunden später habe die Polizei ihm vom Fund des Projektils berichtet. Die Familie werde mit der Tat nie fertig werden. Gleichwohl wohnten sie weiter im Haus in Istha, um zu zeigen, „dass wir weiter hinter unserem Vater stehen, privat und beruflich.“ Der Rechtsmediziner Reinhard Dettmeyer erklärte, bei der Obduktion habe man keine Verletzungen an Lübckes Leiche gefunden, die auf einen Kampf hindeuteten. Der tödliche Schuss sei in Kopfhöhe aus 30 bis maximal 200 Zentimetern Entfernung abgegeben worden. H.s Verteidiger betonte, beide Aussagen sprächen gegen einen Streit und versehentlichen Schuss, wie ihn Ernst in seiner zweiten Geständnisversion behauptet hatte. Dazu sei der Schuss zu präzise, und nach einem Streit wäre Lübcke in anderer Position gefunden worden.[213]

Am 5. August 2020 verlas Mustafa Kaplan eine Erklärung von Ernst: Angst vor dem alkoholsüchtigen, gewalttätigen Vater habe seine Kindheit geprägt. Dessen Hass auf Ausländer habe er übernommen und seit der Einschulung „über Ausländer zu hetzen“ angefangen, um dem Vater zu gefallen. In der Haft habe er sich politisch radikalisiert und dann in der Kasseler Neonaziszene eine Heimat gefunden. Seine Themen seien Überfremdung, das Aussterben der Deutschen und Ausländergewalt an Deutschen gewesen, aber die Rassenpolitik des Nationalsozialismus habe er nie geteilt. Wegen Anfeindungen gegen seine russischstämmige Frau habe er sich zurückgezogen. 2014 sei er erneut mit H. in Kontakt gekommen, habe mit ihm Wanderungen, Schießübungen, Ausflüge nach Tschechien und Frankreich unternommen und Demonstrationen in Chemnitz, Erfurt und Kassel besucht. H. sei sein Mentor geworden, habe illegal Waffen und Munition hergestellt und ihm eingeschärft, die Deutschen müssten sich bewaffnen, weil die politische Lage auf Bürgerkrieg zulaufe. Er sei emotional von H. abhängig gewesen. Heute wisse er, dass H. ihn „manipuliert, radikalisiert und aufgehetzt“ habe. So habe H. eine Zielscheibe mit Angela Merkels Konterfei zu Schießübungen mitgebracht und eine Zielscheibe mit Lübckes Profil angekündigt. H. habe auch vorgeschlagen, Lübcke „mal einen Besuch abzustatten“. Mitte Mai 2019 hätten sie diesen Plan für das Kirmes-Wochenende am 1. Juni verabredet. In der Tatnacht hätten sie sich beide Lübcke genähert. Er, Ernst, habe den gespannten Revolver auf ihn gerichtet. Dann habe H. gerufen: „Lübcke, Zeit zum Auswandern!“ Lübcke sich aufgerichtet; in dem Moment habe er abgedrückt. Danach habe er H. sofort zur Flucht aufgefordert. Auf Nachfrage des Richters betonte er: Sie hätten Lübcke einschüchtern und einen Warnschuss abgeben wollen, um Medienberichte darüber zu provozieren. Er selbst habe sich zum Schuss auf Lübcke entschieden.

Zuvor wandte sich Ernst direkt an Lübckes anwesende Familie: Die gemeinsame Tat sei „unentschuldbar“, „falsch, feige und grausam“ gewesen; sie tue ihm leid. Niemand solle sterben, weil er eine andere Meinung, Religion oder Herkunft habe. Er übernehme die Verantwortung für Lübckes Tod und wolle alle Fragen der Familie beantworten. Seine erste Geständnisversion habe ihm Dirk Waldschmidt geraten, seine zweite Frank Hannig, um H. zu einer Aussage zu bewegen. Mit dem Messerangriff auf Ahmad E. habe er nichts zu tun. Er bat den Richter, an einem Aussteigerprogramm für Rechtsextreme teilnehmen zu dürfen. Die Trennung von seiner Frau und seinen Kindern belaste ihn stark; seine Tochter wolle keinen Kontakt mehr zu ihm.[214]

Auf Nachfragen rückte Ernst von seiner Aussage ab, er und H. hätten nur einen „Warnschuss“ abgeben wollen, und räumte eine Verabredung zu einem gezielten Schuss ein. H. habe sinngemäß zu ihm gesagt: „Wenn er dir blöd kommt, dann schießt du.“ Lübckes Angehörige erklärten dazu: Es sei für sie unerträglich, dass Ernst sein Geständnis „mit ausufernden Erklärungen zu einer schweren Kindheit“ und zur Radikalisierung durch H. verbinde, „als ob es normal sei, dass diese Umstände in eine so schreckliche Tat münden“. Nicht Ernst sei das Opfer, sondern Lübcke und dessen Familie. Ernsts Geständnis zeige eine langjährige Planung der Tat. Sie wollten weiterhin den genauen Verlauf erfahren, „was in der Nacht vom 1. auf 2. Juni 2019 geschehen ist und wie es dazu kommen konnte“.[215]

Am 10. August 2020 beschrieb Ernst H.s politische Einstellung als die eines „Reichsbürgers“ und überzeugten Nationalsozialisten. H. halte die Bundesrepublik nicht für einen souveränen Staat und die Bundesregierung für illegal. In H.s Bücherregal hätten Figuren mit dem Hitlergruß, auf seinem Tisch eine Originaldose des Vernichtungsgases Zyklon B als Stiftehalter gestanden. H.s Wohnung sei mit Dekowaffen, Munition, Patronen- und Panzergranatenhülsen, militärischer Kleidung und Büchern über den Zweiten Weltkrieg gefüllt gewesen. Er habe Berichte über den Holocaust als übertrieben und unwahr bezeichnet. Sie hätten gemeinsam öfter Stammtische und Kundgebungen der AfD besucht; er selbst habe 2017 AfD-Wahlplakate aufgehängt. H. habe das Video der Lohfeldener Bürgerversammlung angefertigt, auf dem auch Ernsts Rufe („Ich glaub’s nicht“, „Verschwinde!“) zu hören waren.[216]

Am 27. August 2020 erläuterte der Leiter der Sonderkommission „Lienicke“ Daniel Muth: Die Ermittler hätten Ernst nur mit der Hautschuppe auf Lübckes Hemd, durch Ernsts Aussagen dann H. als Helfer oder Mittäter gefunden. Auf dem von Ernst angegebenen Laufweg zu Lübckes Haus habe man keine Fußspuren H.s gefunden. Dieser hätte dort mehrere Hindernisse überwinden und in den vollen Lichtschein eines Baustellenstrahlers treten, Lübcke hätte H. dann kommen sehen müssen. Daher bezweifelte Muth H.s Tatbeteiligung.[6]

Weil Hannig Ernst angestiftet haben sollte, H. als den Todesschützen zu benennen, lud das Gericht Hannig als Zeugen vor. Am 22. September 2020 verweigerte er dazu weitgehend die Aussage. Die Staatsanwaltschaft Kassel prüfte daher ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen Anstiftung zur falschen Verdächtigung.[217]

Am 22. Oktober 2020 behauptete Alexander S., er habe 2014 mit seiner Neonazivergangenheit gebrochen, räumte dann aber ein, er habe auch danach mit H. und dem FKSE-Kader Jonas S. politische Veranstaltungen besucht. Bei den AfD-Demonstrationen in Erfurt und Chemnitz im Herbst 2018 sei er auch mit Ernst in Kontakt gekommen. Bei ihren Threema-Chats am Mordtag habe er Ernst aber nur gebeten, ein Bauteil für ein Studienprojekt für ihn zu drechseln. Nach der Nachricht vom Mordverdacht gegen Ernst habe er den Chat wegen der emotionalen Belastung gelöscht. Mit H. habe er auch über politische und gesellschaftliche Themen gechattet; an konkrete Inhalte und H.s Einstellung erinnere er sich nicht. Bei seinem Telefonat mit H. nur Stunden vor Lübckes Ermordung hätten sie sich nur zu einem gemeinsamen Flohmarktbesuch am nächsten Tag verabredet. S. traf sich mit H. auch nach dem Mord. Den Nationalsozialismus nannte er „diese frühere Zeit“, den Antisemitismus „große Ablehnung“ und die von ihm besuchten rechtsextremen Aufmärsche „rechts“. Seine Aussage wirkte auf Beobachter als gezieltes Verschleiern seiner fortgesetzten rechtsextremen Haltung.

Eine Zeugin sagte aus, sie habe am 31. Mai 2019 gegen 23:00 Uhr einen nahe Lübckes Haus geparkten Kleintransporter gesehen. Ein Mann mit Baseballmütze und Rucksack sei ausgestiegen. Ein Gutachter des LKA Hessen bezeugte, eine auf Ernsts Wärmebildkamera gefundene Aufnahme von Lübckes Wohnhaus sei am 1. Juni um 1:02 Uhr entstanden. Somit hatte Ernst Lübckes Haus schon in der Nacht vor der Tat vor Ort ausgespäht.[218]

Am 5. November 2020 beschrieb Ernst seine Schulzeit: Schon als Grundschüler habe ihm sein alkoholkranker Vater einen „unbändigen Hass auf Ausländer“ eingebläut und ihm verboten, mit „Kanaken“ zu spielen. Nach dem Umzug nach Taunusstein und dem Bau eines Eigenheims dort habe er sich zurückversetzt und allein gefühlt. In der neuen Schule hätten ihn Schüler mit Migrationshintergrund „drangsaliert“. Es sei zu Schlägereien gekommen.[69] Auf Fragen zu den Motiven seines Rohrbombenanschlags auf eine Flüchtlingsunterkunft erklärte er nach langem Überlegen, er sei überzeugt gewesen: „Alle Ausländer sind schlecht, und die müssen halt weg.“ Er vermied das Wort Rassismus und berief sich auf negative Jugenderfahrungen: Sein alkoholkranker Vater sei „gegen Ausländer“ gewesen. Wegen Prügeleien mit türkischstämmigen Jugendlichen habe er von Migranten „keine gute Meinung“ gehabt. Als Lehrling sei er „über Ausländer sehr negativ eingestellt“ gewesen. Von dem Opfer seines Messerangriffs im Wiesbadener Hauptbahnhof habe er sich sexuell bedrängt gefühlt. Beim Rohrbombenanschlag in Hohenstein sei er wegen der „Sache in Wiesbaden“ und der Ankunft vieler Flüchtlinge in Deutschland aufgebracht gewesen. Eine Freundschaft zu einem türkischstämmigen Mann sei zerbrochen, weil dieser ihn bei der Polizei verpfiffen habe.[219] In der Haft habe er sich von Mitgefangenen mit Migrationshintergrund bedroht gefühlt. Sein Zellennachbar habe ihn nur gegen sexuelle Gefälligkeiten und Geld in Ruhe lassen wollen. Als einzigen Ausweg habe er gesehen, sich „freizuschlagen“. Mit einem Bein eines Metallstuhls aus seiner Zelle habe er den Zellennachbarn attackiert und schwer verletzt. In der Haft hab er sich radikalisiert und sich danach der Kasseler Neonaziszene angeschlossen.[69] Dort habe er sich auch mit Gewalt „für mein Land einsetzen“ wollen. Auf Nachfragen zu seiner Familie, Tochter und Freunden wurde er emotional: Seine politische Einstellung habe dem immer widersprochen, was ihm im Leben wirklich wichtig gewesen sei. Er wisse nicht, „wie ich das wiedergutmachen kann, was ich Herrn Lübcke angetan habe, was ich der Familie angetan habe“, und „empfinde jedes Wort, das ich dazu sage, als heuchlerisch.“[219]

Am 16. November 2020 berichtete Lübckes Witwe Irmgard Braun-Lübcke: Am Mordtag seien sie und ihr Mann voll Freude gewesen, dass ihr Enkelkind erstmals bei ihnen übernachten sollte. Ihr Mann habe sich bei bestem Wetter mit einem Freund vor dem Haus, später auf der Terrasse aufgehalten. Gegen 22:30 Uhr habe sie sich verabschiedet und zu dem Enkelkind begeben. Ihr Mann sei zu dem Gartenstuhl neben dem Tisch auf der Terrasse gegangen. Danach habe sie geschlafen und nichts gehört, bis ihr Sohn sie weckte, der den Vater leblos im Stuhl sitzend gefunden hatte. Sie habe an einen Herzinfarkt gedacht und erst im Krankenhaus vom Projektil im Kopf ihres Mannes erfahren. Sie beschrieb ihn als lebensfrohen Menschen, der immer gern gearbeitet, sich aber auch auf seine bevorstehende Rente gefreut habe. Er habe endlich mehr Zeit mit seiner Familie verbringen wollen. Wenige Wochen später wäre ihr 40. Hochzeitstag gewesen. Der „fiese, perfide Mord“ habe ihm sein Großvaterdasein genommen und auch das Leben der Angehörigen zerstört. Sie wisse nicht, wie sie je wieder zurück ins Leben finden solle. Für ihren Mann mit seiner christlichen Grundeinstellung sei Hilfe für Geflüchtete selbstverständlich gewesen. Es habe ihn getroffen, dass von seinem Appell an menschliche Solidarität in Lohfelden nur ein kontextloser Satz verbreitet wurde, um ihn zum Feindbild zu machen. Bedroht habe er sich nicht gefühlt und nie Angst gehabt, nur Sorge um Angriffe auf seine Familie. Weil aus Worten Taten würden, sei H. für sie mitschuldig an dem Mord. Sein Verhalten, den Prozess schweigend, teils amüsiert, teils hämisch grinsend zu verfolgen, sei sehr verletzend für alle Opferangehörigen. Dann nannte sie ihre Fragen zum Tatverlauf: „Hat mein Mann dem Angeklagten Markus H. ins Gesicht gesehen? Hat er Stephan Ernst gesehen? Was ist wirklich gesprochen worden? Gab es noch ein Gespräch? Konnte er noch weggehen? Warum konnte er sich nicht wehren? Wie war die Konfrontation? Wie, wann hat man ihn berührt? Ich will diese volle Wahrheit, es würde uns helfen, das alles zu verarbeiten.“ Ernsts verschiedene Geständnisse hätten all das verunklart. Sein Verteidiger betonte daraufhin, dass Ernsts Zusage noch gelte, die Fragen zu beantworten. Darauf wandte sie sich direkt an ihn: „Sagen Sie uns die Wahrheit! Nur das kann uns noch helfen. Mein Mann, der Papa, der Opa kommt nicht mehr zurück. Wenn Sie die Situation selbst erlebt hätten, ich weiß nicht, was Sie alles wissen wollten.“[220]

Der forensische Psychiater Norbert Leygraf hatte Ernst im Januar 2020 insgesamt neun Stunden lang befragt und ein 129 Seiten langes Gutachten zu seinem Zustand vorgelegt. Ernst hatte die Untersuchung zunächst abgelehnt und wollte sich dann nur in Gegenwart seines damaligen Anwalts Frank Hannig befragen lassen; dies hatte Leygraf abgelehnt. Am 19. November 2020 trug der Gutachter sein Ergebnis vor: Ernst habe ihm gegenüber ebenso wie vor Gericht ein offenes Gespräch vermieden und versucht, „mit möglichst vielen Worten möglichst wenig preiszugeben“. Zwar habe er sich seine rechtsradikale Ausländerfeindlichkeit möglicherweise als Jugendlicher angeeignet, um vom eigenen Versagen abzulenken, doch sei diese Haltung inzwischen „tief eingeschliffen“. Schon frühere Gutachter und Richter hätten „deutliche dissoziale Verhaltensweisen“ bei ihm bemerkt. Dass er bei seinem Rohrbombenanschlag an einer Borderlinestörung gelitten haben soll, sei nicht nachvollziehbar. Es gebe keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung, allenfalls auf nicht pathologische „schizoide Persönlichkeitszüge“: Ernst zeige sich äußerlich kühl, sei innerlich aber „empfindsam gegenüber persönlichen Kränkungen und tatsächlichem oder vermeintlichem Unrecht“. Dazu fantasiere er lange über „Gegenaktionen“. Sein Leben sei auf „zwei Spuren“ verlaufen, eines integrierten bürgerlichen Daseins mit Haus, Familie und Vollzeitjob und eines Mitglieds der gewaltbereiten Neonaziszene in Kassel, das weitere Straftaten beging. Ernsts behauptete Abkehr vom rechtsradikalen Gedankengut zwischen 2009 und 2014 sei nicht glaubhaft und allenfalls kurzfristig gewesen. Leygraf belegte mit früheren Therapieunterlagen, dass Ernst H. schon 2011 wiedergetroffen hatte. Seitdem habe er sich zwar eher bei der AfD wohlgefühlt als in seiner Nazikameradschaft, sich aber dennoch umfangreich illegal für einen vermeintlich drohenden Bürgerkrieg bewaffnet. In Bezug auf die beiden ihm vorgeworfenen Taten sei er voll schuldfähig. In seinen Geständnisversionen gebe es keine Hinweise, dass Lübckes Ermordung durch „psychosoziale Außenfaktoren“ oder „begünstigende Konflikte“ erfolgt sei. Die Tat sei Ausdruck von Ernsts Persönlichkeit und Überzeugungen. Ein „grundlegender und stabiler Wandel“ sei dabei nicht zu erkennen. Ernsts Reuebekundung im ersten Geständnis wirke „wenig authentisch“ und „fast auswendig gelernt“: Seine „geringe affektive Bewegtheit“ widerspreche der „Dramatik seiner Worte“. Eine „grundlegende Kehrtwendung“ sei bei so stark verankerten Überzeugungen psychiatrisch kaum zu erklären. Ernsts Kontakt zu einem Aussteigerprogramm ändere dies nicht. Vor Gericht habe er vor allem dann Emotion gezeigt, als er Taten von Islamisten als „Schlüsselerlebnisse“ seiner Radikalisierung beschrieb. Bei seinem Bericht zum Tatverlauf dagegen habe er gefasst gewirkt und Gefühle eher vorgeführt, um die lange geplante Tat mit einer „affektiven Note“ zu versehen. Leygraf sah einen bleibenden „Hang zur Begehung schwerer Straftaten“ bei Ernst und ermöglichte damit dessen Sicherungsverwahrung nach einer möglichen Haftstrafe.[221]

Am 3. Dezember 2020 wiederholte Ernst zuerst, sein Mord an Lübcke sei eine „furchtbare“, nicht wieder gut zu machende Tat gewesen. Er wolle die rechtsextreme Ideologie mit Hilfe eines staatlichen Aussteigerprogramms ablegen und dem entgegentreten, „was diese Tat ganz sicher in rechtsextremen Kreisen ausgelöst hat“. Dann verlas er vorbereitete Antworten auf die Fragen, die Irmgard Braun-Lübcke ihm gestellt hatte:

  • Lübcke habe Markus H. dreimal ins Gesicht gesehen, als dieser auf die Terrasse getreten sei, ihn angesprochen habe und er geantwortet habe, sie sollten verschwinden. Lübcke habe auch Ernst angeblickt, als dieser auf die Terrasse kam und die Waffe auf ihn richtete.
  • Es habe einen Wortwechsel gegeben: H. habe „Zeit zum Auswandern“ gerufen, Lübcke habe gerufen „Verschwinden Sie!“ und er, Ernst, habe gerufen: „Für so einen wie dich gehe ich jeden Tag arbeiten“.
  • Lübcke habe aufgeschrien und sich aufsetzen wollen, habe aber keine Chance mehr gehabt, wegzugehen oder sich zu wehren. Er, Ernst, habe Lübcke in den Gartenstuhl gedrückt und dabei seinen Satz gesagt.[222]
  • Sie hätten sich der Terrasse aus unterschiedlichen Richtungen genähert, H. von vorn, Ernst von der Seite, und die Tat wie verabredet rasch ausgeführt. H. habe zuletzt gerufen „Los, abhauen!“[223]

Irmgard Braun-Lübcke forderte Ernst nochmals auf, auf weitere Fragen „präzise und eindeutig“ zu antworten: „Wir wollen die volle Wahrheit, wie es wirklich war.“[224] Ernst beantwortete dann 24 Fragen des Opferanwalts Holger Matt zur Planung der Tat; wann, wie oft und mit wem er am Tatort gewesen war; wie oft er Lübcke auf der Terrasse sitzen sah; was er mit H. besprochen und welchem seiner Verteidiger er welche Tatversion erzählt hatte. Danach fragte Irmgard Braun-Lübcke nochmals, ob ihr Mann zuletzt wirklich H. ins Gesicht blickte. Ernst bejahte.[222]

Ernst hatte auf Fragen, wie oft er sich am Grundstück der Lübckes aufhielt, allein oder begleitet, bewaffnet oder unbewaffnet, immer wieder verschiedene Angaben gemacht. Diesmal ergänzte er, 2018 seien er und H. zusammen in Istha auf eine Anhöhe gestiegen und hätten Lübcke im Gespräch mit einer anderen Person gesehen. Er habe damals hingehen wollen, H. habe ihn zurückgehalten. Der Opferanwalt vermutete, die zweite Person sei Lübckes ältester Sohn Christoph gewesen, der mit seiner Frau neben dem Elternhaus wohnte und einmal zwei Fremde in dessen Nähe gesehen hatte. Ernst konnte sich nicht an dessen Gesicht erinnern, aber daran, dass beide Personen nahe einem rötlichen Neubau gestanden hätten. Christoph Lübcke bestätigte, dass sein Haus so aussah und damals gerade fertig geworden war. Demnach hatten Ernst und H. Lübckes Grundstück gemeinsam ausgekundschaftet. Dies galt als starkes Indiz für ihre Fixierung auf Lübcke und den Tatort.[225]

Laut Prozessbeobachtern war Ernst seit August 2020 zwar bereit, alle Fragen zu beantworten, nutzte dies aber vor allem zum Bekräftigen seiner dritten Geständnisversion und wiederholte Bekanntes dazu. Bei präzisen Nachfragen produzierte er neue Widersprüche in einigen Details, etwa, dass er eine auf H. registrierte Waffe durchgängig oder nur zeitweise besessen, Bier an einer Tankstelle mit der EC-Karte oder bar bezahlt habe; vielleicht habe er eine andere Tankstelle gemeint. Das Bier war für das Treffen mit H. im April 2019 bestimmt, bei dem sie beschlossen hätten, Lübcke zu töten. Richter Sagebiel kommentierte: Ernst biete immer wieder „situativ angepasste neue Erinnerungsfetzen“ an. Das Gericht werde Widersprüche und Unklarheiten in Ernsts Aussagen zu klären versuchen. Darum werde der Prozess wohl bis Januar 2021 dauern.[223]

Beweisaufnahme zu Markus H.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Markus H. wurde wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke und Verstößen gegen das Waffenrecht angeklagt.[198] Laut Anklageschrift förderte er Ernsts Mordanschlag durch gemeinsame Schießübungen in Wäldern und Schützenvereinen. Durch das Waffentraining und ihre gemeinsamen Besuche rechtsextremer Veranstaltungen habe er Ernsts Entschluss bestärkt, Lübcke umzubringen, ihm Zuspruch und Sicherheit für die Tat vermittelt. Spätestens ab Juli 2016 habe er für möglich gehalten, dass Ernst einen Politiker aus rechtsextremen Motiven ermorden könnte, und dies billigend in Kauf genommen. Doch sei er nicht in die konkreten Anschlagspläne gegen Lübcke eingeweiht und in der Tatnacht auf Lübckes Terrasse nicht dabei gewesen.[209]

Durch Ernsts wechselnde Geständnisversionen wurde der Vorwurf der Mordbeihilfe gegen H. unglaubwürdig. Am 1. Oktober 2020 entließ das Gericht H. aus der Untersuchungshaft, weil ihm die Indizien für einen dringenden Tatverdacht auf Mordbeihilfe nicht ausreichten. Zwar seien H. und Ernst befreundet gewesen, hätten dieselbe rechtsextreme Gesinnung geteilt und gemeinsame Schießübungen absolviert. Doch weder sei erwiesen, dass H. Lübckes Ermordung für möglich hielt, noch dass er Beihilfe dazu in Kauf genommen habe.[226]

Das Verfahren gegen H. wegen möglicher Beihilfe zum Mord wurde fortgesetzt. Die Bundesanwaltschaft wollte gegen seine Haftentlassung Beschwerde einlegen. Das BKA ermittelt weiter gegen H. wegen des Verdachts der Terrorismusfinanzierung und prüft seine mutmaßlichen Waffen- und Munitionsgeschäfte. Die Ermittler gaben ihren Anfangsverdacht auf, H. habe eine Patrone mit geringer Durchschlagskraft angefertigt, um eine sichtbare Austrittswunde zu verhindern und Lübckes Todesursache länger zu tarnen. Die Polizei Hessen stuft ihn weiter als „Gefährder“ ein, der nach der BKA-Definition jederzeit „politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung“ begehen könne.[227]

Weil Frank Hannig die Aufhebung des Haftbefehls von H. in einer Mail an die Opferfamilie als „Fehlentscheidung des Oberlandesgerichts“ bezeichnet hatte, beantragte der Opferanwalt Holger Matt am 16. November 2020, Hannigs Handakte zu beschlagnahmen. Er vermutete darin Belege für H.s Mittäterschaft am Mord. Dem schloss sich Ernsts Verteidiger an und beantragte zudem, zum Sichern solcher Belege auch Hannigs Mobiltelefon und Tablet zu beschlagnahmen.[220] Ende November 2020 lehnte das Gericht die Beschlagnahme der Handakte Hannigs zunächst ab, weil es keine Anhaltspunkte gebe, dass sie für die Urteilsfindung bedeutsame Äußerungen von Ernst enthalte. Lübckes Angehörige zeigten sich entsetzt und werteten die Ablehnung als Weigerung, H.s mögliche Tatbeteiligung aufzuklären. Sie vermuteten, das Gericht wolle die Haftentlassung H.s damit decken; es verhalte sich seit Monaten auffällig freundlich gegenüber H. und seinen Verteidigern.[228] Daraufhin ließ das Gericht am 1. Dezember 2020 Hannigs Handakte zu Ernst sicherstellen, um zu klären, wie Ernsts verschiedene Geständnisse zustande kamen, welche Geständnisversion zutraf, wie der Mord tatsächlich ablief und welche Rolle H. dabei spielte. Nach Durchsicht der Akten wollte das Gericht entscheiden, welche Teile beschlagnahmt werden können.[229]

Am 3. Dezember 2020 sagte BGH-Haftrichter Marc Wenske aus, H. habe seinen Haftbefehl am 27. Juni 2019 mit ungewöhnlicher „Kälte und Abgeklärtheit“ entgegengenommen und juristisch versiert gefragt, warum er „nur wegen Beihilfe zum Mord“, nicht aber wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ beschuldigt werde. Er müsse gewusst haben, dass dazu mindestens drei Personen nötig gewesen wären. Daraus schlossen Anklage und Nebenkläger, H. sei seine Mittäterschaft bewusst und er kenne mögliche weitere Mitwisser. Laut H.s Verteidiger war H.s Frage nicht abwegig, weil er von den Ermittlungen gegen den Waffenhändler Elmar J. gewusst habe. Dann wurden Teile von Hannigs sichergestellter Handakte vorgelegt. Darin fanden sich augenscheinlich ältere Notizen, wonach Ernst allein handelte, und jüngere, in denen er H. als Mittäter benannte. Nur einige Notizen waren datiert. Bei einer Notiz, dass Ernst den tödlichen Schuss H. anlastete, hatte Hannig angemerkt: „Der verarscht uns“. Demnach erfand Ernst selbst, nicht Hannig, die Version, dass H. Lübcke „versehentlich“ erschossen habe. Richter Sagebiel betonte, man könne eine Handakte „frisieren“, zumal auch gegen Hannig ermittelt werde. Daher habe die Akte nur einen „sehr geringen Beweiswert“.[223] Daraufhin fragte Irmgard Braun-Lübcke Ernst, ob neben ihm und H. weitere Personen an der Planung des Mordes beteiligt waren. Dies verneinte er.[222]

In der Hauptverhandlung äußerte sich H. nicht, fiel aber immer wieder durch sein Grinsen bei bestimmten Aussagen auf. Seine Mimik wurde als hinterhältig, anmaßend, selbstherrlich und verhöhnend wahrgenommen. Oberstaatsanwalt Dieter Killmer forderte ihn einmal auf, diesen offenkundigen Spott zu unterlassen.[230]

Beweisaufnahme zum Angriff auf Ahmed I.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ab Oktober 2020 erfolgte die Beweisaufnahme zum Angriff auf den Iraker Ahmed I. am 6. Januar 2016. Ein Fahrradfahrer hatte ihm von hinten eine lebensgefährliche Stichwunde am Rücken zugefügt, die bleibende Folgeschäden hinterließ. Ein Experte für DNA-Analysen hatte an dem bei Ernst gefundenen Messer unvollständige DNA-Proben gesichert, von denen er 16 Merkmale dem Opfer zuordnen konnte. Ein spezielles Merkmal komme im Irak oft, in Deutschland dagegen sehr selten vor. Am 20. Oktober sagte ein Rechtsmediziner aus, der Ahmed I. 2016 nach dessen Operation untersucht hatte: Der Stich sei mit erheblicher Kraft und wegen des Stichkanals höchstwahrscheinlich mit einem Messer ausgeführt worden. Das bei Ernst gefundene neun Zentimeter lange Messer passe zu der Wunde, lasse sich aber nicht eindeutig als Tatwaffe identifizieren. Ein LKA-Beamter, der drei Fahrräder von Ernst mit den unscharfen Täterfotografien einer Überwachungskamera verglichen hatte, sagte aus: Eins der Räder könnte darauf zu sehen sein. Nicht auszuschließen sei aber, dass es nur ein ähnliches Fahrrad war.[231]

Am 27. Oktober 2020 berichtete der Iraker Ahmed I. als Nebenkläger einigen Medien seine Geschichte. Er wollte Musiker werden, musste vor der Terrororganisation Islamischer Staat aus seiner Heimatstadt Mossul fliehen, fand im Oktober 2015 in Deutschland Asyl und wurde mit 800 Geflüchteten in Lohfelden untergebracht. Am Abend des 6. Januar 2016 wurde er beim Zigarettenholen von hinten überfallen und niedergestochen. Die Stichwunde verletzte einen Brustwirbel, die Rückenmarkshaut, das Rückenmark, durchtrennte zwei Nervenstränge und verfehlte nur knapp eine wichtige Arterie. Der Angriff habe sein Leben zerstört. Er habe dauernd Schmerzen, müsse täglich Tabletten nehmen, spüre seine Beine kaum noch, schlafe schlecht und sei seither arbeitsunfähig. Er sei erstmals im Krankenhaus vernommen worden und habe einen Nazi als Täter vermutet, da er sonst keine Deutschen kannte. Jedoch hätten Polizei und Ämter ihn nicht ernst genommen und unterstützt, sondern ihm eher Angst gemacht. Er habe nie mehr von den Ermittlern gehört und sich nach Ernsts Festnahme von sich aus bei den Behörden gemeldet. Seither seien bei seiner Wohnung Hakenkreuzgraffiti aufgetaucht. Zwar wolle er sich nicht von Nazis einschüchtern lassen, rechne aber mit weiteren hinterhältigen Angriffen. Ob er in Deutschland bleiben werde, wolle er erst nach dem Prozess entscheiden. Er hoffe, dass dieser alle Hintergründe der Tat aufdecken werde.[34]

Nach Ernsts Festnahme hatte sich Ahmed I. selbst an die Ermittler gewandt, so dass sein Fall nochmals untersucht wurde. Obwohl er Nazitäter vermutete und Nazis damals stark gegen Migranten mobilisierten, suchten die Ermittler den Angreifer zuerst unter seinen Mitbewohnern und inhaftierten einen davon. Sein Anwalt Alexander Hoffmann, der schon im NSU-Prozess Nebenkläger vertreten hatte, kritisierte dies und verwies darauf, dass die Ermittler das Messer mit eindeutigeren DNA-Merkmalen damals bei Ernst hätten finden und so den Mord an Lübcke verhindern können.[232]

Hoffmann betonte, dass Ahmed I. körperlich und seelisch noch immer unter den Verletzungsfolgen leide und von Ernsts Täterschaft überzeugt sei. Eine Verurteilung sei für ihn enorm wichtig, um mit dem Angriff abschließen zu können. Er sei jahrelang nicht als ein Opfer rassistischer Gewalt gesehen worden. Dass die Polizei seine Hinweise auf Nazitäter nicht ernst genommen habe, sei ein Beispiel für institutionellen Rassismus. Er halte alle Aussagen Ernsts zu dessen Reue und Abkehr von seiner rassistischen, nationalsozialistischen Einstellung für „rein funktional und frech gelogen“. Jedoch signalisierte das Gericht, dass es Ernst wegen mangelnder Beweise vom Messerangriff auf Ahmed I. freisprechen werde.[233]

Schlussplädoyers[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 12. Januar 2021 plädierte Nebenklageanwalt Holger Matt vier Stunden lang: Entgegen der Anklage glaube die Familie Lübcke bezüglich des Tatverlaufs Ernsts dritter Geständnisversion. Die DNA-Partikel auf Lübckes Hemd bewiesen eine Berührung zwischen Täter und Opfer. Diese sei nur plausibel, wenn sie vor, nicht nach dem tödlichen Schuss erfolgt sei. Ernst habe Lübcke auf den Stuhl zurückgedrückt, als dieser aufstehen wollte. Lübcke habe dabei nach vorn zu H. geblickt, der direkt vor ihm gestanden habe. Dann habe Ernst ihn gemäß dem Obduktionsbefund von der Seite erschossen. Demnach habe er nicht vor oder hinter, sondern neben dem Opfer gestanden. Die Berührung sei also nur erklärbar, wenn man annehme, dass Ernst bei der Tat nicht allein war. Bei einem Schuss aus dem Hinterhalt hätte er keinen Grund gehabt, Lübcke noch zu berühren, statt sofort zu fliehen. Hätte Lübcke nur ihn allein bemerkt, dann hätte er sich zu ihm gedreht. Ernst habe diesen Verlauf auf eindringliche Fragen von Irmgard Braun-Lübcke bestätigt. Ohne H.s Beteiligung hätte es den Mord an Lübcke nicht gegeben. Daher müsse H. als Mittäter verurteilt werden, mindestens gemäß der Anklage des Generalsbundesanwalts zu neun Jahren und acht Monaten Haft. Matt erinnerte an die Entscheidung der Familie Lübcke, trotz Traumatisierung am schmerzhaften Strafprozess teilzunehmen, um wie das Mordopfer die „wehrhafte Zivilgesellschaft“ zu vertreten. Der Prozess habe eine um sich greifende „Hasspolitik“ und Manipulation der öffentlichen Meinung offenbart, wie mit dem von H. verkürzten Video von Lübckes Aussagen bei einer Bürgerversammlung; ferner ein „Komplettversagen“ des Verfassungsschutzes, der den Angeklagten trotz Vorstrafen und langjähriger Beobachtung den Waffenbesitz ermöglicht habe. Daher dürfe der Staat „nie wieder auf dem rechten Auge blind sein oder naiv agieren“.[234]

Am 21. Januar 2021 hielten Ernsts Verteidiger ihre Plädoyers. Jörg Hardies wies die Anklage des Mordversuchs an Ahmed I. als völlig unbegründet zurück: Diesen Vorwurf habe die Bundesanwaltschaft konstruiert, um eine Sicherungsverwahrung gegen Ernst zu begründen. Mustafa Kaplan bestritt, dass Ernst Lübcke aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen erschossen habe: Lübcke sei im Gartenstuhl sitzend zwar wehrlos, aber durch die Bedrohung mit einer Waffe nicht arglos gewesen. Ernst habe die Tat nicht zum eigenen Vorteil begangen, sondern irrtümlich geglaubt, „im Allgemeininteresse zu handeln“. Seine Kindheit sei eine „Hölle aus Gewalt, Angst und Einsamkeit“ gewesen. Vom Vater habe er den Hass auf Ausländer übernommen und behalten, um so väterliche Anerkennung zu erlangen. Dies entschuldige nichts, erkläre aber Ernsts „Defizite und Brüche und die Gewalt, die von ihm ausgeht“. Er habe in einer rechtspopulistischen Blase gelebt, nur von Gleichgesinnten umgeben. Lübcke sei für Ernst „kein namenloser Repräsentant des Staates“, sondern konkret Verantwortlicher für eine aus seiner Sicht verfehlte Flüchtlingspolitik gewesen. Er habe die Tat gemeinsam mit Markus H. geplant und ausgeführt, aber dann anders als H. umfassende „Aufklärungsarbeit“ zu den Tathintergründen geleistet: „Der eine redet, beantwortet Fragen und zeigt Reue. Der andere schweigt, grinst und provoziert.“ Ernst habe ein von Reue getragenes volles Geständnis abgelegt, alle Fragen der Anklage und der Familie Lübcke beantwortet und dazu auch vier Verteidiger teilweise oder ganz von ihrer Schweigepflicht entbunden: „Mehr geht nicht.“ Ernsts Versprechen, alle Fragen der Opferangehörigen zu beantworten, gelte lebenslang. Kaplan forderte für Ernst eine „verhältnismäßige Haftstrafe“ wegen Totschlags, nicht Mordes. Ernst habe mit dem Messerangriff auf Ahmed I. nichts zu tun und sei vom Vorwurf des versuchten Mordes freizusprechen. Der Anwalt von Ahmed I. nannte Kaplans Forderung „eine Frechheit“, weil Ernst die Beantwortung jeglicher Nachfragen der Nebenklageanwälte und des Gerichts zu jener Tat verweigert hatte.[235]

Am 26. Januar 2021 hielten H.s Anwälte Björn Clemens und Nicole Schneiders insgesamt fünfstündige Plädoyers. Beide sind aktive Rechtsradikale und lehnten die Anklage auf Mordbeihilfe gegen H. von Beginn an als „politischen Prozess“ gegen einen „vorverurteilten“ Mandanten ab. Sie betonten, Ernsts verschiedene Aussagen zum Tatverlauf seien unglaubwürdig; er habe sich mehrmals selbst „der Lüge überführt“ und versuche die Schuld an seinem Fehlverhalten auf andere abzuwälzen. Seine rechtsextreme Weltsicht sei so eingeschliffen, dass H. ihn gar nicht hätte radikalisieren können. H. habe nichts von Ernsts konkreter Tatplanung gewusst und diese daher weder mittragen noch unterstützen können. Er habe auch nicht gewusst, dass ein von ihm gekauftes Deko-Maschinengewehr nicht ordnungsgemäß unbrauchbar gemacht worden sei.[236] H. werde anders als Ernst keine Reue bekunden, weil er nichts zu bereuen habe. Er sei kein Brandstifter oder Agitator, Scharfmacher und Demagoge, der Ernst radikalisiert und aufgehetzt habe. Er sei daher von allen Anklagepunkten freizusprechen. Zudem solle er „für die erlittene Untersuchungshaft“ entschädigt werden.[230]

Die Anwälte verknüpften ihre juristischen Argumente mit einer langen Polemik: Der deutsche Staat verfolge „Patrioten“ und lasse Linksextreme gewähren. H. habe seit 2009 das „Musterbeispiel eines legalen Lebens“ geführt, als Teilnehmer an rechten Kundgebungen nur sein Grundrecht und mit seiner Veröffentlichung des Videos von Lübckes Lohfeldener Auftritt nur legitime Kontrolle von Mandatsträgern ausgeübt. Ein Bürger, der gegen den drohenden „Volkstod“ politischen Widerstand leiste und „die Identitätswahrung vom Staat einfordert“, dürfe nicht kriminalisiert werden. Dabei berief sich Schneiders auf einen Satz aus dem Teso-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 1987, ließ aber außer acht, dass jenes Urteil eine rein ethnische Definition des deutschen Staatsvolks gerade ausschloss und das BVerfG dies 2017 im Urteil zum zweiten NPD-Verbotsverfahren bekräftigt hatte. Ernst erklärte in seinem Schlusswort, eben von jenen politischen Aussagen in den Plädoyers von H.s Anwälten wolle er sich abwenden. H. sagte nur, nicht alle Aussagen im Prozess hätten zur Aufklärung beigetragen.[236]

Urteil[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 28. Januar 2021 verurteilte das Gericht Ernst für den Mord an Walter Lübcke zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.[237] Zur Begründung führten die Richter Thomas Sagebiel und Christoph Koller aus:

  • Ernst habe die Tat allein geplant und ausgeführt. Der angeblich gemeinsame Plan mit H. sei unglaubwürdig: Zuerst habe Ernst nur eine Absprache zur Einschüchterung, dann zur Tötung Lübckes behauptet und letztere ins Frühjahr 2019 datiert. Er habe den eigenen Freund belastet, um den Vorwurf der Heimtücke auszuräumen.
  • Seit der Bürgerversammlung in Lohfelden 2015 habe er seinen „Fremdenhass“ zunehmend auf Lübcke projiziert und die allmähliche Entstehung des Mordentschlusses in seinem ersten Geständnis stimmig dargestellt.
  • Sein „überlagerndes Motiv“ sei eine seit frühester Jugend verfestigte „völkisch-nationalistische“, rechtsradikale und rassistische Gesinnung gewesen. Diese habe seine Handlungen bestimmt und ihn schon früher zu Gewalttaten getrieben. Mit diesem niedrigen Beweggrund liege eine besonders schwere Schuld vor.
  • Der Messerangriff auf Ahmed I. sei Ernst nicht nachzuweisen.
  • Er sei infolge eines „Hangs zu erheblichen Straftaten“ eine Gefahr für die Allgemeinheit. Darum sprach das Gericht aus, dass die Anordnung einer Sicherungsverwahrung nach mindestens 15 Jahren Haft vorbehalten bleibt (§ 66a StGB), ordnete sie selbst aber wegen des fehlenden Beweises für die zweite Tat nicht direkt an.
  • Man habe Markus H. weder nachweisen können, dass er am Mord beteiligt war, noch, dass er Ernst in seinem Tatentschluss bestärkt habe. H. wurde daher vom Vorwurf der Mordbeihilfe freigesprochen.
  • Weil H. eine Deko-Waffe unrechtmäßig und ohne sich um Legalität zu kümmern erworben hatte, wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Vorab hatte Sagebiel betont, die Freisprüche beruhten nicht auf der Überzeugung von der Unschuld, sondern auf Zweifeln an der Schuld der Angeklagten.[236]

Lübckes Angehörige waren vom Urteil enttäuscht, besonders vom Freispruch für H. von der Mordbeihilfe und davon, dass die letzten Augenblicke vor dem tödlichen Schuss ungeklärt geblieben waren. Martina Renner (Die Linke) stimmte dem zu. Politiker anderer Parteien begrüßten das Urteil dagegen als angemessen, betonten aber, es sei ein Signal, verstärkt gegen Hass und Hetze, Rassismus und Rechtsextremismus einzutreten. H. dürfe nun nicht aus dem Blickfeld der Polizei und des Verfassungsschutzes geraten. Der Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag werde Versäumnisse bei den Sicherheitsbehörden hoffentlich weiter aufklären. Der Opferbeauftragte der Bundesregierung Edgar Franke und die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker, die einen rechtsextremen Mordanschlag knapp überlebt hatte, mahnten, die politische Aufarbeitung fortzusetzen: „Spätestens seit den NSU-Morden hätten wir nicht die Augen verschließen dürfen vor politischen Morden aus der rechten Ecke“.[238] Franke verwies auf die alltägliche Gefährdung der Demokratie durch Rechtsextremismus: „Drohungen sind für viele, die sich politisch engagieren, beinahe Alltag geworden.“ Gerade kommunalpolitisch Engagierte, ob haupt- oder ehrenamtlich, müssten viel besser geschützt werden als bisher.[145] Hanning Voigts (FR) kommentierte: Weil die Justiz den rechten Terror nicht allein aufarbeiten und abschaffen könne, müssten dazu jetzt andere aktiv werden: „ein Sicherheitsapparat, der die rechte Gefahr auch in den eigenen Reihen ernst nimmt, […] ein hessischer Lübcke-Untersuchungsausschuss, der mögliches Behördenversagen aufarbeitet, […] eine Gesellschaft, die dem Rassismus den Kampf ansagt und sich schützend vor alle stellt, die von Rechtsextremen zum Abschuss freigegeben werden. Nur solidarisch werden die wohlmeinenden Menschen den nächsten rechten Anschlag verhindern können.“[239]

Bis zum 4. Februar 2021 legten alle am Prozess Beteiligten aus verschiedenen Gründen Revision gegen das Urteil ein.[240]

Am 2. Juni 2021 mahnte Lübckes enger Freund Michael Brand: Im Prozess seien nicht alle Beweismöglichkeiten zu Tathergang und Tatortanalyse ausgeschöpft worden. Ernst habe vor dem Mord Kontakte zu zwei weiteren Personen gehabt, sei in regionale und überregionale Netzwerke eingebunden und mit der Hetzkampagne gegen Lübcke verbunden gewesen: „Auch das sind moralische Mittäter, die ihre Finger sozusagen mit am Abzug hatten.“ Jeder Einzelne müsse dem Verbreiten von Hass und Hetze in seinem Umfeld widersprechen. Das hätte sich Lübcke auch gegen die Störer bei der Bürgerversammlung 2015 gewünscht; schon etwas öffentlicher Widerspruch hätte andere Folgen bewirken können. Die Parteien der konservativen und liberalen Mitte müssten „entschieden Gegner unserer Demokratie stellen, die mittlerweile innerhalb der Institutionen diese Demokratie bekämpfen. Es gibt eine direkte Linie von der Hetze von Höcke, Weidel, Gauland und Co. zu Taten bis zum Mord an Walter Lübcke und auch anderen. Wir haben uns zu lange an zu viel gewöhnt. Das darf nicht sein. […] Wir alle müssen uns allen Extremisten aufrecht und klar in den Weg stellen.“[241]

Revisionsverfahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im April 2022 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), alle Revisionsanträge gegen das OLG-Urteil zuzulassen und in einer gemeinsamen Hauptverhandlung am 28. Juli 2022 zu verhandeln. Erwartet wurde vor allem die Prüfung des Freispruchs für Markus H. vom Vorwurf der Mittäterschaft.[242]

Am 25. August 2022 bestätigte der BGH das OLG-Urteil und verwarf alle Revisionsanträge, weil das OLG „keine durchgreifenden Rechtsfehler“ bei der Beweiswürdigung gemacht habe. Damit blieb der Freispruch für Markus H. vom Vorwurf der Mordbeihilfe bestehen, der genaue Verlauf des Mordes blieb ungeklärt. Stephan Ernst blieb als Alleintäter verurteilt und vom versuchten Mord an Ahmed I. freigesprochen.[243]

Strafprozess gegen Elmar J.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Mai 2021 klagte die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Elmar J. wegen fahrlässiger Tötung durch vorsätzliches und illegales Handeln sowie wegen Verstößen gegen das Waffengesetz an: Er habe ab 2016 an Stephan Ernst illegal Waffen verkauft, darunter die spätere Mordwaffe samt Munition. Dabei habe er Ernsts völkisch-nationalistische und rassistische Grundhaltung gekannt und gewusst, dass Ernst sich die Waffen nicht zur Selbstverteidigung zulegte. Der Vorwurf beruhte auf Ernsts Aussage, er habe 2016 das Haus der Familie Lübcke ausgekundschaftet und 2017 den Rossi-Revolver von Elmar J. gekauft.[99]

Am 5. Januar 2022 begann der Strafprozess gegen J. am Landgericht Paderborn. Sein Verteidiger räumte den Verstoß gegen das Waffengesetz ein, bestritt aber, dass J. die Mordwaffe an Ernst verkauft, seinen Mordplan gekannt und ihm zugetraut habe, einen Menschen zu überfallen und zu töten. Oberstaatsanwalt Dieter Killmer räumte ein, dass Ernst durch seine verschiedenen Versionen zum Tatverlauf die Aufklärung des Verbrechens erheblich erschwert habe. J.s Nachbar sagte aus, J. habe ihm nach Ernsts Festnahme mitgeteilt, dass er 2016 eine 4-mm-Waffe an Ernst verkauft habe, und befürchtet, damit sei Lübcke getötet worden; von einem Rossi-Revolver habe er nie gesprochen. Polizeibeamte fanden in J.s Haus überall unversteckt Patronen sowie leere Waffenkoffer und eine Reichskriegsflagge. Auf der Theke von J.s Gaststätte fanden sie eine Holzfigur mit Oberlippenbart und zum Hitlergruß hochgerecktem rechten Arm sowie Bilder von der Wehrmacht. J.s Anwalt räumte J.s „Affinität zum Dritten Reich“ ein; sein Vater sei Wehrmachtssoldat gewesen und verwundet aus dem Krieg zurückgekehrt. Bei seiner Festnahme, so ein Kriminalbeamter, habe J. pausenlos über seine Waffenverkäufe geredet und bezeugt, dass Ernst ihm gesagt habe: Wenn im Raum Kassel mal was passiere, sei er „aufm Schirm der ganzen Polizei“. Ernst selbst wollte im Prozess gegen J. nicht aussagen. Lübckes Angehörige erwarteten keinen Beitrag J.s zur weiteren Aufklärung des Mordes an Lübcke: „Da Verkäufer und Käufer ihre Gesinnung eint“, habe J. bestimmt gewusst, dass Ernst die Waffen nicht zur Selbstverteidigung kaufte.[244]

Am 26. Januar 2022 verurteilte das Landgericht Paderborn Elmar J. wegen des illegalen Besitzes von gut hundert Schuss scharfer Munition zu einer Geldstrafe, sprach ihn aber vom Vorwurf des Verkaufs der Mordwaffe an Ernst frei. Dafür hatte man im Prozess keine Beweise gefunden. Den Verdacht der Mordbeihilfe hatte das Gericht zuvor fallengelassen. Ernst hatte seine Aussage, J. habe ihm die Mordwaffe verkauft, stets bekräftigt, wurde im Prozess gegen J. aber nicht dazu befragt, da er sich wegen laufender Revisionsanträge zum Hauptverfahren auf sein Aussageverweigerungsrecht berief. Das Landgericht lehnte einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft ab, das Verfahren gegen J. bis zum Abschluss der Revision auszusetzen.[245]

Am 28. Juni 2023 bestätigte der Bundesgerichtshof den Teilfreispruch für Elmar J. und verwarf die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Diese hatte Ernst als Zeugen zum Kauf der Mordwaffe befragen wollen, nachdem er rechtskräftig als Mörder Lübckes verurteilt war. Wer ihm die Mordwaffe verkauft hatte, blieb somit ungeklärt.[246]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Martin Steinhagen: Rechter Terror: Der Mord an Walter Lübcke und die Strategie der Gewalt. Rowohlt, Hamburg 2021, ISBN 3-499-00599-9
  • Jean-Philipp Baeck, Andreas Speit: Rechte Egoshooter: Von der virtuellen Hetze zum Livestream-Attentat. Christoph Links, Berlin 2020, ISBN 3-86284-471-4, S. 117f. und S. 142ff.
  • Florian Hartleb: Lone Wolves: The New Terrorism of Right-Wing Single Actors. Springer VS, Wiesbaden 2020, ISBN 978-3-030-36153-2, S. 39–45
  • Patrick Stegemann, Sören Musyal: Die rechte Mobilmachung: Wie radikale Netzaktivisten die Demokratie angreifen. Ullstein, Berlin 2020, ISBN 3-8437-2264-1, S. 63ff.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ulrike Pflüger-Scherb: Angehöriger fand Politiker um 0.30 Uhr auf Terrasse – Regierungspräsident Walter Lübcke starb durch Kopfschuss aus nächster Nähe. HNA, 3. Juni 2019
  2. a b Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke wurde erschossen. Frankfurter Rundschau (FR), 3. Juni 2019
  3. Hasskommentare gegen Lübcke im Visier der Staatsanwaltschaft. Osthessen-News, 5. Juni 2019
  4. Fall Lübcke: Polizei nimmt Person in Gewahrsam. Tagesschau.de, 8. Juni 2019
  5. CDU-Politiker erschossen: Fall Lübcke – Ermittler haben Videos aus der Tatnacht. t-online.de, 7. Juni 2019
  6. a b c Lübcke-Prozess: Um eine Hautschuppe davongekommen. Hessenschau, 27. August 2020
  7. Festnahme eines dringend Tatverdächtigen im Fall Lübcke. Hessenschau, 16. Juni 2019
  8. Fall Lübcke: Ermittler prüfen Hinweise auf Mittäter. Tagesschau.de, 18. Juni 2019
  9. Fall Lübcke: Rätsel um gefundenen Skoda im Kasseler Stadtteil Forstfeld. HNA, 9. Juli 2019
  10. a b Fall Lübcke: Mordverdächtiger nannte Regierungspräsidenten „Volksverräter“. Spiegel Online, 21. Juni 2019
  11. Sondersitzung im Landtag: Stephan Ernst hatte langes Vorstrafenregister. (Memento vom 30. Juni 2019 im Internet Archive) Hessenschau, 26. Juni 2019
  12. Getöteter Regierungspräsident: Was wir im Fall Lübcke wissen – und was nicht. SZ, 18. Juni 2019
  13. a b c d e Kai Biermann, Christian Fuchs, Astrid Geisler, Anton Maegerle, Daniel Müller, Yassin Musharbash, Karsten Polke-Majewski, Martín Steinhagen, Fritz Zimmermann: Fall Walter Lübcke: Ein Geständnis, viele offene Fragen. Zeit online, 26. Juni 2019
  14. a b c Martín Steinhagen: Walter Lübckes letzte Nacht. Zeit, 27. Mai 2020
  15. Frank Jansen: Rechtsextremist gesteht Mord: Stephan E. erschoss Lübcke aus Hass auf dessen Flüchtlingspolitik. Tagesspiegel, 26. Juni 2019
  16. a b Rechtsextremist: Tatverdächtiger bat Arbeitskollegen um Alibi. Spiegel Online, 26. Juni 2019
  17. a b c Matthias Bartsch, Sven Röbel, Fidelius Schmid, Wolf Wiedmann-Schmidt, Steffen Winter: Rekonstruktion des Lübcke-Mords: Die Todeslisten des Stephan Ernst. Spiegel, 17. April 2020
  18. a b c d e Kai Biermann, Martín Steinhagen: Mordfall Lübcke: Die Waffen des Stephan E. Zeit Online, 4. Mai 2020
  19. a b Georg Mascolo, Katja Riedel, Ronen Steinke: Walter Lübcke: Ein Mord und seine Vorgeschichte. SZ, 7. Juli 2019; Florian Flade, Georg Mascolo, Katja Riedel: Mordfall Lübcke: Geständnis, Widerruf und viele Fragen.
  20. Mordfall Lübcke: Stephan Ernst zieht Geständnis zurück. (Memento vom 2. Juli 2019 im Internet Archive) Hessenschau, 2. Juli 2019
  21. Steffen Winter: Mordfall Walter Lübcke: Anwalt des Tatverdächtigen stellt Strafanzeige wegen Geheimnisverrats. Spiegel, 8. Juli 2019
  22. Robert Bongen, Julian Feldmann, Nino Seidel: Verdächtiger im Fall Lübcke: Stephan E. kündigt neues Geständnis an. NDR / Panorama, 28. November 2019
  23. Julian Feldmann, Nino Seidel: Lübcke-Mord: Tatverdächtiger spricht von zweitem Täter. Tagesschau.de, 8. Januar 2020
  24. Mordfall Lübcke: Ermittler halten Stephan E. weiterhin für Todesschützen. Zeit online, 9. März 2020
  25. Sven Roebel, Steffen Winter: Mordfall Lübcke: USB-Stick belastet Stephan Ernst. Spiegel online, 20. März 2020; Bundesgerichtshof: Beschluss AK 63/19 vom 3. März 2020
  26. a b Kai Biermann et al.: Walter Lübcke: Drehbuch für ein Attentat. Zeit, 26. Juni 2019
  27. a b Ralph Orlowski: Zwei weitere Festnahmen im Mordfall Lübcke – Ermittler entdecken Waffenversteck. Spiegel Online, 27. Juni 2019
  28. Mordfall Lübcke: Täter soll auch Waffen verkauft haben. Spiegel Online, 27. Juni 2019; Mordfall Walter Lübcke: Mutmaßliche Komplizen von Stephan Ernst in Untersuchungshaft. Welt online, 27. Juni 2019; Mitteilung zum Stand der Ermittlungen im Ermittlungsverfahren wegen des Mordes zum Nachteil des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke. Generalbundesanwalt.de, 27. Juni 2019
  29. Fidelius Schmid, Wolf Wiedmann-Schmidt, Steffen Winter: Ballistische Expertise: Schussgutachter belasten mutmaßlichen Lübcke-Mörder schwer. Spiegel Online, 16. Juli 2019
  30. Jörg Köpke: Mordfall Lübcke: Neue Spur führt nach Schleswig-Holstein. Elbe-Jeetzel-Zeitung, 15. Oktober 2019
  31. a b c Nino Seidel, Julian Feldmann: Mutmaßlicher Lübcke-Mörder: Ermittlungen wegen weiteren Mordversuchs. Tagesschau.de, 28. Februar 2020
  32. Nathan Niedermeier: Rossi Kaliber 38 Spezial: Die Mordwaffe im Mordfall Lübcke ist seit Jahrzehnten beliebt unter Neonazis. Correctiv, 28. Juni 2021
  33. a b Ronen Steinke: Fall Lübcke: Elf Rätsel und ein Mord. SZ, 22. September 2019
  34. a b c Martin Steinhagen: Mordfall Walter Lübcke: Aus dem Tritt. Zeit, 27. Oktober 2020
  35. Sven Röbel, Steffen Winter: Messerangriff auf Flüchtling: Mutmaßlicher Lübcke-Mörder wurde noch 2016 von der Polizei überprüft. Spiegel online, 23. August 2019
  36. a b Julian Feldmann, Astrid Geisler, Nino Seidel, Martín Steinhagen: Mordfall Walter Lübcke: Stephan E. soll wegen weiterer Gewalttat angeklagt werden. Zeit, 24. März 2020
  37. Sven Röbel, Steffen Winter: Messerangriff auf Flüchtling: Neue Ermittlungen gegen mutmaßlichen Lübcke-Mörder. Spiegel Online, 25. Juli 2019
  38. a b Frank Jansen: Verdächtiger im Mordfall Lübcke: Bundesanwaltschaft ermittelt jetzt auch wegen Messerangriff auf Iraker. Tagesspiegel, 19. September 2019
  39. Uwe Müller, Christian Schweppe: Vernichtete Asservate und Akten bremsen Bundesanwaltschaft aus. Welt Online, 5. April 2020
  40. Mordfall Walter Lübcke: Ermittler finden Personenliste – Stephan Ernst kündigt neues Geständnis an. Welt online, 28. November 2019
  41. Mutmaßlicher Lübcke-Mörder: Jüdische Gemeinde Kassel stand auf Liste von Stephan Ernst. (Memento vom 9. Dezember 2019 im Internet Archive) Hessenschau, 29. November 2019
  42. Christina Brause et al.: Mordfall Lübcke: Kindheit in Springerstiefeln. Die Welt, 24. Juni 2019 (kostenpflichtig)
  43. Andrea Bonhagen: Mordverdächtiger Stephan E.: Spurensuche in Hohenstein. Hessenschau, 19. Juni 2019
  44. Mordfall Walter Lübcke: Was wir über den Tatverdächtigen wissen. Spiegel Online, 26. Juni 2019
  45. a b Mord an Regierungspräsident: Was im Fall Lübcke bislang bekannt ist. Tagesschau.de, 27. Juni 2019
  46. a b c d e f g h i j k Nathan Niedermeier: Lübcke-Mord: Kontakte zu NSU-Umfeld weitreichender als bisher angenommen. Correctiv.org, 14. Januar 2021
  47. a b Sonja Süß: Zwei hessische Neonazi-Karrieren: Voller Hass und „brandgefährlich“ - die Angeklagten im Fall Lübcke. Hessenschau, 16. Juni 2020
  48. a b c d e Martin Klingst et al.: Verdächtiger im Fall Lübcke hat Asylbewerberheim angegriffen. Zeit Online, 17. Juni 2019
  49. a b c Mordfall Walter Lübcke: Das Strafregister des Stephan E. Tagesspiegel, 18. Juni 2019
  50. Mordfall Lübcke: Die bürgerliche Fassade des Stephan E. HAZ, 18. Juni 2019
  51. a b Uwe Müller, Manuel Bewarder: Mordfall Walter Lübcke: Stephan Ernst war offenbar Mitglied in völkischer „Artgemeinschaft“. Welt Online, 28. Juni 2019
  52. a b Fall Walter Lübcke: Anwalt des Mordverdächtigen bestätigt Tatgeständnis. Spiegel Online, 26. Juni 2019
  53. a b c Matthias Lohr: Mordfall Lübcke: Stephan Ernst hatte enge Kontakte zu NPD-Funktionär. HNA, 27. Oktober 2020
  54. Wolfgang Hauskrecht: Lübcke-Mord: Die rechtsextreme Welt des Verdächtigen Stephan E. Merkur, 18. Juni 2019
  55. Kira Ayyadi: Der Mörder Stephan Ernst war kein „einsamer Wolf“, er war Parteisoldat. Belltower News, 26. Juni 2019
  56. Ulf Lüdeke: Nach Geständnis und neuen Verhaftungen: Ermittler leuchten Nazi-Netzwerk von Stephan Ernst aus – Experte warnt vor Irrtum. Focus, 29. Juni 2019
  57. a b Uwe Müller, Andrej Hock: Top-Neonazi solidarisiert sich mit inhaftiertem Stephan E. Welt Online, 21. Juni 2019
  58. Robert Bongen, Martin Schneider: Exklusiv: Video zeigt mutmaßlichen Lübcke-Mörder Stephan E. NDR / Panorama, 18. Juni 2019
  59. a b Konrad Litschko, Christoph Schmidt-Lunau: Mordfall Walter Lübcke: Ein Geständnis und eine Zäsur. taz, 26. Juni 2019
  60. Robert Bongen, Julian Feldmann, Anne Ruprecht, Nino Seidel: Mutmaßlicher Lübcke-Mörder: Wer ist Stephan E.? NDR, 25. Juni 2019
  61. Umfeld von mutmaßlichem Mörder: Mordfall Lübcke – Verbindungen zu rechtsterroristischer Vereinigung. MDR, 19. Juni 2019
  62. Frank Jansen: Von wem kam die Waffe für das Attentat auf Walter Lübcke? TS, 19. Juni 2019
  63. MONITOR korrigiert Darstellung bzgl. nachweislicher Anwesenheit von Stephan E. auf einem Treffen von Rechtsextremisten im März 2019. WDR, 26. Juni 2019
  64. Kreis Kassel: AfD wirft Neonazi aus Partei, der auf ihrer Wahlliste kandidiert. Hessenschau, 25. Januar 2021
  65. Hanning Voigts: Kommunalwahl in Kassel: Langjähriger Neonazi bleibt auf dem AfD-Wahlzettel. FR, 4. Februar 2021
  66. Andreas Förster: Rechtsextremismus: Walter Lübcke stand schon früher auf einer Todesliste. Berliner Zeitung, 31. Mai 2020
  67. Konrad Litschko: Mordfall Walter Lübcke: „Einer der besten Kameraden“. taz, 30. Juni 2019
  68. Per Hinrichs, Uwe Müller, Christian Schweppe: Der Neonazi-Pate, zu dem es Lübckes Todesschützen zog. Welt Online, 26. Oktober 2020
  69. a b c Mutmaßlicher Lübcke-Mörder Stephan Ernst: Ein Leben voller Gewalt. Spiegel Online, 5. November 2020
  70. Nicht verfolgte Spuren im Mordfall Halit Yozgat – Verbindungen zwischen dem NSU-Mord & dem Mord an Walter Lübcke. Exif, 1. März 2020
  71. a b Frank Jansen: Erschossener Kasseler Regierungspräsident: Walter Lübcke war auch im Visier des NSU. Tagesspiegel, 21. Juni 2019
  72. Ludger Fittkau: Ein Jahr Mord an Walter Lübcke: Welche Rolle spielte der NSU in Hessen? Deutschlandfunk, 29. Mai 2020
  73. Andreas Speit: Eine Spende mit Problempotenzial. taz, 18. Juni 2019
  74. a b c Lübcke-Mord: Stephan Ernst und Markus Hartmann auf AfD-Demo 2018 in Chemnitz. Exif, 26. September 2019
  75. Julia Regis, Patrick Gensing: Mutmaßlicher Lübcke-Mörder: War Stephan E. bei rechter Demo in Chemnitz? Tagesschau, 26. September 2019
  76. Julian Feldmann, Nino Seidel: Lübcke-Mord: Tatverdächtiger unterstützte AfD-Wahlkampf. NDR, 21. Januar 2020
  77. Hauptverdächtiger im Mordfall Lübcke: Stephan E. war offenbar im AfD-Wahlkampf aktiv. Tagesspiegel, 21. Januar 2020
  78. a b Nach dem Lübcke-Mord: Das rechte Terrornetzwerk wächst. Hannoversche Allgemeine (HAZ), 28. Juni 2019
  79. a b Robert Bongen, Otto Carsten, Julian Feldmann, Nino Seidel: Mordfall Lübcke: Mutmaßlicher Helfer Markus H. 2009 bei Neonazi-Demo dabei. NDR / Panorama, 28. Juni 2019
  80. a b Julian Feldmann, Nino Seidel: Mordfall Lübcke: Anwerbeversuch vom Verfassungsschutz. Tagesschau.de, 8. Mai 2020
  81. a b c d Joachim F. Tornau: Fall Lübcke: Neonazis in Hessen: Militant, rechtsextrem und weitgehend ignoriert. FR, 16. Dezember 2019
  82. Sven Röbel, Roman Lehberger: Mutmaßlicher Waffenvermittler im Fall Lübcke: Polizei befragte Markus H. schon 2006 zu NSU-Mord. Spiegel Online, 27. Juni 2019
  83. Daniel Müller, Christian Fuchs, Henrik Merker, Martín Steinhagen: Mordfall Lübcke: Der mutmaßliche Helfer von Stephan E. Zeit Online, 27. Juni 2019
  84. Mordfall Lübcke: Mutmaßlicher Komplize durfte legal Waffen besitzen. SZ, 21. August 2019
  85. Julian Feldmann, Sebastian Pittelkow, Nino Seidel, Katja Riedel: Lübcke-Mord: Mutmaßlicher Komplize hatte legal Waffen. Tagesschau.de, 21. August 2019
  86. a b Julian Feldmann, Nino Seidel, Robert Bongen: Mordfall Lübcke: Panne beim Verfassungsschutz. Tagesschau.de, 11. Juni 2020
  87. Helene Bubrowski, Julian Staib: Mord an Walter Lübcke: Versteckt im braunen Sumpf. FAZ, 28. Juni 2019
  88. Mordfall Walter Lübcke: Ermittler finden gesuchtes Auto. Spiegel Online, 9. Juli 2019
  89. Kai Biermann, Christian Fuchs, Astrid Geisler und Martín Steinhagen: Mutmaßlicher Mörder übte bei Reservisten das Schießen. Zeit, 12. Dezember 2019; Thomas Thiele, Matthias Lohr, Kathrin Meyer: Neonazis übten mit Bundeswehr-Reservisten: Mutmaßlicher Lübcke-Mörder: Stephan Ernst schoss in weiterem Verein. HNA, 10. Dezember 2019
  90. Durchsuchungen: Polizei stellte 46 Waffen bei Beschuldigten im Mordfall Lübcke sicher. Spiegel Online, 20. August 2019
  91. Mordfall Lübcke: Kasseler Neonazi hortete Schusswaffen. Spiegel Online, 30. August 2019
  92. Fall Lübcke: Anwalt von Markus H. verlangt Akteneinsicht und prüft Verfassungsbeschwerde. HNA, 20. September 2019
  93. a b Julian Feldmann, Nino Seidel: Mord an Walter Lübcke: Polizei überprüfte mutmaßlichen Helfer. Tagesschau.de, 31. März 2020
  94. Matthias Bartsch, Sven Röbel, Fidelius Schmid, Wolf Wiedmann-Schmidt, Steffen Winter: Wie kam der zweite Mann an interne Polizeiunterlagen? Spiegel Online, 29. Mai 2020
  95. Elmar J. aus Borgentreich soll mutmaßlichem Lübcke-Mörder die Tatwaffe verkauft haben: »Eine Szene wie aus einem Krimi«. Westfalenblatt, 28. Juni 2019
  96. Mordfall Walter Lübcke: Hinweise auf rechte Gesinnung bei Waffenverkäufer. Spiegel, 25. September 2019
  97. a b Julian Feldmann, Nino Seidel: Mordfall Lübcke: Verdächtiger hatte Kontakt zu Waffensammler. Tagesschau.de, 18. Dezember 2020
  98. Beschluss des Bundesgerichtshofs AK 64/19 vom 15. Januar 2020
  99. a b Mordfall Walter Lübcke: Anklage gegen mutmaßlichen Waffenverkäufer erhoben. Spiegel Online, 4. Mai 2021
  100. Joachim F. Tornau: Hintergrund: Weiterer Neonazi involviert. FR, 23. Juli 2020
  101. a b Schießtraining mit Markus H.: Welche Rolle spielt Neonazi Alexander S. im Fall Lübcke? Hessenschau, 6. August 2020
  102. Ralf Euler: Stephan E.s Verteidiger: Der Anwalt aus der rechtsextremen Szene. FAZ, 28. Juni 2019
  103. Julian Feldmann, Nino Seidel: Lübcke-Mord: Geldstrafe für Waffenkäufer von Stephan E. Tagesschau.de, 30. April 2020
  104. Hanning Voigts: Mord an Walter Lübcke: Urteil gegen Stephan Ernst bekommt Applaus aus dem Umfeld. FR, 29. Januar 2021
  105. Martín Steinhagen: Mordfall Lübcke: Was der Verfassungsschutz schon früh über Stephan Ernst wusste. FR, 20. April 2021
  106. Sondersitzung im Landtag – Stephan Ernst hatte langes Vorstrafenregister. (Memento vom 30. Juni 2019 im Internet Archive) Hessenschau, 26. Juni 2019
  107. Verfassungsschutz: Akte noch da, aber gesperrt. (Memento vom 19. Juni 2019 im Internet Archive) Hessenschau, 19. Juni 2019
  108. Stephan E. legt Geständnis im Mordfall Lübcke ab. Welt Online, 26. Juni 2019
  109. Pitt von Bebenburg: Hessen: Fragen nach Lübcke-Mord. FR, 12. Juli 2019
  110. Luger Fittkau: Rechtes Terrornetzwerk: Verbindungen zwischen NSU- und Lübcke-Mord. DLF, 12. Juli 2019
  111. a b Lena Kampf, Ronen Steinke: Waffenrecht: Der Waffennarr im Mordfall Lübcke. SZ, 30. August 2019
  112. Hanning Voigts: Lübcke-Mord in Hessen: Stephan E. stand in NSU-Bericht. FR, 22. September 2019.
  113. Martin Steinhagen: Mordfall Walter Lübcke: Verfassungsschutz hielt Stephan E. noch 2009 für „brandgefährlich“. Zeit online, 26. Oktober 2019
  114. Pitt von Bebenburg: Mordfall Lübcke: Hessens Verfassungsschutz liefert spät brisante Informationen. FR, 29. Januar 2020
  115. Pitt von Bebenburg: Wie klärt Hessen im Mordfall Walter Lübcke auf? FR, 30. Oktober 2019
  116. Pitt von Bebenburg: Rechtsextremismus: Kühl verkalkuliert. FR, 25. März 2020
  117. Mögliches Versagen der Sicherheitsbehörden: U-Ausschuss zum Mordfall Lübcke startet noch im Juni. Hessenschau, 16. Juni 2020
  118. Hanning Voigts: Mordfall Lübcke: Kontakt zu prominentem Neonazi. FR, 26. Oktober 2020
  119. a b c d Matthias Lohr: Temme hatte mit mutmaßlichem Lübcke-Mörder Stephan Ernst zu tun: Untersuchungsausschuss zu Andreas Temme gefordert. HNA, 20. Oktober 2019
  120. Lübcke-Mord und NSU: Ein Name taucht immer wieder auf. BR, 12. Januar 2020
  121. Pitt von Bebenburg, Hanning Voigts: Mordfall Lübcke: Wie Hessens Abgeordnete auf „NPD-Stephan“ stießen. FR, 19. Juni 2019
  122. Pitt von Bebenburg: Mordfall Lübcke: Verfassungsschützer Temme war mit Stephan E. befasst. FR, 18. Oktober 2019
  123. Patrick Gensing: Rechtsextreme verhöhnen Getöteten. Tagesschau.de, 4. Juni 2019
  124. Matern Boeselager: So hasserfüllt war die rechtsextreme Kampagne gegen den erschossenen CDU-Politiker. Vice News, 4. Juni 2019
  125. Florian Neuhann, Dominik Rzepka: Mordfall Lübcke – Facebook: Haben rechte Hass-Posts gelöscht. ZDF, 24. Juni 2019
  126. a b Tobias Lübben, Lea Köppen: Auf Youtube tobt noch immer der Hass gegen Walter Lübcke. (Memento vom 22. September 2019 im Internet Archive) Hessenschau, 16. August 2019
  127. CDU-Politiker empört mit Lübcke-Tweet. NTV, 18. Juni 2019
  128. Florian Gathmann: WerteUnion will Ausschluss von umstrittenem Parteimitglied Otte. Spiegel Online, 18. Juni 2019
  129. Katja Thorwarth: Tod von Lübcke verhöhnt: AfD Landesverband distanziert sich von eigenem Kreisverband. Frankfurter Rundschau (FR), 5. Juni 2019
  130. a b c Nach Mord an Walter Lübcke: Verdächtiger soll Tat als „Fehler“ bezeichnet haben. FAZ, 28. Juni 2019
  131. Entsetzen über Aussagen von Pegida-Demonstranten zu Lübcke. Tagesspiegel, 5. Juli 2019; Karolin Schwarz: Hasskrieger. Der neue globale Rechtsextremismus. Herder, Freiburg 2020, S. 185
  132. Nach Lübcke-Mord: Weitere Drohschreiben an Frankfurter Anwältin aufgetaucht. (Memento vom 10. Juli 2020 im Internet Archive) Hessenschau, 16. September 2019
  133. Tim Stinauer: „Phase bevorstehender Säuberungen“: Morddrohung gegen Kölns OB Henriette Reker. Kölner Stadtanzeiger, 19. Juni 2019.
  134. Sturmgewehr-Nachbau zugeschickt: Morddrohung gegen Sachsens SPD-Chef Dulig. DLF, 29. Juni 2019
  135. Frank Jansen: Neonazis bedrohen Journalisten: Ein Verbot der rechtsextremen Gruppe Combat 18 rückt offenbar näher.
  136. Debatte im Netz: Darf der Siemens-Chef Carola Rackete unterstützen? Standard Online, 3. Juli 2019.
  137. Morddrohung gegen Siemens-Chef Kaeser. BR, 11. Juli 2019
  138. Frank Jansen: Mord an Lübcke und Anschlag in Wächtersbach: Sicherheitsbehörden sehen erhöhte Nachahmungsgefahr. Tagesspiegel, 24. Juli 2019
  139. Konrad Litschko: Drohbriefe gegen Politiker: Hasspost mit tausend Absendern. taz, 21. Oktober 2019
  140. Polizeischutz verstärkt: Mike Mohring erhält Morddrohung – Anspielung auf erschossenen Lübcke. MDR, 26. September 2019
  141. Verweis auf Lübcke-Kopfschuss: Oldenburger Polizeichef erhält nach AfD-Kritik Morddrohung. dpa / Zeit Online, 10. Januar 2020
  142. Christian Erhardt: Hasswelle: Exklusive Umfrage – Aus Hetze werden Taten. Kommunal.de, 25. Juni 2019
  143. Eva Pasch: Hass auf Politiker: Falsche Rede gehalten – erschossen. Katapultmagazin, 13. Januar 2020
  144. Andrea Dernbach: Kommunalpolitiker zeigen, dass Lübcke kein Einzelfall war. Tagesspiegel, 10. Juli 2019
  145. a b Hanning Voigts: Lübcke-Prozess: Recht und rechter Terror. FR, 28. Januar 2021
  146. Joachim F. Tornau: „NSU 2.0“: Bombendrohung gegen Walter-Lübcke-Schule. Hessenschau, 1. Februar 2021
  147. „Widerwärtig“ – Steinmeier rügt Hasskommentare nach Tod von Lübcke. Welt Online, 5. Juni 2019
  148. Nico Fried, Susanne Höll, Ronen Steinke: Bundespräsident zu Fall Lübcke: Steinmeier: „Wo die Sprache verroht, ist die Straftat nicht weit“. SZ, 17. Juni 2019
  149. Ronen Steinke: Barley: „Dieser Hass zielt auf die Mitte der Gesellschaft“. SZ, 17. Juni 2019
  150. a b Ulrich Weih, Melanie Bäder: Mordfall Lübcke: Seehofer beklagt „Verrohung“ – Details zum mutmaßlichen Täter. FR, 18. Juni 2019
  151. Peter Tauber sieht Mitschuld bei AfD- und CDU-Politikern. Spiegel Online, 29. Juni 2019
  152. Erika Steinbach heizte Hass auf Walter Lübcke neu an. T-online.de, 6. Juni 2019
  153. Peter Tauber: Dieser Feind steht rechts. Welt Online, 18. Juni 2019; Sven Felix Kellerhoff: „Kein Zweifel: Dieser Feind steht rechts!“ Welt Online, 19. Juni 2019
  154. CDU-Chefin schließt Zusammenarbeit mit AfD aus. Tagesspiegel, 24. Juni 2019
  155. Ruprecht Polenz: Rechter Terror: Freiheit statt Faschismus. Spiegel Online, 19. Juni 2019
  156. Georg Ismar: „Nicht länger feige abtauchen“: Umgang mit Rechtsterror – CDU-Politiker will Union wachrütteln. Tagesspiegel, 25. Juni 2019
  157. Johannes Giewald: Nach Lübcke-Mord: AfD-Politiker reagieren respektlos auf deutliche Schäuble-Rede – Eklat im bayrischen Landtag. Der Westen, 26. Juni 2019 (Archivlink vom 16. August 2022)
  158. Neuer Vogelschiss-Skandal: AfD-Politiker Gedeon relativiert rechtsextremistischen Terror. Tagesspiegel, 27. Juni 2019
  159. Annette Ramelsberger: Deutschland hat es mit einer braunen RAF zu tun. SZ, 18. Juni 2019
  160. Mordfall Lübcke – Rechtsterroristen wollen Angst verbreiten. DLF, 18. Juni 2019
  161. Heike Kleffner: Der Mord an Lübcke und die «Generation Terror». WOZ, 27. Juni 2019
  162. Nils Markwardt: Krieg im Kopf. Republik.ch, 6. Juli 2019
  163. Christian Bangel: Alle sollen Angst haben. Zeit Online, 18. Juni 2019
  164. Mordfall Walter Lübcke: Die braunen Schläfer erwachen. Spiegel Online, 19. Juni 2019
  165. Benjamin Konietzny: Was Worte anrichten: Die AfD hat ein Gewaltproblem. n-tv, 19. Juni 2019
  166. Christian Stöcker: Mordfall Lübcke und die AfD: Wer ist schuld am NSU? Konrad Adenauer! Spiegel Online, 30. Juni 2019
  167. Martin Krauß: Muss erst noch mehr passieren? Jüdische Allgemeine, 20. Juni 2019
  168. Birgit Baumann: Lübcke-Mord: Ein deutscher Albtraum. www.derstandard.at, 26. Juni 2019
  169. Bettina Gaus: Reaktion auf Lübcke-Mord: Man muss nur wollen. taz, 28. Juni 2019
  170. Claudia Kuhland: Mordfall Walter Lübcke: Rechter Terror, brauner Sumpf und die langen Schatten des NSU. (Memento vom 31. Oktober 2019 im Internet Archive) ARD, 30. Juni 2019
  171. Georg Mascolo: Hass auf Walter Lübcke: Viele wünschten ihm den Tod, einer drückte schließlich ab. SZ, 30. Juni 2019
  172. Claudius Seidl: Der Mord an Walter Lübcke: Wessen Moral? FAZ, 30. Juni 2019
  173. Margarete Stokowski: Fall Lübcke: Hass ausblenden – eine deutsche Tradition. Spiegel Online, 2. Juli 2019
  174. Zentralratspräsident Schuster: Mordfall Lübcke muss „alle Demokraten alarmieren“. Zeit, 18. Juni 2019
  175. Nach Mord an Walter Lübcke: Auschwitz Komitee fordert konsequentes Durchgreifen. Jüdische Allgemeine, 22. Juni 2019
  176. Geplante Versammlung am 20. Juli: Stadt Kassel will rechte Demo verbieten: Partei „Die Rechte“ kritisiert Vorgehen. HNA, 12. Juli 2019
  177. „Die Rechte“ plant Demo in Kassel: Gibt es Verbindungen zu Stephan Ernst? HNA, 10. Juli 2019
  178. Breites Bündnis: 10.000 gegen 120 – großer Protest gegen Rechts in Kassel. (Memento vom 20. Juli 2019 im Internet Archive)
  179. Fall Lübcke: Warnung vor „Hass der Rechten.“ Tagesschau.de, 18. Juni 2019
  180. Quent: Mordfall Lübcke neue Dimension von Rechtsterrorismus. Welt Online, 18. Juni 2019
  181. Mordfall Lübcke: Extremismusforscher warnt vor rechtsradikalen Netzwerken. Spiegel Online, 19. Juni 2019
  182. Extremismus-Forscher: „Der Hessische Staat hat im Fall Lübcke kläglich versagt.“ HNA, 19. Juni 2019
  183. Armin Pfahl-Traughber: Rechtsterroristischer Mord an einem demokratischen Politiker. Blick nach Rechts, 26. Juni 2019
  184. Peter Maxwill: Die rechte Szene und der Fall Lübcke: „Wir haben es mit einer ganz neuen Dimension der Enthemmung zu tun“. Spiegel Online, 19. Juni 2019
  185. Wie gefährdet sind Lokalpolitiker in Deutschland? Deutsche Welle, 21. Juni 2019
  186. Heike Borufka, Tobias Lübben: LKA ermittelt nach tausenden Hass-Kommentaren zu Lübcke. (Memento vom 7. Juli 2019 im Internet Archive) Hessenschau, 4. Juli 2019; Hassrede: LKA erwartet Tausende Verfahren wegen Hasskommentaren im Fall Lübcke. Zeit Online, 4. Juli 2019
  187. „Mord alle zwei, drei Jahre relativ normal“: Entsetzen über Aussagen von Pegida-Demonstranten zu Lübcke. Tagesspiegel, 5. Juli 2019; Frank Jansen: Pegida-Äußerungen zum Lübcke-Mord: Staatsanwaltschaft leitet Verfahren wegen Billigung von Straftaten ein. Tagesspiegel, 5. Juli 2019
  188. Verfassungsschutz: Augen nach rechts im Netz. NDR, 15. Juli 2019
  189. Rechte Szene: Razzia bei rechter Szene in Hessen: Polizei findet Waffen, Drogen und Schwefelsäure. FR, 18. Dezember 2019
  190. Hasskommentare nach Lübcke-Mord: Mehr als 100 Verfahren in Hessen. HNA, 12. August 2019
  191. Hanning Voigts: Mordfall Walter Lübcke: Razzien wegen Hasskommentaren. FR, 4. Juni 2020; Rechtsextremismus: 64 Internethetzer im Mordfall Lübcke identifiziert. Zeit online, 13. Juli 2020
  192. Untersuchungsausschuss zum Lübcke-Mord eingesetzt. Hessenschau, 25. Juni 2020
  193. Julia Jüttner: Wegen Hetze vor Gericht: Wer sind die Menschen, die den Lübcke-Mord auf Facebook feiern? Spiegel Online, 26. Juni 2020
  194. Internetkriminalität: LKA Hessen ermittelt weiter wegen Hasspostings im Mordfall Lübcke. Zeit Online, 2. Februar 2021
  195. Als Reaktion auf Lübcke-Mord: Seehofer wirbt für mehr Verfassungsschutz. Spiegel, 2. Juni 2019
  196. Frank Jansen: Vereine und Kampfgruppen im Visier: Bundesinnenministerium holt zum Schlag gegen Rechtsextreme aus. Tagesspiegel, 1. Juli 2019
  197. Michael Götschenberg, Holger Schmidt: Rechtsextreme Vereinigung „Combat 18“ ist verboten. Tagesschau.de, 23. Januar 2020
  198. a b Mutmaßlicher Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten angeklagt. Zeit Online, 29. April 2020
  199. Frankfurt/Main: Lübcke-Prozess hat begonnen. Jüdische Allgemeine, 16. Juni 2020
  200. a b Die Fakten zum Prozess im Mordfall Walter Lübcke. Spiegel Online, 16. Juni 2020
  201. Keine Videoübertragung, keine Laptops: Journalisten-Union kritisiert Einschränkungen beim Lübcke-Prozess. Hessenschau, 5. Juni 2020
  202. Anna-Sophia Lang: Prozessauftakt in Frankfurt: Ein „klares Signal“ der Familie von Walter Lübcke. FAZ, 16. Juni 2020
  203. Ansgar Siemens: Mordfall Walter Lübcke: Hauptangeklagter will im Prozess nichts sagen. Spiegel Online, 12. Juni 2020
  204. Sebastian Bähr: Nicht überraschend: Nazis lügen vor Gericht. ND, 16. Juni 2020
  205. Julia Rathcke, Jan Sternberg, Aaron Wörz: Neuer Anwalt von Stefan E. kommt aus dem Pegida-Umfeld. RND / Kieler Nachrichten, 2. Juli 2019; Die Verteidiger im Mordprozess Lübcke. WDR 5, 16. Juni 2020 (Audio)
  206. Lübcke-Prozess: Nächtlicher Farbanschlag auf Kanzlei von Verteidiger von Markus H. RND, 16. Juni 2020
  207. Getöteter Kasseler Regierungspräsident: Prozess im Mordfall Walter Lübcke hat begonnen. Spiegel Online, 16. Juni 2020
  208. a b Marius Buhl: Der Lübcke-Prozess – erster Tag, erste Erkenntnisse. Tagesspiegel, 16. Juni 2020
  209. a b Frank Bräutigam: Auftakt in Frankfurt am Main: Worum es im Lübcke-Prozess geht. Tagesschau, 16. Juni 2020
  210. Julia Jüttner: Prozess um Lübcke-Mord: Das widerrufene Geständnis des Stephan Ernst. Spiegel Online, 18. Juni 2020
  211. Hanning Voigts: Mordfall Lübcke: Gericht befasst sich mit Ernsts Jahren in der Kasseler Neonaziszene. FR, 3. Juli 2020
  212. Annette Ramelsberger: Eklat im Prozess um Mord an Walter Lübcke. SZ, 27. Juli 2020
  213. Sohn von Walter Lübcke: „Die Tat hat die Familie innerlich zerrissen“. Welt Online, 28. Juli 2020
  214. Julia Jüttner: Prozess nach Lübcke-Mord: Das neue Geständnis des Stephan Ernst. Spiegel Online, 5. August 2020
  215. Pitt von Bebenburg: Lübcke-Prozess: Nach Geständnis von Stephan Ernst: Angehörige des Opfers äußern sich. FR, 6. August 2020
  216. Lübcke-Prozess: Ernst schildert Mitangeklagten als Nazi-Freund. RND, 10. August 2020
  217. Als Zeuge im Fall Lübcke: Ex-Verteidiger von Stephan Ernst verweigert die Aussage. Spiegel Online, 22. September 2020
  218. Danijel Majić: Lübcke-Prozess: Im Jargon der Verschleierung. Hessenschau, 22. Oktober 2020
  219. a b Hanning Voigts: Mordfall Lübcke: Angeklagter bricht zusammen. FR, 5. November 2020
  220. a b Julia Jüttner: Prozess im Mordfall Lübcke: »Sagen Sie uns die Wahrheit – nur das kann uns noch helfen«. Spiegel Online, 16. November 2020
  221. Martín Steinhagen: Prozess im Mordfall Lübcke: Ohne Reue. Zeit Online, 19. November 2020
  222. a b c Julia Jüttner: Prozess im Mordfall Walter Lübcke: Neue Antworten, neue Widersprüche. Spiegel Online, 3. Dezember 2020
  223. a b c Danijel Majić: Lübcke-Prozess: Fragen, Antworten, noch mehr Fragen. Hessenschau, 3. Dezember 2020
  224. Martin Steinhagen: Lübcke-Prozess: „Wir wollen die volle Wahrheit“. Zeit Online, 3. Dezember 2020
  225. Marlene Grunert: Lübcke-Prozess: Was geschah in den letzten Sekunden seines Lebens? FAZ, 3. Dezember 2020
  226. Marlene Grunert: Markus H. wird aus Untersuchungshaft entlassen. FAZ, 1. Oktober 2020
  227. Julian Feldmann, Nino Seidel: Mordfall Lübcke: Entlassener Rechtsextremist ist Gefährder. NDR / Tagesschau.de, 5. Oktober 2020
  228. Julia Jüttner: Mord an Kasseler Regierungspräsident: Der Kampf der Familie Lübcke. Spiegel Online, 28. November 2020
  229. Mordfall Lübcke: Akten von Rechtsanwalt sichergestellt. NDR, 2. Dezember 2020
  230. a b Julia Jüttner: Plädoyers im Mordfall Walter Lübcke: „Er hat nichts zu bereuen“. Spiegel Online, 26. Januar 2021
  231. Hanning Voigts: Lübcke-Prozess: Stephan Ernst könnte hinter Messerangriff stecken. FR, 21. Oktober 2020
  232. Julia Jüttner: Nebenkläger im Mordfall Walter Lübcke: „Es war ein Nazi, kein Deutscher!“ Spiegel Online, 29. Oktober 2020
  233. Julia Jüttner: Anwalt Alexander Hoffmann »Ich dachte, dass Politiker den Angriff auf Walter Lübcke als Angriff auf sich selbst betrachten würden«. Spiegel Online, 21. Januar 2021
  234. Martin Steinhagen: Gegen die Alleintäter-These. Zeit, 12. Januar 2021
  235. Julia Jüttner: Plädoyers im Mordfall Walter Lübcke: »Er hat alles, was er tun kann, getan«. Spiegel Online, 21. Januar 2021
  236. a b c Danijel Majić et al.: Lübcke-Prozess: Das Urteil und das Schweigen. Hessenschau, 28. Januar 2021 (frühere Abschnitte weiter unten)
  237. Lebenslange Freiheitsstrafe für Stephan E. wegen Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Lübcke - Freispruch für Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe hierzu. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 28. Januar 2021; Birte Bredow: Das Verfahren gegen den Lübcke-Attentäter: Urteil und Ungewissheit. Spiegel Online / dpa / AFP, 28. Januar 2021
  238. Reaktionen auf Urteil im Fall Lübcke: „Spätestens seit den NSU-Morden hätten wir nicht die Augen verschließen dürfen“. Spiegel Online, 28. Januar 2021
  239. Urteil und Auftrag. FR, 28. Januar 2021
  240. Tötung von CDU-Politiker: Lübckes Mörder und Bundesanwaltschaft legen Revision ein. Spiegel Online, 2. Februar 2021; Familie von Walter Lübcke legt Revision gegen OLG-Urteil ein. Welt Online, 3. Februar 2021; Mord am Regierungspräsidenten: Auch Ahmet I. legt Revision gegen Urteil im Lübcke-Prozess ein. Hessenschau, 4. Februar 2021
  241. Martín Steinhagen: „Es gibt eine direkte Linie von der Hetze bis zum Mord“. Zeit, 2. Juni 2021
  242. Ansgar Siemens: Bundesgerichtshof verhandelt Revisionen zu Lübcke-Mord im Juli. dpa / Spiegel, 15. April 2022
  243. Julia Jüttner: Hinterbliebene von Walter Lübcke: Fragen, die für immer unbeantwortet bleiben. Spiegel Online, 25. August 2022
  244. Julia Jüttner: Prozess zum Mordfall Lübcke: Holz-Hitler auf der Theke. Spiegel Online, 6. Januar 2022
  245. Joachim F. Tornau: Mordfall Lübcke: Keine Beweise für Waffendeal. FR, 26. Januar 2022
  246. BGH weist Revision zurück: Verdacht auf Waffenverkauf an Lübcke-Mörder – Teilfreispruch ist rechtens. Spiegel, 28. Juni 2023