Landgericht Gnesen

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Das Landgericht Gnesen war ein preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Posen mit Sitz in Gnesen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das königlich preußische Landgericht Gnesen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 7 Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet. Aufgelöst wurde das bisherige Appellationsgericht Bromberg. Der Sitz des Gerichts war Gnesen. Das Landgericht war danach für die Kreise Gnesen, Mogilno, Wongrowitz (teilweise) und Kreises Wreschen zuständig.[1] Ihm waren zunächst folgende 5 Amtsgerichte zugeordnet:

Amtsgericht Sitz Bezirk
Amtsgericht Gnesen Gnesen Kreis Gnesen
Amtsgericht Mogilno Mogilno Aus dem Kreis Mogilno die Stadtbezirke Mogilno und Pakosch und die Polizeidistrikte Mogilno und Pakosch
Amtsgericht Tremessen Tremessen Der Kreis Mogilno ohne die Teile, die dem Amtsgericht Mogilno zugeordnet waren
Amtsgericht Wongrowitz Wongrowitz Der Kreis Wongrowitz ohne den Teil der dem Amtsgericht Exin zugeordnet war.
Amtsgericht Wreschen Wreschen Der Kreis Wreschen

[2]

Der Landgerichtsbezirk hatte 1880 zusammen 191.488 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, zwei Direktoren und 8 Richter tätig.[3]

Der Landgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 zu Polen und das Landgericht Gnesen wurde aufgelöst.

1939 wurde Polen deutsch besetzt. Im Rahmen der Neuorganisation der Gerichte in Ostdeutschland und im ehemaligen Polen wurde das Landgericht Gnesen neu gebildet und erneut dem Oberlandesgericht Posen zugeordnet. Zu seinem Sprengel gehörten nun die Amtsgerichte Gnesen, Kleczew (in Kleczew), Konin (in Konin), Slupka (in Slupka), Witkowo (in Witkowo) und Wongrowitz.[4]

1945 wurde der Landgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Landgerichts Gnesen und seiner Amtsgerichte.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 444 f., Digitalisat
  3. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 459 online
  4. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat