Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen

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Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen

Staatliche Ebene Land
Stellung Landesbetrieb
Aufsichtsbehörde Hessisches Ministerium der Finanzen
Gründung 1. Januar 2016
Hauptsitz Wiesbaden
Behördenleitung Thomas Platte
Bedienstete 2300
Netzauftritt lbih.hessen.de

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist ein kaufmännisch eingerichteter[1] Landesbetrieb, der zum 1. Januar 2016 gegründet wurde.

Der LBIH[2] ist durch Zusammenführung der bisherigen Landesbetriebe Hessisches Immobilienmanagement (HI) und Hessisches Baumanagement (hbm) entstanden und hat deren Aufgaben und Zuständigkeiten übernommen. Sein Sitz ist Wiesbaden. Der LBIH unterhält neben der Zentrale in Wiesbaden Niederlassungen in Kassel, Fulda, Gießen, Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt sowie die Neubauleitung Paul-Ehrlich-Institut in Langen.

Zentrale des LBIH in Wiesbaden

Der Landesbetrieb untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Hessischen Finanzministeriums. Bei der Erledigung der Bauaufgaben des Bundes obliegt die Fachaufsicht den zuständigen Bundesministerien[3] und der Bundesbauabteilung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main.

Der LBIH übernimmt im Auftrag des Landes Hessen Aufgaben im Bau-, Transaktions- und Gebäudemanagement. Das Spektrum umfasst die ganze Bandbreite staatlicher Hochbauprojekte, etwa Verwaltungsgebäude, Justizvollzugsanstalten, Gerichte, Polizeipräsidien, Hochschulbauten, Bibliotheken, Museen, unter Denkmalschutz stehende Gebäude, sowie Landes- und Staatstheater. Der LBIH realisiert für den Bund außerdem die zivilen und militärischen Bauvorhaben in Hessen.

Mit rund 2300 Bediensteten verantwortet der LBIH ein jährliches Bauvolumen von rund 500 Millionen Euro. Zudem betreut der LBIH landesweit rund 1800 Gebäude mit einer Gesamtfläche von circa 3,2 Millionen Quadratmetern.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. § 105 Abs. 1 Satz 1 der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) in der Fassung vom 01.04.2022 Website Bürgerservice Hessenrecht des Hessischen Ministeriums der Justiz.
  2. Satzung Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Website Staatsanzeiger für das Land Hessen – Ausgabe Nr. 2, Seite 93 ff, vom 9. Januar 2023.
  3. Gemäß den RBBau sind dies das BMUB und das BMVg als Oberste Technische Instanzen (OTI).