Kabinett Rau (Württemberg)

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Kabinett Rau
4. Kabinett des freien Volksstaates Württemberg
Staatspräsident Edmund Rau
Wahl 1920
Bildung 8. April 1924
Ende 2. Juni 1924
Dauer 55 Tage
Vorgänger Kabinett Hieber
Nachfolger Kabinett Bazille
Zusammensetzung
Partei(en) Zentrum
Minister 3
Repräsentation
Landtag des freien Volksstaates Württemberg
23/101

Das Kabinett Rau bildete vom 8. April bis 2. Juni 1924 die Landesregierung von Württemberg.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das seit 1920 in einer Minderheitsregierung regierende Kabinett Hieber scheiterte am Versuch einer Verwaltungsreform. Auch die an der Regierung beteiligte Zentrumspartei verweigerte die Zustimmung im Landtag. Dies führte dazu, dass die DDP ihre Minister aus der Regierung zog. Der bisherige, parteilose Arbeits- und Ernährungsminister Edmund Rau übernahm zusätzlich das Amt des Staatspräsidenten.

Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Amt Name Bild Partei
Staatspräsident[1]
Kult
Arbeit und Ernährung
Edmund Rau parteilos
Inneres
Finanzen
Eugen Bolz
Z
Justiz Josef Beyerle Z

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ansbert Baumann: Die Protokolle der Regierung des Volksstaates Württemberg. Band 2: Das Kabinett Hieber und das Kabinett Rau. Juli 1920 – Mai 1924 (= Kabinettsprotokolle von Baden und Württemberg 1918–1933. Teil 2, Bd. 2). Kohlhammer, Stuttgart 2017, ISBN 978-3-17-030724-7.
  • Bertold Spuler: Regenten und Regierungen der Welt. = Sovereigns and Governments of the World. Teil 2, Band 4: Neueste Zeit. 1917/18–1964. 2. Auflage. Ploetz, Würzburg 1964.
  • Klaus Schwabe (Hrsg.): Die Regierungen der deutschen Mittel- und Kleinstaaten. 1815–1933 (= Deutsche Führungsschichten in der Neuzeit. Bd. 14 = Büdinger Forschungen zur Sozialgeschichte. Bd. 18). Boldt, Boppard am Rhein 1983, ISBN 3-7646-1830-2.

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. In Württemberg oblag die Staatsleitung dem Staatsministerium. An dessen Spitze stand ein Ministerpräsident, der gemäß der Verfassung seit 1919 offiziell die Amtsbezeichnung Staatspräsident führte