Augenmaß
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Augenmaß ist die Fähigkeit zum quantitativen Schätzen der Zielmenge einer Messgröße durch Augenscheinnahme des Objektes oder Vorgangs.[1]
Im übertragenen Sinne wird bei Ermessensentscheidungen von Augenmaß gesprochen, wenn es um die Beachtung der Verhältnismäßigkeit geht („Augenmaß beweisen“).[1]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b Augenmaß, das. In: Duden. Abgerufen am 12. Mai 2021.